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Häufige Fragen zur staatlichen geförderten Privatvorsorge

 

Wer erhält die staatliche Förderung ?

Welche Produkte werden gefördert ?

Wie sieht das Konzept der “Riester-Rente” aus ?

Wie erhalte ich die staatliche Förderung ?

Wann wird die Grundzulage gewährt ?

Was ist die Kinderzulage ?

Wieviel muss ich sparen, um die volle Förderung zu erhalten ?

Ist die “Riester-Rente” freiwillig oder obligatorisch ?

Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern ?

Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen Männern und Frauen ?

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde ?

Was geschieht mit dem geförderten Vertrag, wenn ich sterbe ?

Kann ein geförderter Vertrag gepfändet werden, falls ich in eine wirtschaftliche Notlage gerate ?

Was geschieht, wenn ich in den Vorruhestand gehe ?

Wie kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder absichern ?

Welche Konstellationen gibt es, wo beide Ehepartner die Zulage beantragen können ?

Kann ich den Anbieter auch wechseln ?

Kann ich vorzeitig Geld aus meiner geförderten Rente erhalten ?

Was muss ich bei der geförderten Rente eigentlich wann versteuern ?

 

Ist Ihre Frage nicht dabei ?

 

 

 

Wer erhält die staatliche Förderung ?

Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen, Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosen- und Krankengeld), nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten. Keine Förderung erhalten: Beamte, Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Welche Produkte werden gefördert ?

Fonds- und Banksparpläne, im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds und vor allem die private Rentenversicherung.

Wie sieht das Konzept der “Riester-Rente” aus ?

Die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge beginnt ab dem 01.01.2002. Sie wird dann schrittweise ausgebaut.

Der jährliche Höchstbetrag, der gefördert werden kann, wird zunächst 525 Euro betragen. In 2-Jahres-Schritten wird er dann auf 2.100 Euro im Jahre 2008 angehoben.

Durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen will die Bundesregierung die Mehrbelastung mildern, die für Arbeitnehmer durch den schrittweisen Aufbau einer privaten Vorsorge entsteht. Verheiratete sollen eine Zulage von 76 Euro im Jahr 2002 ansteigend auf 308 Euro im Jahr 2008 erhalten (beachte: beide müssen aber auch einen eigenständigen Vertrag haben!), bei Ledigen sind es 38 Euro ansteigend auf 154 Euro. Wird eine Kinderzulage gezahlt, erhält man für jedes Kind 46 EURO im nächsten Jahr ansteigend bis zu 185 EURO im Jahr 2008.

Zusätzlich kann jeder Arbeitnehmer den Gesamtbeitag (Eigenbeitrag + Zulagen) im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Mit einer "Günstigerprüfung" wird dann ermittelt, ob die Steuerersparnis die staatlichen Zulagen überschreitet. Ist der Steuervorteil größer als die gezahlte Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben.

Wie erhalte ich die staatliche Förderung ?

Der Antrag auf Zulage muß bei dem Anbieter des Altersvorsorgevertrages eingereicht werden.
Der Sonderausgabenabzug muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Wann wird die Grundzulage gewährt ?

Die volle Grundzulage erhalten Sie, wenn der Gesamtbeitrag zu Ihrer geförderten Privat-Rente (Eigenbeitrag + Grundzulage) mindestens ein Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens beträgt. Dies gilt für 2002 und 2003, danach steigt dieser Prozentsatz schrittweise auf vier Prozent im Jahr 2008. Ist der Gesamtbeitrag entsprechend geringer, so wird auch die Grundzulage entsprechend gesenkt.

Was ist die Kinderzulage ?

Je Kind, dass auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen ist, erhalten Sie eine Spar-Zulage von jährlich etwa 46 EURO in 2002. Die Kinderzulage steigt bis 2008 schrittweise auf 185 EURO pro Jahr an.

Wieviel muss ich sparen, um die volle Förderung zu erhalten ?

Grundsätzlich ist die staatliche Förderung vom Familienstand und der Kinderzahl abhängig.
Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen Sie im Jahr 2002 1% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommen abzgl. der Zulagen sparen. Sparen Sie jedoch nur einen anteiligen Beitrag, so wird auch die Zulage entsprechend gekürzt.

