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Kompakt-Rechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer:

  • im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer,
  • im privaten Lebensbereich und
  • im Verkehrsbereich

Kompakt-Rechtsschutz umfasst:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbstbewohnte Wohneinheit
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Mitversichert sind:

  • der eheliche oder im Versicherungsschein genannte  nichteheliche Lebenspartner des Versicherungsnehmers;
  • die minderjährigen Kinder und die unverheirateten  volljährigen Kinder, letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte  berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein  leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  • alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen  der auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugen und  Anhänger.

Mitversicherte Kinder:

  • hierzu zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder

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Schadenbeispiele