Unfallversicherung-Leistungsarten


Alle Leistungsarten sind kombinierbar und lassen sich ganz präzise auf Ihre Wünsche abstimmen.
So können Sie sicher sein, den bestmöglichen Schutz für den Fall der Fälle zu haben.


Ausreichende Absicherung im Todesfall
Ein Unfalltod bringt nicht nur Kummer und Schmerz mit sich, sondern auch oft finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen. Dafür gibt es die Todesfallsumme, die unverzüglich und unbürokratisch ausgezahlt wird.
Todesfallsumme: bis zu 300.000 EUR

Absicherung der Existenz im Invaliditätsfall
Die Invaliditätssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung. Sie dient der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten nach einem Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Grad der unfallbedingten Invalidität, der vereinbarten Invaliditätssumme und Progression.
Invaliditätssumme: bis zu 500.000 EUR
Versicherungsleistung: bis zu 1.250.000 EUR

Mit der Unfall-Rente auf Dauer abgesichert
Zusätzlich können Sie eine Unfall-Rente vereinbaren. Sie dient ebenfalls der wirtschaftlichen Absicherung im Falle einer Invalidität. Die Unfall-Rente garantiert dem Verletzten ein gesichertes monatliches Einkommen, und zwar ein Leben lang.Ein Leistungsanspruch entsteht ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt die Unfall-Rente auf das Doppelte der vereinbarten Höhe.
Unfall-Rente: bis zu 2.000 EUR
Versicherungsleistung: bis zu 4.000 EUR monatlich

Das Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte kosten immer Geld: Telefon, dies und das muss besorgt werden, und fernsehen will man ja auch. Das Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung – vom Unfalltage an bis zu 3 Jahren nach dem Unfall – gezahlt.Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation unter Vollnarkose wird ein Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 5 Tagessätzen gezahlt.
Krankenhaus-Tagegeld: bis zu 100 EUR täglich

Das Genesungsgeld
Das Genesungsgeld hilft Ihnen, Mehrausgaben in der Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt aufzufangen. Es wird für die Anzahl der Tage des stationären Aufenthalts gezahlt.
Genesungsgeld: bis zu 100 EUR täglich

Das Genesungstagegeld GTG8
Diese Leistungsart ist neu und wird nur von unserem Kooperationspartner angeboten. Das Genesungstagegeld GTG 8 wird im Anschluß an einen mindestens 8-tägigen stationären Krankenhausaufenthalt für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen gezahlt, und zwar in Abhängigkeit von der Dauer und dem Grad der Arbeitsunfähigkeit.
Genesungstagegeld GTG 8: bis zu 100 EUR täglich

Ausgleich für fehlendes Einkommen
Bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird als Ausgleich für fehlendes Einkommen ein Tagegeld, wahlweise ab 8., 15., 22. oder 43. Tag nach Behandlungsbeginn, bis zu einem Jahr gezahlt.
Tagegeld: bis zu 100 EUR täglich

Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Diese Leistungsart hilft, finanzielle Engpässe, die in den ersten Tagen nach einem schweren Unfall auftreten können, sofort zu überbrücken - und zwar schnell und unbürokratisch.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen: bis zu 30.000 EUR

Hilfe durch kosmetische Operationen
Für die Beseitigung von entstellenden Unfallverletzungen sind kosmetische Operationen bis zu 5.000 EUR mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Wir halten das für selbstverständlich. Eine höhere Versicherungssumme kann vereinbart werden.
Kosmetische Operationen: bis zu 20.000 EUR

Übernahme der Bergungskosten
Bergungskosten, die im Rahmen von Suchaktionen oder der Rettung von Unfallverletzten entstehen, sind ebenfalls ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Bergungskosten: bis zu 5.000 EUR

Die Leistungserweiterungen
Folgende Leistungserweiterungen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag:

  • Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
  • Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
  • Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen

Assistance-Leistungen
Im Fall der Fälle wird Ihnen umfassend geholfen:

  • den Rücktransport aus dem Ausland (bis 50.000 EUR)
  • die Überführung aus dem Ausland (bis 5.000 EUR)
  • den Rücktransport mitreisender minderjähriger Kinderund des Ehepartners nach einem Unfall (bis 500 EUR)
  • die Übernahme von Dolmetscherkosten (bis 500 EUR)
  • die Benennung von Ärzten und Kliniken
  • die Kontaktvermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt im Ausland
  • die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente
  • die Information von Bezugspersonen
  • die Benennung von Reha-Einrichtungen
  • die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • die Benennung von Tierheimen
  • die Vermittlung eines Pflegedienstes
  • die Vermittlung einer Haushaltshilfe
  • die Vermittlung eines Verpflegungsservice

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