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Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie
Grunderwerbssteuer, Maklerprovision und Notar- und Gerichtskosten
Als Erwerbsnebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen und in der Regel vom
Käufer zu tragen sind. Dies sind grundsätzlich die Grunderwerbssteuer und die Gebühren für den Notar und das Gericht für den Grundbucheintrag und oftmals die Provision für den Makler. Die
Erwebsnebenkosten berechnen sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten für ein Gutachten, wie es bei der Finanzierung von Immobilien im
Ausland oft von Banken verlangt wird.
Die Grunderwerbssteuer unterscheidet sich je nach Bundesland
und reicht von 3,5 bis zu 6,5 Prozent. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, führt die Beurkundung durch und bestellt die Grundschuld für die darlehensgebende Bank. Die Kosten für Notar und
das grundbuchführende Gericht liegen zwischen ca. 1,5 und 1,8 Prozent des Kaufpreises.
Die Höhe der Maklercourtage kann im Rahmen gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden. Die Provision des
Maklers wird bei Abschluss des vermittelten Kaufvertrages fällig. Die Courtage schwankt je nach Region. Die unten stehenden Angaben in der Tabelle stellen übliche Richtwerte her. So wie
der Käufer den Kaufpreis verhandeln kann so ist auch oftmals der Makler gesprächsbereit wenn eine Immobilie schon länger zum Verkauf angeboten wird.
Die Erwerbsnebenkosten erhöhen
nicht den Wert der Immobilie, werden also auch nicht mit dem klassischen Immobiliendarlehen mitfinanziert. Wenn die Nebenkosten finanziert werden sollen, geschieht dies mit sogenannten
Nachrangdarlehen, die mit höheren Sollzinsen zu Buche schlagen als das Hypothekendarlehen. Insbesondere bei einer Vollfinanzierung ist es hilfreich, wenn der Kunde die Nebenkosten aus Eigenkapital decken kann.
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Höhe der Erwerbskosten unterscheidet sich je nach Bundesland
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Bundesland
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Grunderwerbsteuer in %
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Maklerprovision in % incl. Steuer
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Baden-Württemberg
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5,0
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3,57
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Bavern
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3,5
|
3,57
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Berlin
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6,0
|
7,14
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Brandenburg
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6,5
|
7,14
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Bremen
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5,0
|
5,95
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Hamburg
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4,5
|
6,25
|
Hessen
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6,0
|
5,95
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
5,0
|
5,95
|
Niedersachsen
|
5,0
|
5,95
|
Nordrhein-Westfalen
|
6,5
|
3,57
|
Rheinland-Pfalz
|
5,0
|
3,57
|
Saarland
|
6,5
|
3,57
|
Sachsen
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3,5
|
3,57
|
Sachsen-Anhalt
|
5,0
|
3,57
|
Schleswig-Holstein
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6,5
|
3,57
|
Thüringen
|
5,0
|
3,57
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Stand Januar 2016
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