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Auslandsfinanzierung
Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in Schweden
Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Schweden
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Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Auslandsimmobilien in Schweden ist nach wie vor
hoch. Ob Ferienhaus oder auch als Alterswohnsitz – die Deutschen entscheiden sich immer öfter für ein eigenes Ferienhaus in Skandinavien, vorzugweise am Meer oder an einem See
in Schweden.
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Urlaubsland Schweden
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Schweden, das Land der Seen und des schier unendlich weiten, flachen Landes. Seit ewigen Zeiten
werden die hierzulande bekannten roten Holzhäuser gebaut und bewohnt. Ein eigenes schwedisches Ferienhaus ist insbesondere von Deutschen als Feriendomizil für den Urlaub oder
als Zweitwohnsitz in Schweden sehr begehrt. Einfach einmal im Urlaub in Schweden im eigenen Haus entspannen oder auch hier den verdienten Alterswohnsitz einrichten, dies ist
mittlerweile ein Traum von vielen Deutschen.
Will man in seinem schwedischen Haus länger als drei Monate im Jahr verbringen, so muss man eine
Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Polizeidienststelle beantragen. Denn nur durch den Immobilienerwerb in Schweden erhält man nicht automatisch auch eine
Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird in der Regel dann erteilt, wenn der Antragsteller einen festen Arbeitsplatz in Schweden hat oder auch, wenn er ausreichende finanzielle
Mittel für den Aufenthalt in Schweden nachweisen kann. Diese Regelung gilt allerdings nur für Bürger der EU. Andere Ausländer müssen bereits vor der Einreise nach Schweden
einen solchen Antrag stellen. Ohne diesen darf eine Einreise nicht erfolgen.
Deutsche Käufer eines Ferienhauses zieht es vor allem nach Südschweden wie zum Beispiel nach
Småland, Diese südschwedischen Regionen sind von Norddeutschland aus schnell erreichbar. Die Grundstücke in der Nähe des Meeres oder an einem Binnensee haben sich in den
letzten Jahren sehr verteuert. Diese begehrten Ferienhäuser werden immer häufiger auktionsähnlich verkauft. Der Verkäufer verlangt einen Startpreis (schwedisch utgångspris),
den man als Käufer bieten kann. Der Verkäufer kann dann aber mit seiner Verkaufszusage warten, wenn er noch auf ein besseres Angebot hofft. Der Höchstbietende erhält dann den
Zuschlag für das begehrte Ferienhaus. Die Preise für Immobilien in Schweden werden vor allem in den begehrten Lagen am Wasser und am Strand so nach oben getrieben. Da macht es
für den Käufer durchaus Sinn im Landesinneren nach einem passenden Ferienhaus Ausschau zu halten. Denn es gibt immer noch zahlreiche günstige Schwedenhäuser, die für 30 bis
40.000 Euro den Besitzer wechseln. Doch bevor es endgültig soweit ist, sollte man sich schon Gedanken darüber machen, wie eigentlich der Hauskauf in Schweden abläuft.
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Richtige Planung beim Kauf der Immobilie in Schweden
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Zunächst einmal ist festzustellen, dass man in Schweden auch ein Haus ohne Grundstück kaufen
kann. Das zugehörige Grundstück kann man dazu pachten. Das Haus selbst gilt dann als beweglicher Gegenstand, sodass man dieses nicht beleihen oder anderweitig belasten kann.
Steuerlich gesehen hingegen gilt die Immobilie auch als eine solche und muss entsprechend versteuert werden. Theoretisch ist man in der Pflicht, nach Ablauf der Pachtzeit das
Haus abzureißen und das Grundstück in seiner ursprünglichen Form an den Verpächter zurück zu geben. Allerdings kann mit diesem auch eine andere Regelung getroffen werden.
Weiterhin kann der Verpächter auch eine Verlängerung der Pacht selbst anbieten. Kauft man jedoch sinnvollerweise sein Ferienhaus inklusive Grundstück, so gelten hier weniger
Vorschriften.
Bevor sich Käufer und Verkäufer handelseinig werden, sollte man als Käufer sein zukünftiges
Ferienhaus genau in Betracht nehmen und nach eventuellen Mängeln Ausschau halten. Der Käufer einer Immobilie in Schweden hat im Zusammenhang mit dem Kauf eine weit reichende
Untersuchungspflicht. Eine Rückabwicklung des Kaufes oder ein nachträglicher Abzug vom Kaufpreis aufgrund von Mängeln ist nur bei Mängeln möglich, die bei einer dem Alter und
Zustand des Hauses angemessenen Untersuchung nicht festgestellt werden konnten. Eine angemessene Untersuchung sollte man lieber von einem unabhängigen Fachmann durchführen
lassen.
