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  Zusatzversicherung Senioren

 

  Zusatzversicherung für Senioren ab 61 Jahren für nur 14,87 EUR monatlich

 

 

Zusatzversicherung Senioren

Wir wissen aus Erfahrung, dass eine vernünftige Absicherung bei Zahnersatz der wichtigste Grund für den Abschluss einer Zusatzversicherung ist. Wir haben Ihnen ein attraktives Paket geschnürrt, das exzellente Leistungen für Zahnersatz vorsieht. Zusammen mit der Leistung der Krankenkasse wird so bei Zahnersatz eine Gesamterstattung bis zu 95% erreicht.

Ob 61 oder 91 Jahre ... für die Seniorenzusatzversicherung gibt es kein Höchsteintrittsalter. Unabhängig von Ihrem Alter und Geschlecht beträgt die Monatsprämie nur 14,87 EUR.

 

 

 

Um vielen Menschen eine umfassende Zusatzversicherung zu ermöglichen, gibt es

 

 

unseren Bestseller auch für Senioren mit vereinfachten

Gesundheitsfragen.

 

 

 

 

Zusatzversicherung Senioren

Zahnersatz (Zahnkronen, Implantate, Brücken, Inlays)

Zusätzlich zu den von Ihrer Krankenkasse gewährten Festzuschüssen (50 bis 65 % der Regelversorgung) erhalten Sie aus dieser Zusatzversicherung noch einmal 30 % der Beträge der jeweiligen Regelversorgung. Damit kommen Sie auf eine Gesamterstattung von bis zu 95 %.
Die tariflichen Leistungen sind im 1. Versicherungsjahr(VJ) auf 300 EUR, im zweiten VJ auf 450 EUR, im dritten VJ auf 600 EUR und im viertem VJ auf 750 EUR begrenzt. Dafür verzichtet der Versicherer auf Fragen zum Zahnstatus.

Brillen und Kontaktlinsen

Sie erhalten für Brillen (Gläser und Fassung) und Kontaktlinsen immer nach einer Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrin, ansonsten alle drei Jahre bis zu 165 EUR.

Zuzahlung Heilmittel

Erstattet werden 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese betragen 10 % je Anwendung plus die Gebühr von 10 EUR je Verordnung für ärztlich verordnete Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinische Bäder, usw.

Kurtagegeld

Gezahlt wird ein Kurtagegeld von 10 EUR, längstens für 28 Tage innerhalb von 3 Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Kur aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen z. B. auch offene Badekuren.

Auslandsreisekrankenversicherung

Erstattet werden bei Reisen von bis zu jeweils 6 Wochen Dauer die im Ausland durch akut aufgetretene Erkrankungen oder Unfälle entstandenen Kosten für Heilbehandlungen und ggf. der medizinisch notwendige Rücktransport. Bei Tod wird die Überführung oder Bestattung im Ausland bis zu 11.000 EUR übernommen

 

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