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Straf-Rechtsschutz: für die Verteidigung gegen den
Vorwurf fahrlässig begangener Vergehen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: für
die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässiger oder vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
: für die nach Änderung Ihrer persönlichen Rechtslage benötigte Beratung oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in familien- oder erbrechtlichen
Angelegenheiten, wenn diese Auskunft / Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts / Notars zusammenhängt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: für
die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungs- verhältnissen, dem Eigentum und aus sonstigen dinglichen Rechten hinsichtlich Gebäuden, Grundstücken
oder Gebäudeteilen / Wohnungen.
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