|
Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitnehmer
Steuerfreies Sparen
Sie können bis zu 2.544 EUR (4 % der Beitragsbemessungsgrenze Stand 2008) einzahlen. Sofern
keine nach § 40 EStG pauschal besteuerte Direktversicherung besteht, sind weitere 1.800 EUR pro Jahr steuerfrei.
Keine Sozialabgaben
Auf die Beiträge zur Pensionskasse werden bis zum Jahresbeitrag von 2.544 EUR keine
Sozialabgaben gezahlt. Sowohl der Arbeinehmer wie auch der Arbeitgeber sparen jeweils ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Flexible Beitragszahlung
Unabhängig von den o. g. steuerlichen Beitragsgrenzen können Sie bei einigen Produkten Ihren
Beitrag und die Zahlungweise frei wählen. Neben regelmäßigen Beiträgen können auch jederzeit Sonderzahlungen eingebracht werden. Das ist interessant, wenn z.B. geleistete
Überstunden steuer- und sozialabgabenfreundlich abgerechnet werden sollen.
Sichere Anlage
Auf die Leistungen der Pensionskasse können Sie sich verlassen. Selbst im Falle einer Insolvenz
des Unternehmens sind die Pensionsleistungen gesichert. Die Anlagestrategie ist ähnlich sicherheitsorientiert wie bei einem Lebensversicherer.
Sichere Rendite
Die Einlagen in der Pensionskasse sind garantiert. Neben einem Garantiezins von 2,25 Prozent
profitieren Sie von den Überschuss-Anteilen (Gewinnbeteiligung) der Pensionskasse. Neben einer konventionellen Anlageform kann sich der Kunde auch für eine renditestarke
Fondsanlage entscheiden. Die Sparbeiträge werden durch eine garantierte Beitragsrückgewähr geschützt.
|