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Unfallversicherung-Leistungsarten im Seniorentarif
Alle Leistungsarten sind kombinierbar und lassen sich ganz präzise auf Ihre Wünsche abstimmen.
So können Sie sicher sein, den bestmöglichen Schutz für den Fall der Fälle zu haben.
Ausreichende Absicherung im Todesfall Auch wenn man nicht gerne daran denkt - ein Unfalltod bringt nicht nur Kummer und Schmerz mit sich, sondern auch oft finanzielle Probleme für die
Hinterbliebenen. Dafür gibt es die Todesfallsumme, die unverzüglich und unbürokratisch ausgezahlt wird. Todesfallsumme: bis 75.000 EUR
Absicherung der Existenz im Invaliditätsfall Die Invaliditätssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung. Sie dient der wirtschaftlichen Absicherung des
Verletzten nach einem Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Geleistet wird bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %. Invaliditätssumme: bis zu 200.000 EUR
Das Krankenhaus-Tagegeld Krankenhausaufenthalte kosten immer Geld: Telefon, dies und das muss besorgt werden, und fernsehen will man ja auch. Das Krankenhaus-Tagegeld wird für
jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung – vom Unfalltage an bis zu 3 Jahren nach dem Unfall – gezahlt. Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation unter Vollnarkose wird ein Krankenhaus-Tagegeld in
Höhe von 5 Tagessätzen gezahlt. Krankenhaus-Tagegeld: bis zu 50 EUR täglich
Das Genesungsgeld Das Genesungsgeld hilft Ihnen, Mehrausgaben in der Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt aufzufangen. Es wird für die Anzahl der Tage des stationären
Aufenthalts gezahlt. Genesungsgeld: bis zu 50 EUR täglich
Hilfe durch kosmetische Operationen Für die Beseitigung von entstellenden Unfallverletzungen sind kosmetische Operationen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Wir halten das für
selbstverständlich. Kosmetische Operationen: bis zu 5.000 EUR
Übernahme der Bergungskosten Bergungskosten, die im Rahmen von Suchaktionen oder der Rettung von Unfallverletzten entstehen, sind ebenfalls ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Bergungskosten: bis zu 5.000 EUR
Die Leistungserweiterungen In der Tarif-Variante Senioren sind folgende Leistungserweiterungen immer und ohne Mehrbeitrag mitversichert:
Keine Anrechnung von Vorerkrankungen Bei älteren Menschen werden häufig Vorerkrankungen bei der Ermittlung des unfallbedingten Invaliditätsgrades berücksichtigt. Der Versicherer verzichtet
in der Tarif-Variante Senioren auf die Anrechnung von Vorerkrankungen.
Einschluß von Unfällen nach Bewusstseinsstörungen
Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht werden, sind ausdrücklich mitversichert. Dies gilt nicht, wenn der Unfall durch
einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder durch Alkohol verursacht wurde.
Schmerzensgeld nach einem Oberschenkelhalsbruch Alle Versicherte in der Tarif-Variante Senioren, die einen Oberschenkelhalsbruch erleiden, erhalten zusätzlich zu einer Invaliditätsleistung ein
einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR.
Pflegekostenleistung Der Eintritt eines Pflegefalles ist ein besonders schwerwiegender Lebenseinschnitt. Wird der Versicherte nach einem Unfall pflegebedürftig und ist eine
Invaliditätssumme versichert, erbringt der Versicherer eine zusätzliche Pflegekostenleistung.
Die Leistungserweiterungen Folgende Leistungserweiterungen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag:
- Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
- Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
- Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen
Assistance-Leistungen Im Fall der Fälle wird Ihnen umfassend geholfen:
- den Rücktransport aus dem Ausland (bis 50.000 EUR)
- die Überführung aus dem Ausland (bis 5.000 EUR)
- den Rücktransport mitreisender minderjähriger Kinderund des Ehepartners nach einem Unfall (bis 500 EUR)
- die Übernahme von Dolmetscherkosten (bis 500 EUR)
- die Benennung von Ärzten und Kliniken
- die Kontaktvermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt im Ausland
- die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente
- die Information von Bezugspersonen
- die Benennung von Reha-Einrichtungen
- die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
- die Benennung von Tierheimen
- die Vermittlung eines Pflegedienstes d
- die Vermittlung einer Haushaltshilfe
- die Vermittlung eines Verpflegungsservice
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