|
Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der
Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 48.600 EUR (Stand 01.01.2009) liegt und Sie in den letzten 3 Jahren ebenfalls über der Pflichtversicherungsgrenze verdient haben. Zu
ihrem Bruttojahreseinkommen werden alle regelmäßigen Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezählt.
Der Arbeitgeber beteiligt sich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Zuschuss zur privaten
Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 268,28 EUR (Stand 01.01.2009) im Monat. Hinzu kommt ein Zuschuss zur für Pflegepflichtversicherung.
|