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Unfallversicherung-Leistungsarten im Seniorentarif


Alle Leistungsarten sind kombinierbar und lassen sich ganz präzise auf Ihre Wünsche abstimmen.
So können Sie sicher sein, den bestmöglichen Schutz für den Fall der Fälle zu haben.


Ausreichende Absicherung im Todesfall
Auch wenn man nicht gerne daran denkt - ein Unfalltod bringt nicht nur Kummer und Schmerz mit sich, sondern auch oft finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen. Dafür gibt es die Todesfallsumme, die unverzüglich und unbürokratisch ausgezahlt wird.
Todesfallsumme: bis 75.000 EUR

Absicherung der Existenz im Invaliditätsfall
Die Invaliditätssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung. Sie dient der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten nach einem Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Geleistet wird bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.
Invaliditätssumme: bis zu 200.000 EUR

Das Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte kosten immer Geld: Telefon, dies und das muss besorgt werden, und fernsehen will man ja auch. Das Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung – vom Unfalltage an bis zu 3 Jahren nach dem Unfall – gezahlt. Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation unter Vollnarkose wird ein Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 5 Tagessätzen gezahlt.
Krankenhaus-Tagegeld: bis zu 50 EUR täglich

Das Genesungsgeld
Das Genesungsgeld hilft Ihnen, Mehrausgaben in der Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt aufzufangen. Es wird für die Anzahl der Tage des stationären Aufenthalts gezahlt.
Genesungsgeld: bis zu 50 EUR täglich

Hilfe durch kosmetische Operationen
Für die Beseitigung von entstellenden Unfallverletzungen sind kosmetische Operationen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Wir halten das für selbstverständlich.
Kosmetische Operationen: bis zu 5.000 EUR

Übernahme der Bergungskosten
Bergungskosten, die im Rahmen von Suchaktionen oder der Rettung von Unfallverletzten entstehen, sind ebenfalls ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Bergungskosten: bis zu 5.000 EUR

Die Leistungserweiterungen
In der Tarif-Variante Senioren sind folgende Leistungserweiterungen immer und ohne Mehrbeitrag mitversichert:

Keine Anrechnung von Vorerkrankungen
Bei älteren Menschen werden häufig Vorerkrankungen bei der Ermittlung des unfallbedingten Invaliditätsgrades berücksichtigt. Der Versicherer verzichtet in der Tarif-Variante Senioren auf die Anrechnung von Vorerkrankungen.

Einschluß von Unfällen nach Bewusstseinsstörungen
Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht werden, sind ausdrücklich mitversichert. Dies gilt nicht, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder durch Alkohol verursacht wurde.

Schmerzensgeld nach einem Oberschenkelhalsbruch
Alle Versicherte in der Tarif-Variante Senioren, die einen Oberschenkelhalsbruch erleiden, erhalten zusätzlich zu einer Invaliditätsleistung ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR.

Pflegekostenleistung
Der Eintritt eines Pflegefalles ist ein besonders schwerwiegender Lebenseinschnitt. Wird der Versicherte nach einem Unfall pflegebedürftig und ist eine Invaliditätssumme versichert, erbringt der Versicherer eine zusätzliche Pflegekostenleistung.

Die Leistungserweiterungen
Folgende Leistungserweiterungen mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag:

  • Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
  • Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
  • Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen

Assistance-Leistungen
Im Fall der Fälle wird Ihnen umfassend geholfen:

  • den Rücktransport aus dem Ausland (bis 50.000 EUR)
  • die Überführung aus dem Ausland (bis 5.000 EUR)
  • den Rücktransport mitreisender minderjähriger Kinderund des Ehepartners nach einem Unfall (bis 500 EUR)
  • die Übernahme von Dolmetscherkosten (bis 500 EUR)
  • die Benennung von Ärzten und Kliniken
  • die Kontaktvermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt im Ausland
  • die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente
  • die Information von Bezugspersonen
  • die Benennung von Reha-Einrichtungen
  • die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • die Benennung von Tierheimen
  • die Vermittlung eines Pflegedienstes d
  • die Vermittlung einer Haushaltshilfe
  • die Vermittlung eines Verpflegungsservice