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Krankenkassen im Vergleich

Übersicht gesetzlicher Krankenkassen mit günstigen Beitragssätzen

Krankenkassen Vergleich

Unsere nebenstehende Übersicht gesetzlicher Krankenkassen hilft Ihnen auf einem Blick herauszufinden, welche Krankenkasse für Ihr Bundesland geöffnet ist und einen günstigen Beitragssatz bietet.

Klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland (Wohnsitz oder Arbeitsstelle) und es werden Ihnen die Krankenkassen mit günstigen Beitragssätzen angezeigt.

Alle Angaben auf diesen Seiten sind trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Es sind nicht alle Kassen sondern nur beispielhaft einige der günstigen Krankenkassen aufgeführt.

Informationen zum Kassenwahlrecht haben wir für Sie weiter unten zusammengestellt.

Kassenwahlrecht

Seit 1.1.2002 dürfen Pflichtmitglieder jederzeit ihre Versicherung kündigen, ohne an den Stichtag 30.09.gebunden zu sein.

Gleiches Recht für alle:
Jedes Mitglied der gesetzlichen Kassen kann seit Anfang 2002 die Kasse frei wechseln. Dabei stehen alle Anbieter zur Auswahl, die bundesweit oder in dem Bundesland geöffnet sind, in dem der Versicherte seinen Wohn- oder Arbeitssitz hat. Wer sich für eine Kasse entschieden hat, kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats umsteigen.

Beispiel:
Erfolgt die Kündigung zum 31.01., ist der Wechsel zum 01.04. perfekt. Die Kündigung wird aber nur wirksam, wenn dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft (im Beispiel also bis zum 14.04.) eine Mitgliedsbescheinigung vorliegt.
Nach dem Wechsel muss der Versicherte 18 Monate in der neuen Kasse bleiben. Das gilt selbst dann wenn er eine neue Stelle antritt oder erstmalig Rente oder Arbeitslosengeld bezieht. Falls die Krankenkasse in dieser Zeit die Beitragssätze erhöht, kann man aber auch schon wieder früher wechseln.

1.Vergleich: Beitragssatz, Service und Leistung sollten den eigenen Bedürfnissen angepasst sein.

Wechsel in 4 Schritten

2.Kündigung:
Die Kündigung muss fristgerecht innerhalb der Bindefrist bei der alten Kasse ankommen. Die ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungs- bestätigung zur Vorlage bei der neuen Kasse auszustellen.

3.Eintritt:
Nach der Beitrittserklärung stellt die neue Kasse unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung aus.

Alle Angaben auf diesen Seiten sind trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr.

4. Vollzug:
Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber 14 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft vorliegen.