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Beihilfeübersicht Bundeswehr / Bundespolizei

Beihilfeberechtigte Person

Beihilfeanspruch
ambulanter Bereich

Beihilfeanspruch
Zahnbehandlung/-ersatz

Beihilfeanspruch
stationärer Bereich

Regelleistung

Wahlleistung

-für den Bediensteten

freie truppenärztliche Versorgung für Soldaten,
Freie Heilfürsorge für Polizeibeamte (gilt nicht in Berlin)

-berücksichtigungsfähige
 Ehegatten
-Versorgungsempfänger/
 Pensionäre             

70%

70%

70%

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-berücksichtigungsfähige
 Kinder

80%

80%

80%

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Besonderheiten

 

Bei Versorgung mit Zahnersatz/ -kronen sind Material- und Laborkosten nur zu 2/3 und Edelmetalle / Keramikverblendungen zu 50% beihilfefähig

Abzug von 14,50 EUR pro Tag bei Inanspruchnahme des Zweibett- zimmers.

Eigenanteile:

  • bei stationärem Aufenthalt im Zweibettzimmer, täglich 14,50 EUR
  • Medikamentenzuzahlung zwischen 4,00 EUR bis 5,00 EUR

Besonderes:

  • Die Beihilfe-Berechnungsgrundlage beträgt 60% der Zahnersatzkosten ( Laborkosten ). Edelmetalle sind nur zu 50% beihilfefähig. Von diesen 60% wird der entsprechende Beihilfeanspruch geleistet.
  • Freie Heilfürsorge für Beamtenanwärter während der Ausbildung. Ausnahmen sind Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland, hier wird Beihilfe gewährt.
  • Keine Beihilfe für den Todesfall (Sterbegeld). Wir empfehlen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
  •  

    Die preiswerte private Krankenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe gibt es hier.

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