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Auslandsfinanzierung
Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in der Schweiz
Kauf und Finanzierung einer Immobilie in der Schweiz
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Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Immobilien im Ausland ist nach wie vor hoch. Als
Auswanderziel für Deutsche ist die Schweiz erste Wahl.
Ob Ferienhaus oder auch als Alterswohnsitz – Die Deutschen entscheiden sich immer öfter für ein eigenes Ferienhaus in dem schönen Alpenland Schweiz.
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Urlaubsland Schweiz
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Als Urlaubsland stellt die Schweiz eines der schönsten Fleckchen der Erde dar. Es lockt eine
wunderschöne Bergwelt mit ganzjährig schneebedeckten Berggipfel neben vielen anderen Sehenswürdigkeiten.
Grundsätzlich hat man in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten den Urlaub zu verbringen.
Besonders beliebt sind dabei aber die Skigebiete, die im Winter zum Skifahren einladen und im Anschluss zu den fröhliche Aprés-Ski-Partys. Aber nicht nur im Winter ist die
Schweiz eine Reisewert, denn die Schweiz ist ganzjährig ein herrliches Urlaubs- und Ausflugsziel.
Durch die starke Wirtschaft und den Mangel an Fachkräften die Schweiz auch für deutsche
Arbeitssuchende eine interessante Alternative dort ihr Geld zu verdienen. Kein Wunder also, dass sich zunehmend mehr Menschen auch für ein Eigenheim in diesem wunderschönen
Land entscheiden. Doch noch ist es gar nicht so einfach, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn man kein Schweizer ist.
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Richtige Planung beim Kauf der Immobilie in der Schweiz
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Bisher gelten immer noch die Lex Koller Gesetze, die es Ausländern zum Teil stark erschweren, in
der Schweiz Immobilien zu erwerben. Auch wenn die Beschränkungen mittlerweile in einigen Teilen schon aufgehoben wurden, um den Immobilienerwerb in der Schweiz für Ausländer
einfacher zu gestalten, sind noch längst nicht alle Einschränkungen gefallen.
So ist zum Beispiel die reine Investition als Kapitalanlage in der Schweiz grundsätzlich
verboten. Ausnahmen werden nur selten, zum Beispiel beim sozialen Wohnungsbau gewährt. Auch für den Erwerb von Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in Aparthotels gelten
Einschränkungen. Diese Immobilien dürfen zum Beispiel nur zu Ferienzwecken genutzt werden. Eine ganzjährige Vermietung ist ausgeschlossen. Ein Anteil von mindestens 65 Prozent
der Wohneinheiten müssen dem Hotelbetreiber zur ständigen hotelmäßigen Bewirtschaftung überlassen werden.
Ein Zweitwohnsitz in der Schweiz ist ebenfalls nur unter bestimmten Umständen gestattet. So ist
dieser beispielsweise dann erlaubt, wenn der Eigentümer besonders eng mit dem jeweiligen Ort verbunden ist. Dazu zählen unter anderem auch wirtschaftliche Interessen.
Ebenfalls ist ein Zweitwohnsitz für so genannte Grenzgänger in der Regel möglich. Hier gilt, dass dieser so lange bestehen darf, wie der Eigentümer auch Grenzgänger ist.
Hierfür ist dann auch keine zusätzliche Bewilligung notwendig. Der Wohnsitz muss aber auch tatsächlich bewohnt werden, zumindest solange man als Grenzgänger arbeitet. Der
Hauptwohnsitz kann dann aber auch im benachbarten Ausland bestehen bleiben.
Weiterhin kann man ein Haus in der Schweiz kaufen, wenn es zu privaten Wohnzwecken genutzt wird,
eine Vermietung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen. Zusätzlich muss das Grundstück kleiner als 3.000 Quadratmeter sein und der Eigentümer muss eine gültige
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen.
Wenn man ein Haus in der Schweiz erbt, ist dies ebenfalls zulässig, sofern das Erbe in auf- oder
absteigender gerader Linie anfällt. Auch der Tausch von Stockwerkeigentum im selben Objekt ist möglich.
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Rechtliches beim Kauf einer schweizer Immobilie
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Will man als Ausländer in der Schweiz einen Zweitwohnsitz erwerben, obwohl man nicht Grenzgänger
ist, so muss man hierfür die Bewilligung der jeweiligen kantonalen Behörde einholen. Für die Ferienwohnungen gilt dies ebenfalls. Hier wird die Bewilligung im Rahmen
bestimmter Kontingente ausgesprochen. Dabei darf die Nettowohnfläche der Ferienwohnungen 100 Quadratmeter nicht übersteigen, wobei mittlerweile auch eine Erhöhung dieser
Fläche auf 200 Quadratmeter im Gespräch ist. Weiterhin wird beim Kauf die Auflage erteilt, die Wohnung nur zu Ferienzwecken zu nutzen. Eine periodische Vermietung ist dabei
allerdings gestattet.
Wird die Wohnung nicht mehr für die Ferien genutzt, so muss sie wieder veräußert werden. Dabei
ist allerdings zu beachten, dass ein Ausländer nur an einen Schweizer verkaufen darf. Eine Veräußerung an einen anderen Ausländer ist nicht gestattet. Beim Wiederverkauf
können dadurch immense Verluste entstehen, da die Ferienwohnungen bei den Schweizern selbst nicht sonderlich nachgefragt werden.
Für den Kauf selbst ist ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig. Dieser muss zudem notariell
beurkundet werden. Neben dem Grundbuchauszug sind auch ein Lageplan, ein Gebäudeversicherungsnachweis und eine Baugenehmigung für den erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags
notwendig. Ganz wichtig ist auch die Erwerbsbewilligung der jeweils zuständigen kantonalen Behörde.
Beim Erwerb selbst fällt die Handänderungssteuer an, die etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises ausmacht
und zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Sollte man eine Verkehrswertschätzung durchführen, ist zusätzlich mit Kosten von etwa 700 bis 1.400 Euro zu rechen. Die
Grundpfandbestellung ist mit etwa ein bis 2,5 Prozent des Pfandbriefbetrages zu veranschlagen. Weiterhin sollte man mit Kosten für die Grundbucheintragung und den Notar
rechnen, die sich zum Teil stark unterscheiden.
Die Grunderwerbsteuer ist ebenfalls mit einzurechnen. Sie beträgt etwa zwei Prozent. Für den Wiederverkauf
der Immobilien gelten bei Ausländern Sperrfristen, in denen der Verkauf nicht stattfinden darf. Diese liegen in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren. Auch kann man mit dem
Erwerb nicht automatisch von einer Aufenthaltsgenehmigung ausgehen. Diese ist gesondert zu beantragen und sollte bereits vor dem Kauf eingeholt werden, um so auch wirklich
sicher zu gehen, dass man die Immobilie auch nutzen kann.
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Wir finanzieren Ihr Ferienhaus in der Schweiz
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In den Schweiz bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der schweizer Immobilie an. Dies gilt
nicht nur für das selbstgenutzte Ferienhaus sondern auch wenn das Haus vermietet wird.
Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für
die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins
kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.
In der Schweiz kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert werden.
Bei entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert
werden.
Falls sie das Ferienhaus in der Schweiz nicht beleihen möchten, können wir Darlehen bis 60.000 Euro (Beamte
bis 100.000 Euro) ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch höhere Darlehenssummen vermittelt
werden.
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Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung
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Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende
Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder
europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung.
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