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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

 

Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer ?

Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit erhöht werden ?

Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden ?

Wie treffe ich die richtige Wahl für meine private Krankenversicherung ?

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll ?

Kann ich zurück in die GKV ?

Welche Wartezeiten gibt es ?

Wann kann ich meine PKV kündigen ?

Ich bin Mitglied in der GKV. Wann kann ich kündigen ?

Was ist beim Abschluss bei einer "jungen Versicherungsgesellschaft" zu bedenken ?

Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen ?

Wo werden meine Kinder versichert ?

Der Standardtarif für Senioren - Was steckt dahinter ?

Bezahlt die PKV alle Arzneimittel ?

Wie verläuft die Abrechnung, muss ich wirklich die Arztrechnungen "vorstrecken" ?

Wie sicher ist die PKV ?

Muß ich als Angestellter die Vollversicherung selbst bezahlen ?

Wann bekomme ich eine Arbeitgeberbescheinigung ?

Kann ich meine Rechnungen / Belege auch sammeln ?

Wie bin ich im Ausland versichert ?



Ist Ihre Frage nicht dabei ?

 

 


 

Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?

Antwort: Sicherlich wird die private Krankenversicherung im Laufe der Zeit teurer, die Frage ist nur wieviel?

Der Krankenversicherer hat mehrere Möglichkeiten für stabile Beiträge zu sorgen:

  • Rückstellung (RfB)
  • 10% gesetzlicher Zuschlag per Gesetz für weitere Rückstellungen
  • Ordentliche Risikoprüfung der zu versichernden Person
  • Kosten minimieren

Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit erhöht werden?

Antwort: Nein. Wenn erhebliche Krankheiten vor Abschluß des Vertrages bekannt sind, werden sie ggf. mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko. Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortete hat. Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten der letzten 3 Jahre die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten 5 Jahren sollte man genau notieren und mit dem Berater besprechen. Jede diagnostizierte Krankheit, auch wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird, zu späteren Problemen führen.

Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden?

Antwort: Nein. Die bei Abschluß bestehenden Bedingungen bleiben Ihnen erhalten, anders als bei der GKV. Die Beiträge können nur im Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beantragt und genehmigt werden müssen. Es kann also weder passieren, daß die Beiträge zu wenig noch zu hoch angepaßt werden. Die Beiträge werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten in Ihrer Altersgruppe ( in die Sie bei Abschluß eingetreten sind) entsprechend gestiegen sind.

Wie treffe ich die richtige Wahl für meine private Krankenversicherung?

Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluß beachten:

  • Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt tätig?
  • Wieviele Tarifgenerationen gibt es
  • Gibt es Ködertarife?
  • Wie hoch sind die gebildeten Rückstellungen? Schadenquote?
  • Verwaltungskostenquote inklusive Abschlußkostenquote

Diese Faktoren sind auch für die Beitragsentwicklung ausschlaggebend

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann man die Aussage treffen, daß eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag überproportional senkt, da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern. Desweiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen günstigeren Schadenverlauf und der Kunde eher die Möglichkeit die Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen.

Kann ich zurück in die GKV?

Antwort: Wenn Sie lebenslang über der sogenannten BBG (die jedes Jahr steigt) bleiben, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt einmal unter die sogenannte BBG fallen, werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet und die PKV muß sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann gibt es auf normalem Wege kein Zurück mehr. Die Frage ist, ob ein Zurück in die GKV wirklich Sinn macht ?

Welche Wartezeiten gibt es ?

In der Krankenvollkostenversicherung gibt es keine Wartezeiten.

In der Zusatzversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate, die bei Unfällen entfällt. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

Wann kann ich meine PKV kündigen?

Antwort: In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung. Ausnahmen gibt es nur beim Krankentagegeld, hier kann eine besondere Kündigungsfrist gelten.

Ich bin Mitglied in der GKV. Wann kann ich kündigen ?

Als freiwilliges Mitglied können immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Z.B. Sie kündigen am 15. Mai zum 31. Juli und wären dann ab dem 01. August privat versichert. Wenn Sie sich selbständig machen, können Sie mit dem Beginn der Selbständigkeit die GKV verlassen und sich privat versichern.

