Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der
Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 54.900 EUR (Stand 01.01.2015) liegt. Zu ihrem Bruttojahreseinkommen werden alle regelmäßigen Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und
vermögenswirksame Leistungen gezählt.
Der Arbeitgeber beteiligt sich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Zuschuss zur privaten
Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 301,13 EUR (Stand 01.01.2015) im Monat. Hinzu kommt ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.
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