Startseite Finanzierung

Finanzierungs-Service24

 

 

 

Finanzierung

Übersicht Finanzierung

Baufinanzierung

Immobilienfinanzierung

Umschuldung

Anschlussfinanzierung

Forward-Darlehen

Finanzierung ohne Eigenkapital

Konstantdarlehen

Finanzierung Auslandsimmobilie

Gewerbefinanzierung

Beamtendarlehen

Darlehensarten

Finanzierungsrechner

Info Zinsen Baufinanzierung

 

Finanzierungsanfrage

Private Immobilie

Gewerbliche Immobilie

Beamtendarlehen

Auslandsimmobilie

 

Bausparen

Übersicht Bausparen

Bauspar-Tarife

Online-Abschluss

Ratgeber Bausparen

 

Hausbau

Übersicht Hausbau

Häuser

Musterhaus

Energiesparhaus

Passivhaus

 

Versicherungs-Service24

Übersicht Versicherungen

 

Unternehmen

Kontakt

Über Uns

Aktuelles

Newsletter

Presse

Impressum

Datenschutz

Ich helfe Ihnen gern

Persönliche Beratung
(0421) 80 60 95 32

 

Auslandsfinanzierung


Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Dänemark

 

 

Finanzierung Dänemark

Immer mehr Menschen verschlägt es längst nicht mehr nur beruflich nach Dänemark. Der Nachbarstaat nördlich von Deutschland besticht durch seine schönen Landschaften und einmaligen Küstengebiete. Besucher schätzen die lockeren Dänen und die dänische unvergleichliche Gastfreundschaft.

 

Finanzierung Dänemark Urlaubsland Dänemark

Die dänische Herzlichkeit, die einem jedem Besucher hier entgegen schlägt, ist wohl für viele auch der ausschlaggebende Grund, sich für das Leben in Dänemark zu entscheiden. Durch die starke Wirtschaft und den Mangel an Fachkräften ist Dänemark auch für Arbeitssuchende eine interessante Alternative geworden, um dort ihr Geld zu verdienen. Es gibt auch immer mehr deutsche Rentner, die sich für ein Haus in Dänemark als Altersruhesitz entscheiden.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich als Deutscher ein Ferienhaus in Dänemark zu kaufen um hier regelmäßig seinen Urlaub zu verbringen, muss sich nicht viel Hoffnung machen. Ein Ferienhaus oder Sommerhaus in Dänemark zu besitzen ist nur den Dänen selbst vorbehalten. Es sei denn, man lebt als EU-Bürger bereits seit fünf Jahren in Dänemark oder man ist bereit nach Dänemark auszuwandern. Eine Alternative für Skandinavien-Fans wäre, wenn man sich als Käufer für ein Ferienhaus in Schweden entscheiden würde. Im Gegensatz zu den Dänen erlauben die Schweden den Immobilienerwerb für Ausländer auch für Ferienimmobilien.

Wie in Deutschland ist natürlich auch in Dänemark der Immobilienerwerb durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Hier gelten diverse Besonderheiten beim Hauskauf, die jeder Kaufinteressierte kennen sollte.

Rechtliches beim Kauf der Immobilie in Dänemark

Wenn sich der Käufer und der Verkäufer der Immobilie über den Kauf geeinigt haben, wird ein Grundstückskaufvertrag, ein so genannter “slutseddel”  aufgesetzt. In diesem müssen alle wesentlichen Bedingungen des Kaufs aufgeführt werden. Der Vertrag wird in der Regel vom Rechtsanwalt aufgesetzt, um so eine Rechtssicherheit zu gewähren. Die Kosten des Rechtsanwalts variieren je nach Höhe des Kaufpreises. Sie werden entweder vom Käufer getragen oder zwischen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte geteilt. Der Grundstückskaufvertrag stellt gleichzeitig auch die Basis für den so genannten “skode”, den Übereignungsvertrag dar. Dieser dient dem Käufer dann als Urkunde beziehungsweise als Nachweis über sein Eigentum.

Sollte der Käufer das Grundstück oder die Immobilie verpfänden um den Kaufbetrag zahlen zu können, ist er rechtlich gesehen in Dänemark dazu verpflichtet, das gesamte Objekt gegen Feuer zu versichern. Zusätzlich ist man in einigen Fällen dazu verpflichtet, einem Grundeigentümerverein beizutreten, für dessen Mitgliedschaft weitere Beiträge fällig werden.

