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Häufige Fragen zur Zusatzversicherung
Wann beginnt der Versicherungsschutz, welche Wartezeiten gibt es ?
Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit erhöht werden ?
Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden ?
Wie lange läuft die Versicherung, welche Kündigungsfristen gibt es ?
Wie verläuft die Abrechnung ?
Kann ich meine Rechnungen / Belege auch sammeln ?
Gibt es einzeln abschließbare Zahnversicherungen?
Wird in der Zusatzversicherung auch für Naturheilkunde durch Ärzte geleistet ?
Werden in der Zusatzversicherung auch Kosten für Medikamente / Arzneimittel übernommen ?
Wie unterscheiden sich die Zahnleistungen vom Z50 von den Tarifen Komfort-Zahn / Komfort-Plus ?
Zahlt der Zahntarif Z50 auch für Zahnspangen wenn meine Krankenkasse eine Behandlung ablehnt ?
Leistet die Zahnzusatzversicherung Z50 auch für eine Zahnversiegelung ?
Wie errechnet sich das Eintrittsalter ?
Wie ist die Zuzahlung für Brillen / Kontaktlinsen im Ergänzungstarif geregelt ?
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung, wenn sich die gesetzlichen Vorleistungen verändern ?
Wenn z.B. die GKV den Zahnersatz streicht, bleibt meine Zahnversicherung wie Sie ist ?
Wann beginnt der Versicherungsschutz, welche Wartezeiten gibt es ?
In der Zusatzversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate, die bei Unfällen entfällt. Die besonderen
Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Für die Zahnzusatzversicherung DENT-FEST bestehen keine Wartezeiten. Wichtig: Laufende
Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Behandlung beginnt bereits mit der Diagnose und dem Anraten zu einer bestimmten Therapie.
Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit erhöht werden?
Nein. Wenn erhebliche Krankheiten vor Abschluß des Vertrages bekannt sind, werden sie ggf. mit einem
entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages
auf, trägt die Versicherung das Risiko. Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar
eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortete hat.
Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden?
Nein. Die bei Abschluß bestehenden Bedingungen bleiben Ihnen erhalten, anders als bei der gesetzlichen
Krankenkasse. Die Beiträge können nur im Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beantragt und genehmigt werden müssen. Es kann also
weder passieren, daß die Beiträge zu wenig noch zu hoch angepaßt werden. Die Beiträge werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten in Ihrer Altersgruppe ( in die Sie bei Abschluß eingetreten sind)
entsprechend gestiegen sind.
Wie lange läuft die Versicherung, welche Kündigungsfristen gibt es ?
Die Zusatzversicherung wird für 2 Jahre abgeschlossen und kann dann jährlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Wie verläuft die Abrechnung ?
Sie erhalten nach Abschluß einer Behandlung eine Rechnung, wo ggf. der Zuschuss der Krankenkasse
vermerkt ist. Diese Rechnung schicken Sie an die Leistungsabteilung der Krankenversicherung – Sie warten bis
das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann überweisen Sie an den Arzt. I.d.R. überweist die Krankenversicherung innerhalb weniger Werktage.
Bei Krankenhausaufenthalten wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet (Klinik-Card abgeben).
Kann ich meine Rechnungen / Belege auch sammeln ?
Ja. Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnungen / Belege auch gesammelt einreichen. Sie helfen so,
unnötige Verwaltungskosten zu sparen.
Gibt es einzeln abschließbare Zahnversicherungen ?
Ja. Sie können die Zahnzusatzversicherung DENT-FEST und DENT-MAX auch einzeln abschließen.
Wird in der Zusatzversicherung auch für Naturheilkunde durch Ärzte geleistet ?
Ja. In der Zusatzversicherung Komfort-Plus wird neben Heilpraktiker-Leistungen auch für Naturheilkunde durch
Ärzte geleistet.
Werden in der Zusatzversicherung auch Kosten für Medikamente / Arzneimittel übernommen ?
Der Tarif Komfort-Plus übernimmt 80% der gesetzlichen Zuzahlung für Medikamente, max. 550 EUR im Jahr. In
der Zusatzversicherung Komfort werden Arzneimittel im Rahmen der Gesamtleistung für Heilpraktikerleistungen
übernommen, wenn Sie vom Heilpraktiker verordnet werden.
Wie unterscheiden sich die Zahnleistungen vom Z50 von den Tarifen Komfort-Zahn / Komfort-Plus ?
Die Tarife Komfort-Zahn und Komfort-Plus
leisten für Zahnersatz, Inlays und Implantate bis zu 30 %. Neben dem Zahnersatz leistet der Z50 auch für Zahnbehandlung, Zahnersatz incl. Reparaturen sowie Zahn- und
Kieferregulierung. Der Zahntarif Z50 übernimmt generell die Hälfte der verbleibenen Restkosten.
Beispiel für Zahnersatz: Ihre Krankenkasse zahlt 60 % und der Komfort-Plus 30 %, dann übernimmt der Z50
nochmal die Hälfte der verbliebenen Restkosten, also 5 %. Für Sie bleibt also nur noch eine restliche Eigenbeteiligung von 5 %.
Zahlt der Zahntarif Z50 auch für Zahnspangen wenn meine Krankenkasse eine Behandlung ablehnt ?
Ja. Falls die Krankenkasse sich nicht an der Behandlung einer Zahnspange beteiligt, werden 50% der Kosten
bis zur jeweiligen Jahreshöchstgrenze übernommen. Das sind z.B. 1.280 EUR je Jahr bein Z50-3. Als günstige Zusatzversicherung mit guten Zahnleistungen empfiehlt sich der Komfort-Zahn. Die Zahnzusatzversicherung DENT-MAX übernimmt ohne Vorleistung der Krankenkasse bis zu 500 EUR je Kalenderjahr. Wichtig: Laufende
Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Behandlung beginnt bereits mit der Diagnose und dem Anraten zu einer bestimmten Therapie, z.B. das Tragen einer Zahnspange.
Leistet die Zahnzusatzversicherung Z50 auch für eine Zahnversiegelung ?
Ja.
Wie errechnet sich das Eintrittsalter ?
Das Eintrittsalter ist das Versicherungsbeginnjahr minus Geburtsjahr. Also wenn Sie 1976 geboren sind und in
2006 abschließen, beträgt Ihr Eintrittsalter 30 Jahre, egal wann Sie im Jahr Geburtstag haben.
Wie ist die Zuzahlung für Brillen / Kontaktlinsen im Ergänzungstarif geregelt ?
Die nach Vorleistung durch die GKV verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen, einschließlich Gläser,
Kontaktlinsen) werden bis zu 165 EUR erstattet. Leistet die GKV nicht, besteht aus diesem Tarif ebenfalls ein
Anspruch bis zu 165 EUR falls eine Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrin vorliegt, ansonsten alle drei Kalenderjahre.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung, wenn sich die gesetzlichen Vorleistungen verändern ? Wenn z.B. die GKV den Zahnersatz streicht, bleibt meine Zahnversicherung wie Sie ist ?
Wenn sich die gesetzlichen Grundlagen verändern, werden die Versicherungsleistungen zu Ihren Gunsten
verbessert. Entweder der Tarif wird mit zusätzlichen Leistungen verbessert oder es wird Ihnen ein zusätzlicher
Tarif angeboten, der die neuen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Sie können dann den
verbesserten Schutz annehmen oder nicht. Bei möglichen Änderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Sie natürlich auch nach Abschluß beraten.

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