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Beim Kauf einer griechischen Immobilie muss man mit circa 10 bis 15 Prozent Erwerbsnebenkosten
rechnen. Folgende Gebühren und Steuern fallen an:
- Grunderwerbssteuer
- Mehrwertsteuer (nur Häusern mit Baugenehmigung nach 2005)
- Grundbuchsteuer
- Notargebühren
- Kommunalsteuer
Gegebenfalls fallen noch folgende Kosten an:
- Anwaltsgebühren/ Kosten für Rechtsberatung
- Gebühren für Sachverständige/ Gutachter
Steuerlicher Schätzwert der Immobilie Errechnet werden die meisten Steuern und Gebühren
aus dem Schätzwert "antikimeniki acsia" der Immobilie. Dieser Schätzwert richtet sich nach dem Standort und Größe des Objekts sowie nach weiteren individuellen
Faktoren.
Die örtliche Finanzbehörde ermittelt den Schätzwert, der oftmals unter dem eigentlichen Kaufpreis
liegt. Der Schätzwert wird dann in den Kaufvertrag und die Eigentumsurkunde übernommen. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis darf nicht unter dem steuerlichen Schätzwert liegen.
Dies wird in Griechenland mit empfindlichen Geldbußen bestraft.
Grunderwerbssteuer Beim Kauf einer griechischen Immobilie wird die Grunderwerbssteuer
nach dem steuerlichen Schätzwert ermittelt. Die ersten 15 Prozent des Schätzwertes werden mit 7 Prozent, der Rest mit 9 Prozent versteuert. Üblicherweise erhöhen sich die
Prozentsätze um jeweils 2 Prozent, wenn die Immobilie im Bereich einer öffentlichen Feuerwehr liegt. Die Grunderwerbssteuer wird vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig.
Mehrwertsteuer Beim Kauf von neuen Immobilien werden 18 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Sollte die Baugenehmigung vor Januar 2005 ausgestellt worden sein, wird die Steuer nicht fällig. Wann das Haus fertiggestellt wurde spielt also keine Rolle.
Grundbuchsteuer Die Grundbuchsteuer beträgt 0,3 bis 0,5 Prozent vom Schätzwert. Hinzu
kommen geringe Kosten für Stempelgebühren und für die Erstellung von Dokumenten.
Notargebühren Der Notar erhält für seine Tätigkeit zwischen ein und zwei Prozent des
Schätzwertes.
Kommunalsteuer Die Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Grunderwerbssteuer und wird von
der örtlichen Gemeinde erhoben. Die Kommunalsteuer wird zusammen mit der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt gezahlt.
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