Startseite
Versicherungs-Service24

 

Home
Angebot
Kontakt
Über Uns
Aktuelles
Newsletter
Kurioses
Job-Börse
FAQ
Impressum
Datenschutz
Links
Live Support
Live Support
Empfehlen Sie diese Seite weiter.

Häufige Fragen zur Lebens-, Renten-, und Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Sind die Lebensversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar ?

Wird die Lebensversicherung steuerfrei ausgezahlt ?

Ist die Barauszahlung einer Rentenversicherung möglich ?

Läuft die Rentenversicherung lebenslang ?

Wenn ein Ehepartner eine Rentenversicherung hat,
bekommt der andere Ehepartner nach dessen Tod eine Witwen-/ Witwerrente ?

Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann ?

Ist eine Lebensversicherung übertragbar ?

Kann ich eine Lebensversicherung zum Bauen verwenden ?

Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung abtretbar ?

Bleiben die Beiträge für die Lebensversicherung stabil ?

Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll ?

Bekomme ich am Ende der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung ?

Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest ?

Was bedeutet "Beitragsbefreiung" ?

 

Ist Ihre Frage nicht dabei ?

 

 

 

 

Sind die Lebensversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar ?

Die Beiträge zur Lebensversicherung können Sie im Rahmen der Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung gilt dies - im Gegensatz zu einer Risikoversicherung und zu einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht - allerdings nur dann, wenn Sie eine laufende Beitragszahlung vereinbart haben und die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt. Der Todesfallschutz muß während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60% der Beitragssumme betragen.

Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht können Sie nur dann steuerlich geltend machen, wenn laufende Beiträge gezahlt werden und das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von zwölf Jahren ausgeübt werden kann. Auch bei vermögensbildenden Lebensversicherungen können Sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, soweit kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.

Wird die Lebensversicherung steuerfrei ausgezahlt ?

Ausgezahlte Versicherungssummen und Überschußanteile einer Lebensversicherung müssen Sie in der Regel nach derzeit gültigem Steuerrecht weder im Todesfall noch im Erlebensfall versteuern, soweit laufende Beitragszahlung (mindestens fünf Jahre) vereinbart ist, die Versicherungsdauer mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung an den Versicherungsnehmer erfolgt.

Voraussetzung hierfür ist, daß die Beiträge zu diesen Versicherungen steuerbegünstigt gewesen sind (§§ 10 und 20 EStG) und Sie die Versicherung nicht vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt haben. Sonst sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge einkommensteuerpflichtig (Kapitalertragsteuer).

Wird die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an eine dritte Person ausgezahlt, dann ist zwar die Auszahlung unter den obigen Voraussetzungen kapitalertragsteuerfrei, jedoch sind im Erlebensfall Schenkungsteuer und im Todesfall Erbschaftsteuer zu entrichten. Es gibt jedoch hohe Freibeträge, die für Lebensversicherungen genau wie für andere erbschaftsteuerpflichtige Erbteile gelten.

Ist die Barauszahlung einer Rentenversicherung möglich ?

Grundsätzlich ist bei einer privaten Rentenversicherung zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ende der Aufschubzeit) die Zahlung einer Rente vorgesehen. Es besteht für Sie die Möglichkeit, statt dieser Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Es sei denn, Sie haben dieses Kapitalwahlrecht bei Vertragsabschluß ausdrücklich ausgeschlossen.

Läuft die Rentenversicherung lebenslang ?

Mit der privaten Rentenversicherung sichern Sie sich für das Alter ein zusätzliches Einkommen (Leibrente), das garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird. Statt dieser lebenslangen Rente kann auch eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbart werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen fällig werden und nur ein gewisser Zeitraum überbrückt werden soll, z.B. der Vorruhestand.

Wenn ein Ehepartner eine Rentenversicherung hat, bekommt der andere Ehepartner nach dessen Tod eine Witwen-/ Witwerrente ?

