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Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet mit staatlichen Zulagen eine attraktive Förderung.

 

 

Vergleich Riester-Rente

Ab 5 Euro monatlich sind Sie dabei!

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr.

Ob Arbeitnehmer, Hausfrau oder auch  Arbeitsloser - Jeder kann Zulagen vom Staat erhalten. Beantragen wir sie heute! 

 

 

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Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Grundsätzlich haben alle Anspruch auf staatliche Förderung, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt. Dann kann auch der Partner oder die Partnerin die Riester-Förderung erhalten.

Folgende Personen sich förderberechtigt:

  • Alle Arbeitnehmer
  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
  • Versicherte während der dreijährigen Elternzeit.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten.
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen

Nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • geringfügig Beschäftigte
  • Freiwillig Rentenversicherte
  • Altersrentner
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt zwei Arten der Riester-Förderung:

  • Altervorsorgezulage (Grundzulage und Kinderzulage)
  • Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.

Die Mehrzahl der Kunden fahren mit dem Zulagenmodell besser. Dies trifft insbesondere für Eltern zu, die von der Kinderzulage profitieren.

Für Gutverdienende ohne Kinder lohnt sich unter Umständen die Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. So erhält jeder auf jeden Fall den besseren Förderweg.
 

Die jährliche Förderung Ihrer Altersvorsorge
 

Grundzulage Alleinstehende und Ehegatte

154 Euro

Grundzulage Verheiratete

308 Euro

Kinderzulage je Kind vor 2008 geboren

185 Euro

Kinderzulage je Kind ab 2008 geboren

300 Euro


Um die volle Förderung zu erlangen, muss der Sparer allerdings vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einzahlen. Allerdings können auch geringere Beiträge in den Riester-Vertrag eingespart werden.
 

Wie werden die Riester-Zulagen beantragt?

Der erste Schritt ist der Abschluss eines Riester-Vertrages. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.

Der Sparer muss aber nicht immer jährlich die Zulagen erneut beantragen, sondern mann kann einen Dauerzulagenantrag stellen. Falls sich Zulagenvoraussetzungen ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, muss der Riester-Anbieter allerdings informiert werden.

Professionelle Beratung zahlt sich aus.

Bei dem Abschluss eines Riester-Vertrages sollten Sie nicht auf die Unterstützung eines unabhängigen Beraters verzichten. Das Internet bietet gute Möglichkeiten sich über verschiedene Tarife zu informieren. Dennoch hängt die Auswahl des optimalen Riester-Vertrages von vielen persönlichen Faktoren des Kunden ab. Aus diesem Grund lassen wir Sie auch nicht mit zahlreichen Angeboten allein. Nutzen Sie das Know-how unser Fachberater und fordern Sie Ihr persönliches Angebot zur Riester-Rente an. Unser Service ist natürlich kostenlos und unverbindlich.

 

 

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