Zahnersatz
Die Aufwendungen für Zahnersatz werden abhängig von der ununterbrochenen Vorsorge (GKV-Bonus) geleistet:
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
100% Erstattung ab 10 Jahren GKV-Bonus 95% Erstattung bis 5 - 9 Jahren GKV-Bonus
85% Erstattung bis 0 - 4 Jahren GKV-Bonus
Zahnersatz und Implantate bei privatzahnärztlicher Versorgung
80% Erstattung ab 10 Jahren GKV-Bonus
75% Erstattung bis 5 - 9 Jahren GKV-Bonus 65% Erstattung bis 0 - 4 Jahren GKV-Bonus
Erstattet werden die Kosten für Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen, Implantate) einschließlich
Reparaturen und das Erstellen des Heil- und Kostenplans.
Zusätzlich werden die mit Zahnersatz in Zusammenhang stehenden Kosten für Röntgenaufnahmen, gnathologische
Leistungen, Injektionen und Aufbaufüllungen im Rahmen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte übernommen. Weiterhin sind Einlagefüllungen / Inlays versichert.
Die Kosten für Implantate werden ersetzt, begrenzt aber auf maximal sechs Implantate pro Kiefer inclusiver
vorhandener Implantate. Als Rechnungsbetrag werden maximal 1.000 EUR pro Implantat anerkannt, einschließlich aller damit in Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und
kieferchirurgischen Leistungen.
Die tariflichen Leistungen für Zahnersatz sind sind im ersten Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen
Rechnungsbetrag von 1.000 EUR, 1.500 EUR im zweiten, 2.000 EUR im dritten und 2.500 EUR im vierten Versicherungsjahr begrenzt. Die Begrenzungen entfallen bei Unfallen.
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