EU Bürger können in Dänemark dabei ein Haus ohne die Erteilung einer gesonderten Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen kaufen. Dazu zählt ein fester Wohnsitz in Dänemark zum Zeitpunkt des Erwerbs oder zu früheren Zeiten. In letzterem Fall ist hierfür die Dauer des festen Wohnsitzes von mindestens fünf Jahren vorgeschrieben. Auch Gesellschaften, die ihren Unternehmenssitz in Dänemark haben, dürfen ohne gesonderte Genehmigung Immobilien im Land erwerben.

Als fester Wohnsitz zählen dabei aber nicht eventuelle Zweitwohnsitze, wie es etwa in Deutschland möglich ist. In Dänemark kennt man derartige Unterschiede nicht. Hier gilt als Wohnsitz der Lebensmittelpunkt einer Person. Deshalb können Personen, die sich zur Ausbildung in Dänemark aufhalten, ins Ausland entsandte Angestellte, die nur vorübergehend in Dänemark arbeiten und deshalb keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung aufweisen, keine Immobilien im Land erwerben, ohne eine Genehmigung erhalten zu haben. Auch wenn jemand eigentlich in Dänemark lebt, aber einer Arbeit im Ausland nachgeht und dort auch eine Wohnung unterhält, sehen die dänischen Gesetze Dänemark nicht als festen Wohnsitz an.

Weiterhin gibt es hierbei natürlich Sonderregelungen für einige Personengruppen. Dazu zählen vor allen Dingen solche Menschen, die in Dänemark einer lohnpflichtigen Beschäftigung nachgehen oder eine EU Aufenthaltserlaubnis besitzen. Auch wer sich in Dänemark niedergelassen hat oder dies noch vorhat, um sich dort selbstständig zu machen, kann in der Regel problemlos Immobilien erwerben. Ebenfalls von der Sonderregelung betroffen sind Personen oder Unternehmen, die in Dänemark Filialen oder Zweigstellen gegründet haben oder diese noch gründen wollen, um dort Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder zu erhalten. Handelt es sich bei diesen um juristische Personen, so muss der Hauptsitz innerhalb der EU liegen.

Eine weitere Sonderregelung gilt für Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung über das allgemeine Aufenthaltsrecht, das Aufenthaltsrecht für aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Arbeitnehmer oder Selbstständige, oder das Aufenthaltsrecht für Studenten haben. Voraussetzung ist bei diesen Personengruppen allerdings, dass sie eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können. Weiterhin muss der potenzielle Käufer nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in Dänemark selbst zu bestreiten und nicht dem Sozialsystem des Landes zur Last zu fallen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den genehmigungsfreien Erwerb von Immobilien in Dänemark ist die, dass das erworbene Objekt ganzjährig vom Käufer selbst als Wohnobjekt oder Betriebsgrundstück genutzt werden muss. In den Auflassungsdokumenten muss der Käufer versichern, dass er einer dieser Gruppen angehört, dass das Objekt zu Wohn- oder Geschäftszwecken genutzt werden wird und dass es ausdrücklich nicht als Ferienhaus zur Erholung und dergleichen dient.

Sollte man diese Bedingungen nicht erfüllen, ist der Immobilienerwerb nur mit einer Genehmigung des Justizministeriums Dänemarks möglich. Diese Genehmigung wird allerdings nur äußerst selten erteilt. Vor allen Dingen spielt für die Erteilung der Genehmigung die persönliche Beziehung des Antragstellers zu Dänemark eine wichtige Rolle. Diese ist zum Beispiel dann gegeben, wenn frühere Aufenthalte in Dänemark bereits von längerer Dauer waren und nicht der Ausbildung zugute kamen. Auch gewerbsmäßige, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen zu Dänemark werden hierbei positiv bewertet.

Eine Schenkung oder Erbschaft von Immobilien in Dänemark ist dagegen nicht genehmigungspflichtig. Bei der Schenkung gilt dies allerdings nur für eine Schenkung in gerade ab- oder aufsteigender Linie von Verwandten. Die Teilung beziehungsweise Fortsetzung einer Gütergemeinschaft durch eine Erbschaft ist ebenfalls nicht genehmigungspflichtig durch das Justizministerium.

Wir finanzieren Ihre Immobilie in Dänemark.

In Dänemark bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der dänischen Immobilie an. Dies gilt nicht nur für die selbstgenutzte Immobilie sondern auch wenn das Haus als Anlageobjekt vermietet wird.

Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.

In Dänemark kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert werden. Bei entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert werden.

Falls sie das Haus in Dänemark nicht beleihen möchten, können wir Darlehen bis 60.000 Euro (Beamte bis 100.000 Euro) ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können auch höhere Darlehenssummen vermittelt werden.

Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung

Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung.

 

 

Finanzierungsanfrage
Hier können Sie erfahren, ob Ihr Finanzierungswunsch realisierbar ist.