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Dieses Register zu überprüfen, ist die erste Aufgabe des Anwalts. Sollte das Grundstück nicht
registriert sein, so müssen die Eigentumsurkunden des Verkäufers geprüft werden. Diese so genannten "Title Deed" werden durch den Anwalt nicht nur auf ihre
Vollständigkeit, sondern auch auf ihre Korrektheit hin überprüft. Aus den Unterlagen kann der Anwalt ebenfalls erkennen, ob das Eigentum in irgendeiner Art und Weise belastet
ist und wird den Käufer entsprechend hierüber in Kenntnis setzen. Ebenfalls wird sich der Anwalt darum kümmern, dass man Einsicht in die öffentlichen Baulastenverzeichnisse
erhält. Aus diesen können Be- und Einschränkungen des Grundstücks schnell ersehen werden.
Hat der Anwalt nun alle erforderlichen Informationen zusammen getragen und der Käufer möchte das
Objekt kaufen, obliegt die weitere Verhandlung den Anwälten. Diese werden dann gemeinsam einen entsprechenden Vertrag aushandeln. Erst wenn dieser zur Zufriedenheit beider
Parteien erstellt wurde, stellt der Käufer den Kaufpreis über seinen Anwalt zur Verfügung. Mit der Eintragung ins Register geht das Eigentum dann endgültig an den Käufer über.
An diesem Tag findet auch die Schlüsselübergabe beziehungsweise die Übergabe des Objekts statt. Man bezeichnet diesen Zeitpunkt als "Completion Day".
Der Käufer sollte allerdings darauf achten, die Immobilie bereits frühzeitig mit einer
entsprechenden Versicherung abzusichern. Denn bereits ab dem Austausch der Verträge ist der Käufer für eventuell auftretende Schäden haftbar zu machen.
Der Kaufvertrag selbst wird direkt zwischen den Anwälten ausgehandelt und aufgesetzt. Käufer und
Verkäufer müssen diesen sodann nur noch unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung, wie sie hierzulande vorausgesetzt wird, ist beim Hauskauf in Großbritannien hingegen nicht
zwingend notwendig.
Neben dem Kaufpreis muss der Käufer natürlich auch noch diverse Nebenkosten tragen. Die
Maklergebühren gehören in der Regel aber nicht dazu, da sie in der Regel vom Verkäufer getragen werden. Nur in einigen Fällen werden diese Kosten geteilt. Auch die Kosten für
den Anwalt kann man nicht genau bestimmen, da in Großbritannien keine einheitliche Gebührenordnung besteht. Hier sollte man sich eine Kostenschätzung vom Anwalt geben lassen.
Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu einem zweisprachigen Juristen her, der mit dem Recht vor Ort vertraut ist.
Ebenfalls schlagen die Einsichten in die Register mit etwa 100 bis 300 Euro zu Buche. Ausnahme:
Schottland – hier werden diese Kosten vom Verkäufer getragen. Weiterhin kommen Kosten für die Eigenntumsumschreibung sowie die Eintragung einer Hypothek auf den Käufer zu.
Diese Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie beziehungsweise der Höhe des jeweiligen Darlehens. Auch bei der Erstellung einer Urkunde über das Grundpfandrecht, etwa
bei Aufnahme einer Hypothek, wird nochmals ein Anwalt tätig, der ebenfalls entsprechende Gebühren in Rechnung stellt.
Weiterhin kommen noch einige kommunale Abgaben auf den Käufer zu. Eine Grundsteuer gehört zwar nicht dazu,
allerdings fallen Abgaben für Wasser und Abwasser an. Diese variieren jedoch von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich. Auch sind sie oft vom Objektwert abhängig.
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