Zunächst einmal müssen sich Käufer und Verkäufer über einen angemessenen Preis einigen. Dieser
muss, ebenso wie das Objekt selbst, im schriftlichen Kaufvertrag geregelt werden. Der Kaufvertrag muss zwar schriftlich erfolgen, aber keinesfalls notariell beurkundet werden.
In der Regel sollten jedoch mindestens zwei Zeugen die Unterschrift des Verkäufers bezeugen. Die Verträge kann man vom Makler, vom Rechtsanwalt oder auch von der juristischen
Abteilung einer Bank aufsetzen lassen. Geschieht der Erwerb der Immobilien mit Hilfe eines Maklers, so muss dessen Kosten alleine der Verkäufer tragen. Der Käufer hingegen
wird von diesen vollständig befreit.
Im Vertrag selbst sollte der öffentlich festgelegte Name des Grundstücks erwähnt werden, um
dieses eindeutig zuordnen zu können. Weiterhin sollten die Namen des Käufers und Verkäufers sowie das Angebot des Objektes zum Verkauf eindeutig im Vertrag erwähnt werden.
Auch die Aufführung des Kaufpreises in schwedischen Kronen ist Pflicht.
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Rechtliches und Gebühren beim Immobilienkauf in Schweden
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Vor Abschluss des Vertrages sollte man sich beim schwedischen Grundbuchamt darüber informieren,
ob das Grundstück in irgendeiner Art und Weise belastet ist und ob es auch tatsächlich dem jeweiligen Verkäufer gehört. Denn immer häufiger finden sich Berichte darüber, dass
Häuser zum Kauf angeboten werden, der Kaufvertrag abgeschlossen und die Anzahlung getätigt wird, sich danach aber herausstellt, dass der angebliche Verkäufer gar nicht der
rechtmäßige Eigentümer des Objekts war. Bis dies heraus kommt, ist die Anzahlung, die mit Abschluss des Kaufvertrages fällig wird und in der Regel bei etwa 10 Prozent liegt,
längst verloren.
Weiterhin muss der Kaufvertrag auch dem Grundbuchamt vorgelegt werden, damit dieses den neuen
Eigentümer ins Grundbuch eintragen kann. Auch wenn das Grundstück verpfändet wird, etwa zur Aufnahme eines Darlehens, wird diese Verpfändung im Grundbuch eingetragen. Diese
Eintragungen wird in der Regel aber der jeweilige Makler veranlassen.
Die Kosten, die beim Hauskauf in Schweden anfallen, sollte man ebenfalls nicht außer Acht lassen.
Dabei fallen Stempelgebühren an, die derzeit für natürliche Personen 1,5 Prozent und für juristische Personen 3,0 Prozent des Kaufpreises betragen. Weiterhin kommen Gebühren
für das Grundbuchamt in Höhe von 825 schwedischen Kronen auf den Käufer zu.
Die Grundstückssteuer bemaß sich bisher nach dem Wert der Immobilien und wurde jährlich fällig.
Der angesetzte Einheitswert wurde alle fünf Jahre neu festgelegt und damit an die gesamte Entwicklung auf dem schwedischen Immobilienmarkt angepasst. Die Grundstückssteuer
betrug bis dato ein Prozent dieses Einheitswertes. Allerdings wurde die Grundstückssteuer zu Jahresbeginn durch eine kommunale Abgabe in Höhe von 4.500 schwedischen Kronen pro
Haus ersetzt.
Weitere Kosten für Immobilien in Schweden sind die Gebühren für die Müllabfuhr und
Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem Sommerhaus- oder Grundstücksverein. Diese Vereine sollen die Rechte der einzelnen Eigentümer insbesondere an dicht
besiedelten Orten vertreten. Der Wege-Verein verlangt ebenfalls eine Mitgliedsgebühr und sorgt für die Instandhaltung der Wege zu den einzelnen Grundstücken.
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Wir finanzieren Ihr Ferienhaus in Schweden
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In Schweden bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der schwedischen Immobilie an. Dies gilt
nicht nur für das selbstgenutzte Ferienhaus sondern auch wenn das Haus als Anlageobjekt vermietet wird.
Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für
die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins
kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.
In Schweden kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert werden. Bei
entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert werden.
Falls sie das Ferienhaus in Schweden nicht beleihen möchten, können wir Darlehen bis 60.000 Euro (Beamte bis
100.000 Euro) ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch höhere Darlehenssummen vermittelt werden.
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Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung
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Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende
Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder
europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung.
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