Ist die “Riester-Rente” freiwillig oder obligatorisch ?

Noch ist die Zusatzvorsorge freiwillig; je nach Akzeptanz behält sich die Bundesregierung vor, die Zusatzvorsorge in eine obligatorische umzuwandeln.

Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern ?

Nein! Der Höchstbetrag, den man steuerlich absetzen kann, beträgt im Jahr 2002 525 Euro. Dieser Betrag steigt bis zum Jahr 2008 auf 2100 Euro an.

Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen Männern und Frauen ?

Nein! Die Zulagen sind für Männer und Frauen gleich!

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde ?

Grundsätzlich passiert gar nichts, denn auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Förderung, wenn sie den entsprechenden Eigenbeitrag leisten. Wenn ein Vertrag nicht normal weitergeführt werden kann, kann man den Vertrag entweder beitragsfrei stellen oder auflösen. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die auf den Vertrag erhaltenen Zulagen vom Versicherer an den Staat zurückgezahlt. Die darüber hinaus durch den Sonderausgabenabzug erhaltene Förderung wird vom Finanzamt zurückgefordert.

Was geschieht mit dem geförderten Vertrag, wenn ich sterbe ?

Dem überlebenden Ehegatten soll es möglich sein, das vom verstorbenen Ehegatten hinterlassene Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Geht das Altersvorsorgekapital auf andere Erben über, sollen nicht nur die Zulagen und Sonderausgabenvorteile zurückgezahlt, sondern auch die Erträge besteuert werden.

Kann ein geförderter Vertrag gepfändet werden, falls ich in eine wirtschaftliche Notlage gerate ?

Nein! Die auf diesen Vertrag eingezahlten Beiträge und Zuschüsse können nicht gepfändet werden.

Was geschieht, wenn ich in den Vorruhestand gehe ?

Gefördert werden nach dem Gesetz Anlagen, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn einer Altersrente des Anlegers aus der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden können.

Wie kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder absichern ?

Für den Ehepartner muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Kinder bekommen keine Zulage, d.h. sie können keinen eigenständigen Vertrag abschließen. Die Eltern erhalten für die Kinder (i.S. des Kindergeldgesetzes) eine Zulage.
Kinder bekommen erst ihre „eigene" Zulage, wenn sie berufstätig sind. Dann besteht die Möglichkeit, eine eigene FörderRente abzuschließen.

Welche Konstellationen gibt es, wo beide Ehepartner die Zulage beantragen können ?

Die Form der Grundzulage kann in 3 Fällen beantragt werden:

 

Ein Ehepartner ist sozialversicherungspflichtig, der andere ist Hausfrau (-mann);

 

Ein Ehepartner ist sozialversicherungspflichtig, der andere ist nicht sozialversicherungspflichtig (z.B. Beamter, selbständige Tätigkeit)

 

Beide Ehepartner sind sozialversicherungspflichtig


Die Grundzulage kann nicht beantragt werden, wenn beide Ehepartner eine nicht-sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben (z.B. wenn ein Ehepartner Beamter ist, und der andere im Haushalt tätig ist).

Kann ich den Anbieter auch wechseln ?

Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen oder zu kündigen (Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende), um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag desselben oder eines anderen Anbieters zu übertragen.

Kann ich vorzeitig Geld aus meiner geförderten Rente erhalten ?

Die Einbeziehung von Wohneigentum soll im Altersvermögensgesetz über ein modifiziertes Entnahmemodell erfolgen. Das Modell soll es dem Anleger ermöglichen, einen Betrag von mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro förderunschädlich zu entnehmen und ihn unmittelbar zur Herstellung oder Anschaffung von selbstgenutzten inländischen Wohneigentum zu verwenden. Der Anleger ist jedoch verpflichtet, diesen Betrag - ohne Aufzinsung - in monatlichen, gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag zurückzuzahlen.

Was muss ich bei der geförderten Rente eigentlich wann versteuern ?

Die Einzahlungen in die staatlich geförderte private Altersversorgung bleiben wegen der Zulagen bzw. dem Sonderausgabenabzug praktisch steuerfrei. Deshalb unterliegen die späteren Rentenzahlungen der Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), soweit sie auf geförderte Beiträge entfallen.