Was ist beim Abschluss bei einer "jungen Versicherungsgesellschaft" zu bedenken?

Antwort: Bei jungen Krankenversicherungsgesellschaften ( bis ca. 10 –15 Jahre) besteht die Gefahr, daß das Tarifwerk unter Umständen zu billig kalkuliert wurde und schwere Krankheiten wie Krebs, Aids etc. sich erst nach einem Zeitraum von 12 Jahren bemerkbar machen. Dies führte in der Vergangenheit bei manchen Gesellschaften zu drastischen Beitragserhöhungen.

Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen?

Antwort: Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und ggf. nach dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.

Wo werden meine Kinder versichert?

Rechtslage: Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so sind ihre Kinder nicht in der GKV wenn: der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als DM 6.525,- (Beitragsbemessungsgrenze 2001) monatlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.

Beispiel: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich DM 3.500,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von DM 8.000,- .Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl DM 6.525,- im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden.

Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient DM 3.500,- monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt DM 5.000,-. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als DM 6.525,- monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.

Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt DM 6.900,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von DM 6.800,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar DM 6.525,- im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert – obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.

Und noch etwas: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch auf Familien- Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt er, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr als DM 630,- verfügt.

Der Standardtarif für Senioren – was steckt dahinter?

Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.

Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für die meisten PKV- Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.

Bezahlt die PKV alle Arzneimittel?

Antwort: Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimitteln z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet. Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.

Wie verläuft die Abrechnung, muß ich wirklich die Arztrechnungen "vorstrecken"?

Antwort: Nein. Sie erhalten nach Abschluß einer Behandlung die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an die Leistungsabteilung der Krankenversicherung – Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann überweisen Sie an den Arzt. I.d.R. überweist die Krankenversicherung innerhalb weniger Tage..

Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht meist telefonisch). Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung. (Auch Bagatellarzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden können!) Bei Krankenhausaufenthalten wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet (Klinik- Card abgeben). Beim Zahnarzt funktioniert es wie beim Haus- oder Facharzt.

Wie sicher ist die PKV?

Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß an Sicherheit. Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen kündbar. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang. Durch Altersrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für das Alter gebildet. Die Beiträge werden für alle Versicherten eines Tarifs insgesamt nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Wer erkrankt muß nicht deshalb höhere Beiträge bezahlen. Der private Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten, dann gibt es viele Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen.

Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet – z.B. Unterbringung im Einbettzimmer statt bisher im Zweibettzimmer im Krankenhaus, dann wird im Umfang der Leistungserweiterung ein risikogerecht kalkulierter zusätzlicher Beitrag berechnet. Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte bisher versicherte Leistungen zu verzichten. Beim Wechsel in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers werden dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen anteilmäßig angerechnet. Ein großer Vorteil, der nur durch Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist.

Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft.

Muß ich als Angestellter die Vollversicherung selbst bezahlen ?

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten für Ihre private Vollversicherung. Als Arbeitgeberzuschuß erhalten Sie 50 Prozent Ihres monatlichen Beitrages, maximal jedoch die Hälfte des Durchschnittsbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wann bekomme ich eine Arbeitgeberbescheinigung ?

Die Arbeitgeberbescheinigung (nach §257 SGB V) geht Ihnen auf Wunsch mit Ihrer Versicherungspolice zu. Zudem können Sie sich eine aktuelle Bescheinigung online anfordern. Ihnen geht dann automatisch gegen Ende eines jeden Jahres eine Bescheinigung zu.

Kann ich meine Rechnungen / Belege auch sammeln ?

Ja. Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnungen/Belege auch gesammelt einreichen. Sie helfen so, unnötige Verwaltungskosten zu sparen.

Wie bin ich im Ausland versichert ?

Der Versicherungsschutz gilt im europäischem Ausland unbegrenzt und weltweit einen Monat. Sollten Sie einen längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt planen, ist nach Absprache ein längerer Versicherungsschutz ohne weiteres möglich.


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