Bei einer privaten Rentenversicherung besteht für den anderen Ehepartner, anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, kein automatischer Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente. Im Rahmen der privaten Rentenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten dafür, den Ehepartner abzusichern. Zum einen ist der Einschluß einer Witwen-/Witwerrente in die private Rentenversicherung möglich. In diesem Fall wird sofort ab dem Zeitpunkt des Todes des Versicherten eine lebenslange Rente an den Ehepartner gezahlt. Die Höhe der Witwen-/Witwerrente ist frei wählbar, beträgt aber, in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung, in der Regel 60% der garantierten Rente. Auch Waisenrenten können nach diesem Prinzip mitversichert werden.

Zum anderen kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, d.h. die vereinbarten Renten werden auf jeden Fall für einen bestimmten Zeitraum, z.B. fünf oder zehn Jahre, gezahlt. Im Todesfall während der Rentengarantiezeit werden die restlichen garantierten Renten an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Verstirbt der Versicherte allerdings nach Ende der Rentengarantiezeit, besteht für die Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Leistung.

Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann ?

Wenn Sie die vereinbarten Beiträge zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung eine Zeitlang nicht mehr aufbringen können, unterrichten Sie uns möglichst früh über Ihre veränderte Situation. Wir können Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Anpassung und Erhaltung Ihres wertvollen Versicherungsschutzes anbieten.

Ist eine Lebensversicherung übertragbar ?

Eine Lebensversicherung ist unter gewissen Umständen übertragbar. Hierbei ist es jedoch sehr wichtig, die evtl. weitreichenden steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Deshalb ist es anzuraten, in dieser Situation möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Kann ich eine Lebensversicherung zum Bauen verwenden ?

Bei einer Baufinanzierung oder dem Kauf einer Eigentumswohnung können Sie ein Hypothekendarlehen erhalten. Gleichzeitig mit dem Erhalt des Darlehens schließen Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung ab. Sie zahlen dann Versicherungsbeiträge und Zinsen, aber keine Tilgung. Die Tilgung der Hypothek erfolgt mit der Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Besonders wichtig: Wenn der Versicherte vor Vertragsende stirbt, wird die Hypothek mit der Versicherungsleistung sofort getilgt, und die Familie ist schuldenfrei. Wir stehen Ihnen darüber hinaus bei der gesamten Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände mit Rat und Tat zur Seite.

Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung abtretbar ?

Lebens- und Rentenversicherungen sowie alle eingeschlossenen Zusatzversicherungen, mit Ausnahme der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung, können Sie abtreten.

Abtretungen können zur Steuerpflicht des Versicherungsvertrages führen. Daher sollten Sie in einem solchen Fall unbedingt uns frühzeitig zu Rate ziehen.

Bleiben die Beiträge für die Lebensversicherung stabil ?

Die Beiträge sind so kalkuliert, daß sie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant gehalten werden.

Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll ?

Bei Abschluß einer Lebensversicherung sollten sie bedenken, daß Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen. Damit ergeben sich wachsende Ansprüche an die spätere Versorgung und damit an die Höhe der Versicherungssumme.

Wenn Sie dieser Entwicklung Rechnung tragen wollen, bietet sich der Abschluß einer dynamischen Lebensversicherung an.

Bekomme ich am Ende der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung ?

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung, bei der man am Ende der Laufzeit kein Geld herausbekommt. Einige Gesellschaften sparen während der Versicherungsdauer anfallende Überschüsse an und zahlen diese am Ende aus.

Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest ?

Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) festgestellt. Sollte die Versicherungsgesellschaft anderer Meinung sein, wird die Entscheidung meist von einem Ärtzegremium gefällt. Dieses setzt sich zusammen aus einem Arzt der Versicherung, einem Arzt Ihrer Wahl und einem unabhängigen Gutachter. Die Kosten dafür trägt die Versicherungsgesellschaft.

Was bedeutet "Beitragsbefreiung" ?

Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 50 % die Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei weiter geführt. So ist auch im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge gesichert.