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Auslandsfinanzierung

Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in Großbritannien
 

Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Großbritannien

 

 

Finanzierung Großbritannien Küste England

Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Immobilien im Ausland ist nach wie vor hoch. Großbritannien wird als Urlaubsland immer beliebter, auch bei  deutschen Urlaubern. Ob Ferienhaus oder auch als Alterswohnsitz, es entscheiden sich immer öfter Käufer für ein eigenes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung auf der schönen Insel.

 

Finanzierung Großbritannien Urlaubsland Großbritannien

Großbritannien, die Insel mit ihren unterschiedlichen Regionen zieht zunehmend mehr Menschen in ihren Bann. Ob man sich nun für die urwüchsige Natur in Schottland interessiert oder doch eher für das milde Klima, die wunderschöne Küstenregion rund um Cornwall oder auch die herrliche Natur in Schottland -  Großbritannien hat für jeden Geschmack etwas zu bieten.

Ob in England, Wales, Schottland oder Nordirland - Am liebsten wohnt und lebt man auf dem Lande. Wer nicht über einen längeren Zeitraum dort wohnen möchte sondern regelmäßige Urlaube plant, sollte bei der Auswahl der richtigen Lage an eine gute Verkehrsanbindung achten. Wenn man nicht mit dem Auto per Fähre oder über Calais mit Zug durch den Eurotunnel reisen möchte, sollte ma sich sein zukünftiges Ferienhaus nicht unweit eines Flughafens suchen.

Obwohl einige Urlauber noch immer meinen, Großbritannien sei eher die Insel ständigen Regens und unbeständigen Wetters, haben sich viele auch schon eines Besseren belehren lassen. Immer häufiger entscheiden sich Großbritannien-Fans für ein Ferienhaus oder einen Zweitwohnsitz auf der Insel. Doch hier ist Obacht geboten, denn ebenso wie sich Großbritannien in mehrere Länder unterteilt, wird auch das Recht beim Immobilienerwerb untergliedert.

Richtige Planung beim Kauf der Immobilie in Großbritannien

Grundsätzlich regelt jede Region den Erwerb von Immobilien für sich selbst. Auch gibt es keine Hauptorganisation der Makler auf der Insel, vielmehr kann man hier frei wählen. Als Käufer sollte man dann schon prüfen, welchem Makler man sein Vertrauen schenkt oder nicht. Über das Internet kann sich der Kaufinteressierte auf britischen und auch deutschen Maklerseiten einen ersten Überblick verschaffen.

In der Regel entsprechen die baulichen Gegebenheiten der Immobilien in Großbritannien, insbesondere die beliebten "Cottages" in den ländlichen Gebieten, nicht den gewohnten deutschen Standards. Um eine ausreichende Isolierung und Wärmeabdichtung zu erhalten, sind daher häufig noch weitere Investitionen nötig.

Bevor man sich nun aber zum endgültigen Kauf entschließt, sollte man sich zudem über den aktuellen Zustand der Immobilie informieren. Dabei ist es wichtig, dass ein Gutachten erstellt wird, welches für eine Finanzierung des Objektes ohnehin vonnöten ist. Das Gutachten wird dabei auch als "Survey" bezeichnet. Durch dieses kann man auch bauliche Mängel des Objektes erkennen. Über unseren Bank-Partner können wir auf ein Gutachter-Netz zurückgreifen. Diese Sachverständige werden von der Bank beauftragt. Die Gutachterkosten werden so deutlich geringer als üblich und sind bei den Bearbeitungsgebühren der Bank bereits enthalten. Sollte der unabhängige Gutachter einen geringeren Wert als den gewünschten Kaufpreis feststellen, hilft dies dem Käufer natürlich auch einen geringeren Kaufpreis durchzusetzen.

Hat man sich dann für eine bestimmte Immobilie entschieden, geht es an die Vertragsverhandlungen. In der Regel lassen sich in Großbritannien sowohl Käufer als auch Verkäufer durch einen Rechtsanwalt vertreten. Dieser wird auch als “Solicitor” bezeichnet. Durch die enormen Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsgebieten in Großbritannien kommen dem Anwalt vielfältige Aufgaben zu. An erster Stelle wird er über umfangreiche Recherchen bei den Melderegistern prüfen, inwiefern das Grundstück eventuell belastet ist. Im Grundbuch beziehungsweise Eigentumsregister oder auch "Land Registry" werden die gleichen Eintragungen wie auch im deutschen Grundbuch geführt.

