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Krankentagegeldversicherung
 

Notwendige Ergänzung zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse

Krankheit kann leider jeden treffen. Bis zur vollen Gesundheit ist es oftmals dann ein langer Weg. Damit zu den gesundheitlichen Sorgen nicht auch noch finanzielle Nöte entstehen, ist eine Ergänzung zum Krankengeld der Krankenkasse auf jeden Fall erforderlich. Denn eine länger andauernde Krankheit bedeutet immer auch einen Einkommensverlust.

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag der Krankheit.

 

krankentagegeld-Versicherung

Als Ersatz für das Einkommen erhalten Sie das Krankengeld. Allerdings beträgt das Krankengeld nur 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % vom Netto. Nach Abzug der Beiträge für die Sozialversicherung verfügen Arbeitnehmer somit nur noch über 75 % ihres gewohnten Einkommens. Könnten Sie über längere Zeit auf 25 % Ihres Einkommens verzichten ?

 

Vor allem Angestellte mit höherem Einkommen müssen erhebliche Einbußen hinnehmen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nämlich nur maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze, das sind zur Zeit höchstens 2.415,00 EUR. Hier von werden die Beiträge zur Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung auch noch abgezogen.

Die Private Krankentagegeldversicherung
Das private Tagegeld wird nach Ablauf der Karenzzeit, in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, gezahlt. Dieses Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt.

Wie groß ist meine Versorgungslücke ?

 

Beispielrechnung

Beispiel 1

Beispiel 2

Beitragsbemessungsgrenze 2003

3.450,00 EUR

3.450,00 EUR

Ihr monatliches Brutto-Arbeitsentgelt

2.000,00 EUR

5.250,00 EUR

Ihr monatliches Netto-Arbeitsentgelt

1.350,00 EUR

3.585,00 EUR

 

 

 

So rechnet Ihre gesetzliche Krankenkasse

70 % von der Beitragsbemessungsgrenze

2.415,00 EUR

2.415,00 EUR

70 % vom monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt

1.400,00 EUR

3.675,00 EUR

90 % vom monatlichen Netto-Arbeitsentgelt

1.215,00 EUR

3.226,50 EUR

 

 

 

Der niedrigste der zuletzt genannten drei

 

 

Beträge gilt als Berechnungsgrundlage, also:

1.215,00 EUR

2.415,00 EUR

abzüglich 13,85 % Sozialversicherungsbeiträge

168,28 EUR

334,48 EUR

ausgezahltes Krankengeld

1.046,72 EUR

2.080,52 EUR


Krankengeldlücke

 

 

Netto-Arbeitsentgelt

1.350,00 EUR

3.585,00 EUR

ausgezahltes Krankengeld

1.046,72 EUR

2.080,52 EUR

ergibt eine Lücke von monatlich

303,28 EUR

1.504,48 EUR

1/30 davon ergibt eine Lücke von täglich

10,11 EUR

50,15 EUR

 

 

 

Empfohlenes Krankentagegeld

10,00 EUR

50,00 EUR

Kostet z.B. monatlich für eine Frau, 30 Jahre

nur 4,00 EUR

nur 20,00 EUR

Kostet z.B. monatlich für einen Mann, 30 Jahre

nur 3,30 EUR

nur 16,50 EUR

 

 

 

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