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Unfallversicherung-Leistungsarten
Alle Leistungsarten sind kombinierbar und lassen sich ganz präzise auf Ihre Wünsche abstimmen.
So können Sie sicher sein, den bestmöglichen Schutz für den Fall der Fälle zu haben.
Ausreichende Absicherung im Todesfall Ein Unfalltod bringt nicht nur Kummer und Schmerz mit sich, sondern auch oft finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen. Dafür gibt es die Todesfallsumme, die
unverzüglich und unbürokratisch ausgezahlt wird. Todesfallsumme: bis zu 300.000 EUR
Absicherung der Existenz im Invaliditätsfall Die Invaliditätssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung. Sie dient der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten nach einem
Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Grad der unfallbedingten Invalidität, der vereinbarten Invaliditätssumme und Progression. Invaliditätssumme: bis zu 500.000 EUR Versicherungsleistung: bis zu 1.250.000 EUR
Mit der Unfall-Rente auf Dauer abgesichert Zusätzlich können Sie eine Unfall-Rente vereinbaren. Sie dient ebenfalls der wirtschaftlichen Absicherung im Falle einer Invalidität. Die Unfall-Rente garantiert
dem Verletzten ein gesichertes monatliches Einkommen, und zwar ein Leben lang.Ein Leistungsanspruch entsteht ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt die Unfall-Rente auf das
Doppelte der vereinbarten Höhe. Unfall-Rente: bis zu 2.000 EUR Versicherungsleistung: bis zu 4.000 EUR monatlich
Das Krankenhaus-Tagegeld Krankenhausaufenthalte kosten immer Geld: Telefon, dies und das muss besorgt werden, und fernsehen will man ja auch. Das Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Tag der
stationären Krankenhausbehandlung – vom Unfalltage an bis zu 3 Jahren nach dem Unfall – gezahlt.Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation unter Vollnarkose wird ein Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 5 Tagessätzen
gezahlt. Krankenhaus-Tagegeld: bis zu 100 EUR täglich
Das Genesungsgeld Das Genesungsgeld hilft Ihnen, Mehrausgaben in der Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt aufzufangen. Es wird für die Anzahl der Tage des stationären Aufenthalts
gezahlt. Genesungsgeld: bis zu 100 EUR täglich
Das Genesungstagegeld GTG8 Diese Leistungsart ist neu und wird nur von unserem Kooperationspartner angeboten. Das Genesungstagegeld GTG 8 wird im Anschluß an einen mindestens 8-tägigen stationären
Krankenhausaufenthalt für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen gezahlt, und zwar in Abhängigkeit von der Dauer und dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Genesungstagegeld GTG 8: bis zu 100 EUR täglich
Ausgleich für fehlendes Einkommen Bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird als Ausgleich für fehlendes Einkommen ein Tagegeld, wahlweise ab 8., 15., 22. oder 43. Tag nach
Behandlungsbeginn, bis zu einem Jahr gezahlt. Tagegeld: bis zu 100 EUR täglich
Sofortleistung bei Schwerverletzungen Diese Leistungsart hilft, finanzielle Engpässe, die in den ersten Tagen nach einem schweren Unfall auftreten können, sofort zu überbrücken - und zwar schnell und
unbürokratisch. Sofortleistung bei Schwerverletzungen: bis zu 30.000 EUR
Hilfe durch kosmetische Operationen Für die Beseitigung von entstellenden Unfallverletzungen sind kosmetische Operationen bis zu 5.000 EUR mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Wir halten das für
selbstverständlich. Eine höhere Versicherungssumme kann vereinbart werden. Kosmetische Operationen: bis zu 20.000 EUR
Übernahme der Bergungskosten Bergungskosten, die im Rahmen von Suchaktionen oder der Rettung von Unfallverletzten entstehen, sind ebenfalls ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bergungskosten: bis zu 5.000 EUR
Die Leistungserweiterungen Folgende Leistungserweiterungen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag:
- Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
- Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
- Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen
Assistance-Leistungen Im Fall der Fälle wird Ihnen umfassend geholfen:
- den Rücktransport aus dem Ausland (bis 50.000 EUR)
- die Überführung aus dem Ausland (bis 5.000 EUR)
- den Rücktransport mitreisender minderjähriger Kinderund des Ehepartners nach einem Unfall (bis 500 EUR)
- die Übernahme von Dolmetscherkosten (bis 500 EUR)
- die Benennung von Ärzten und Kliniken
- die Kontaktvermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt im Ausland
- die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente
- die Information von Bezugspersonen
- die Benennung von Reha-Einrichtungen
- die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
- die Benennung von Tierheimen
- die Vermittlung eines Pflegedienstes
- die Vermittlung einer Haushaltshilfe
- die Vermittlung eines Verpflegungsservice
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