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Zusatzversicherung Senioren
Zusatzversicherung für Senioren ab 61 Jahren für nur 14,87 EUR monatlich
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Wir wissen aus Erfahrung, dass eine vernünftige Absicherung bei Zahnersatz der wichtigste Grund für den
Abschluss einer Zusatzversicherung ist. Wir haben Ihnen ein attraktives Paket geschnürrt, das exzellente Leistungen für Zahnersatz vorsieht. Zusammen mit der Leistung der
Krankenkasse wird so bei Zahnersatz eine Gesamterstattung bis zu 95% erreicht.
Ob 61 oder 91 Jahre ... für die Seniorenzusatzversicherung gibt es kein Höchsteintrittsalter. Unabhängig von
Ihrem Alter und Geschlecht beträgt die Monatsprämie nur 14,87 EUR.
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Um vielen Menschen eine umfassende Zusatzversicherung zu ermöglichen, gibt es
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unseren Bestseller auch für Senioren mit vereinfachten
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Zusatzversicherung Senioren
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Zahnersatz (Zahnkronen, Implantate, Brücken, Inlays)
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Zusätzlich zu den von Ihrer Krankenkasse gewährten Festzuschüssen (50 bis 65 % der Regelversorgung) erhalten
Sie aus dieser Zusatzversicherung noch einmal 30 % der Beträge der jeweiligen Regelversorgung. Damit kommen Sie auf eine Gesamterstattung von bis zu 95 %. Die tariflichen
Leistungen sind im 1. Versicherungsjahr(VJ) auf 300 EUR, im zweiten VJ auf 450 EUR, im dritten VJ auf 600 EUR und im viertem VJ auf 750 EUR begrenzt. Dafür verzichtet der
Versicherer auf Fragen zum Zahnstatus.
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Brillen und Kontaktlinsen
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Sie erhalten für Brillen (Gläser und Fassung) und Kontaktlinsen immer nach einer Änderung der Sehschärfe um
0,5 Dioptrin, ansonsten alle drei Jahre bis zu 165 EUR.
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Zuzahlung Heilmittel
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Erstattet werden 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese betragen 10 % je Anwendung plus die Gebühr von 10
EUR je Verordnung für ärztlich verordnete Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinische Bäder, usw.
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Kurtagegeld
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Gezahlt wird ein Kurtagegeld von 10 EUR, längstens für 28 Tage innerhalb von 3 Jahren. Voraussetzung hierfür
ist, dass die Kosten der Kur aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen z. B. auch offene Badekuren.
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Auslandsreisekrankenversicherung
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Erstattet werden bei Reisen von bis zu jeweils 6 Wochen Dauer die im Ausland durch akut aufgetretene
Erkrankungen oder Unfälle entstandenen Kosten für Heilbehandlungen und ggf. der medizinisch notwendige Rücktransport. Bei Tod wird die Überführung oder Bestattung im Ausland
bis zu 11.000 EUR übernommen
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