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Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Grunderwerbssteuer, Maklerprovision und Notar- und Gerichtskosten
 

Als Erwerbsnebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen und in der Regel vom Käufer zu tragen sind. Dies sind grundsätzlich die Grunderwerbssteuer und die Gebühren für den Notar und das Gericht für den Grundbucheintrag und oftmals die Provision für den Makler. Die Erwebsnebenkosten berechnen sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten für ein Gutachten, wie es bei der Finanzierung von Immobilien im Ausland oft von Banken verlangt wird.

Die Grunderwerbssteuer unterscheidet sich je nach Bundesland und reicht von 3,5 bis zu 6,5 Prozent. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, führt die Beurkundung durch und bestellt die Grundschuld für die darlehensgebende Bank. Die Kosten für Notar und das grundbuchführende Gericht liegen zwischen ca. 1,5 und 1,8 Prozent des Kaufpreises.

Die Höhe der Maklercourtage kann im Rahmen gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden. Die Provision des Maklers wird bei Abschluss des vermittelten Kaufvertrages fällig. Die Courtage schwankt je nach Region. Die unten stehenden Angaben in der Tabelle stellen übliche Richtwerte her. So wie der Käufer den Kaufpreis verhandeln kann so ist auch oftmals der Makler gesprächsbereit wenn eine Immobilie schon länger zum Verkauf angeboten wird.

Die Erwerbsnebenkosten erhöhen nicht den Wert der Immobilie, werden also auch nicht mit dem klassischen Immobiliendarlehen mitfinanziert. Wenn die Nebenkosten finanziert werden sollen, geschieht dies mit sogenannten Nachrangdarlehen, die mit höheren Sollzinsen zu Buche schlagen als das Hypothekendarlehen. Insbesondere bei einer
Vollfinanzierung ist es hilfreich, wenn der Kunde die Nebenkosten aus Eigenkapital decken kann.   

 

Höhe der Erwerbskosten unterscheidet sich je nach Bundesland
 

Bundesland

Grunderwerbsteuer in %

Maklerprovision in % incl. Steuer

Baden-Württemberg

5,0

3,57

Bavern

3,5

3,57

Berlin

6,0

7,14

Brandenburg

6,5

7,14

Bremen

5,0

5,95

Hamburg

4,5

6,25

Hessen

6,0

5,95

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

5,95

Niedersachsen

5,0

5,95

Nordrhein-Westfalen

6,5

3,57

Rheinland-Pfalz

5,0

3,57

Saarland

6,5

3,57

Sachsen

3,5

3,57

Sachsen-Anhalt

5,0

3,57

Schleswig-Holstein

6,5

3,57

Thüringen

5,0

3,57

 

 

Stand Januar 2016