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Kompakt-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer:
- im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer,
- im privaten Lebensbereich und
- im Verkehrsbereich
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Kompakt-Rechtsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbstbewohnte Wohneinheit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
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Mitversichert sind:
- der eheliche oder im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner des Versicherungsnehmers;
- die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder, letztere jedoch nur bis zu dem
Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
- alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich
registrierten oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugen und Anhänger.
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Mitversicherte Kinder:
- hierzu zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
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