Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Grundsätzlich haben alle Anspruch auf staatliche Förderung, die Pflichtbeiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt. Dann kann auch der Partner oder die Partnerin die
Riester-Förderung erhalten.
Folgende Personen sich förderberechtigt:
- Alle Arbeitnehmer
- Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
- Versicherte während der dreijährigen Elternzeit.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen
- geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten.
- Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen
Nicht gefördert werden:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- geringfügig Beschäftigte
- Freiwillig Rentenversicherte
- Altersrentner
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt zwei Arten der Riester-Förderung:
- Altervorsorgezulage (Grundzulage und Kinderzulage)
- Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.
Die Mehrzahl der Kunden fahren mit dem Zulagenmodell besser. Dies trifft insbesondere für Eltern zu, die von
der Kinderzulage profitieren.
Für Gutverdienende ohne Kinder lohnt sich unter Umständen die Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug. Das
Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. So erhält jeder auf jeden Fall den besseren Förderweg.
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