Rechtliches und Gebühren beim Immobilienkauf

Dieses Register zu überprüfen, ist die erste Aufgabe des Anwalts. Sollte das Grundstück nicht registriert sein, so müssen die Eigentumsurkunden des Verkäufers geprüft werden. Diese so genannten "Title Deed" werden durch den Anwalt nicht nur auf ihre Vollständigkeit, sondern auch auf ihre Korrektheit hin überprüft. Aus den Unterlagen kann der Anwalt ebenfalls erkennen, ob das Eigentum in irgendeiner Art und Weise belastet ist und wird den Käufer entsprechend hierüber in Kenntnis setzen. Ebenfalls wird sich der Anwalt darum kümmern, dass man Einsicht in die öffentlichen Baulastenverzeichnisse erhält. Aus diesen können Be- und Einschränkungen des Grundstücks schnell ersehen werden.

Hat der Anwalt nun alle erforderlichen Informationen zusammen getragen und der Käufer möchte das Objekt kaufen, obliegt die weitere Verhandlung den Anwälten. Diese werden dann gemeinsam einen entsprechenden Vertrag aushandeln. Erst wenn dieser zur Zufriedenheit beider Parteien erstellt wurde, stellt der Käufer den Kaufpreis über seinen Anwalt zur Verfügung. Mit der Eintragung ins Register geht das Eigentum dann endgültig an den Käufer über. An diesem Tag findet auch die Schlüsselübergabe beziehungsweise die Übergabe des Objekts statt. Man bezeichnet diesen Zeitpunkt als "Completion Day".

Der Käufer sollte allerdings darauf achten, die Immobilie bereits frühzeitig mit einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Denn bereits ab dem Austausch der Verträge ist der Käufer für eventuell auftretende Schäden haftbar zu machen.

Der Kaufvertrag selbst wird direkt zwischen den Anwälten ausgehandelt und aufgesetzt. Käufer und Verkäufer müssen diesen sodann nur noch unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung, wie sie hierzulande vorausgesetzt wird, ist beim Hauskauf in Großbritannien hingegen nicht zwingend notwendig.

Neben dem Kaufpreis muss der Käufer natürlich auch noch diverse Nebenkosten tragen. Die Maklergebühren gehören in der Regel aber nicht dazu, da sie in der Regel vom Verkäufer getragen werden. Nur in einigen Fällen werden diese Kosten geteilt. Auch die Kosten für den Anwalt kann man nicht genau bestimmen, da in Großbritannien keine einheitliche Gebührenordnung besteht. Hier sollte man sich eine Kostenschätzung vom Anwalt geben lassen. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu einem zweisprachigen Juristen her, der mit dem Recht vor Ort vertraut ist.

Ebenfalls schlagen die Einsichten in die Register mit etwa 100 bis 300 Euro zu Buche. Ausnahme: Schottland – hier werden diese Kosten vom Verkäufer getragen. Weiterhin kommen Kosten für die Eigenntumsumschreibung sowie die Eintragung einer Hypothek auf den Käufer zu. Diese Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie beziehungsweise der Höhe des jeweiligen Darlehens. Auch bei der Erstellung einer Urkunde über das Grundpfandrecht, etwa bei Aufnahme einer Hypothek, wird nochmals ein Anwalt tätig, der ebenfalls entsprechende Gebühren in Rechnung stellt.

Weiterhin kommen noch einige kommunale Abgaben auf den Käufer zu. Eine Grundsteuer gehört zwar nicht dazu, allerdings fallen Abgaben für Wasser und Abwasser an. Diese variieren jedoch von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich. Auch sind sie oft vom Objektwert abhängig.

Wir finanzieren Ihre Immobilie in Großbritannien

In Großbritannien bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der britischen Immobilie an. Dies gilt nicht nur für das selbstgenutzte Ferienhaus sondern auch wenn das Haus vermietet wird.

Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.

In Großbritannien kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert werden. Bei entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert werden.

Falls sie die Immobilie in Großbritannien nicht beleihen möchten, können wir Darlehen bis 60.000 Euro (Beamte bis 100.000 Euro) ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch höhere Darlehenssummen vermittelt werden.

Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung

Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung.

 

 

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