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Auslandsfinanzierung
Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in den Niederlanden
Kauf und Finanzierung einer Immobilie in den Niederlanden
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Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Immobilien im Ausland ist nach wie vor hoch. Die
Niederlande wird als Urlaubsland immer beliebter bei den Deutschen. Ob Ferienhaus oder auch als Alterswohnsitz, es entscheiden sich immer öfter Käufer für ein eigenes
Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in den Niederlanden.
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Urlaubsland Niederlande
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Die Niederlande sind nach wie vor bekannt für die schönsten Tulpen, den leckeren Käse, die
Holzschuhe und berühmten Windmühlen. Als Urlaubsland hat die Niederlande für jeden etwas zu bieten. Zahlreiche kulturelle, historische und architektonische Sehenswürdigkeiten
und dazu eine Vielfalt an landschaftlich schönen Gebieten. Diese sind besonders reizvoll im Frühjahr wenn die Tulpen, Narzissen-, und Hyazinthenfelder blühen.
Der Name Holland bezieht sich eigentlich nur auf den nordwestlichen Teil des Landes, auf die
frühere Provinz Holland. Die Region Zeeland im äußersten Südwesten Hollands ist ein Paradies für alle, die es im Urlaub an die See zieht. Urlaub auf Zeeland ist Urlaub am
Wasser mit kilometerlangen Küstenstreifen. Diese reizvolle Region läßt sich am besten bei einer Radtour über die Deiche oder auch per Boot erkunden. Zeeland hat die meisten
Sonnenstunden der Niederlande und ist ein gut gewählter Standort für das eigene Ferienhaus am Wasser.
Die Niederlande ist mehr als nur ein reizvolles Ziel für Urlauber und Städtereisende. Durch die
starke Wirtschaft und den Mangel an Fachkräften ist die Niederlande auch für Arbeitssuchende eine interessante Alternative dort ihr Geld zu verdienen. Doch bevor man sich für
einen Wohnsitz in den Niederlanden entscheidet, sollte man sich auch über die rechtlichen Bedingungen für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vertraut machen.
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Richtige Planung beim Kauf der Immobilie in den Niederlanden
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Grundsätzlich kann man die Immobilien in den Niederlanden in der Presse, über das Internet oder
über einen Makler suchen. Besonders interessante Angebote versprechen dabei die Zeitungen, die von den Maklerverbänden heraus gegeben werden. Dabei sind in den Niederlanden
drei große Maklerverbände anzutreffen, denen auch der Makler der Wahl angehören sollte, um eine entsprechende Seriösität zu garantieren.
Die Courtage für den Makler wird dabei natürlich auch in den Niederlanden fällig. Sie ist immer
von demjenigen zu entrichten, der den Makler auch beauftragt hat. Soll der Makler also eine Immobilie im Auftrag eines Käufers finden, so ist er auch von diesem zu bezahlen.
Ist er dagegen damit beauftragt, einen Käufer zu finden, so muss der Verkäufer die Courtage entrichten. Deren Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann sich von daher von
Makler zu Makler unterscheiden. Hier ist es ratsam, die Höhe der Courtage bereits im Vorfeld fest zu vereinbaren. In der Regel liegt sie etwa bei ein bis zwei Prozent des
Kaufpreises. Auch darf der Makler die Courtage nicht von zwei Seiten, also von Käufer und Verkäufer erhalten.
Wenn man in den Niederlanden dann ein Haus kauft, sollte man darauf achten, ob eine so genannte
Zuzugsgenehmigung oder auch “Vestigingsvergunning” erforderlich ist. Denn einige Städte und Gemeinden erlauben den Zuzug nur dann, wenn diese Genehmigung vorliegt.
Deshalb sollte man diese auch bereits vor dem Kauf entsprechend beantragen. Andernfalls hat man zwar eine Immobilie in den Niederlanden, kann dort aber nicht wohnen. In der
Regel wird die Genehmigung jedoch unproblematisch erteilt, sofern man bereits einer Arbeit in den Niederlanden nachgeht, dort in absehbarer Zeit eine Arbeit aufnehmen wird
oder bereits einige Familienangehörige dort ihren Wohnsitz haben. Die Zuzugsgenehmigung wird beim jeweiligen Einwohnermeldeamt in der Abteilung „Buerau Bevolking en
Burgerzaken“ oder beim Bauamt bei der Abteilung „Huisvesting“ beantragt.
Ebenfalls sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie darüber informieren, ob diese mit
Umweltlasten verunreinigt ist oder Mietverträge vorliegen. Auch der Flächennutzungsplan sollte dabei mit eingesehen werden um zu erkennen, welche Bauten in Zukunft geplant
sein werden. Denn nach diesen Plänen kann sich der Wert des Grundstücks zum Teil drastisch verändern.
Begibt man sich dagegen in den Niederlanden auf die Suche nach einer Eigentumswohnung, so ist es
Pflicht, Mitglied in der „Vereniging van Eigenaren“ zu werden. Dieser Verband legt dabei diverse Regeln für die Nutzung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Räume fest,
an die sich jeder Besitzer einer Eigentumswohnung in den Niederlanden halten muss.
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Rechtliches und Gebühren beim Immobilienkauf
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Der Verkäufer ist in den Niederlanden rechtlich verpflichtet, den Käufer über alle Mängel, auch
versteckte, an der Immobilie zu informieren, sowie eventuelle Hypotheken, die noch auf die Immobilie lasten, mitzuteilen. Diese müssen vom Käufer ausdrücklich akzeptiert
werden, damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustanden kommen kann. Der Käufer wiederum ist dazu verpflichtet, die Immobilie sorgfältig zu begutachten, im Zweifelsfalle kann
hier ein Gutachten eines Sachverständigen auch Klarheit schaffen.
Ebenfalls ist es möglich, einen Kaufvertrag über eine Option abzuschließen. Dabei reserviert der
Verkäufer die Immobilie für den Käufer über eine bestimmte Zeit. In dieser Zeit kann der Käufer sich um die Zuzugsgenehmigung sowie die anstehende Finanzierung kümmern. Sollte
eines der Vorhaben scheitern, kann der Käufer in den meisten Fällen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Gebühren für den Rücktritt werden dagegen nur dann verlangt, wenn die
Option über einen vergleichsweise langen Zeitraum bestand.
Seit dem 01. September 2003 hat sich auch in der rechtlichen Abwicklung des Immobilienerwerbs in
den Niederlanden einiges getan. Seit diesem Zeitpunkt ist nur noch ein schriftlicher Kaufvertrag gültig, vorher hatten auch mündliche Abreden Bestand. Zudem muss der Käufer
das Recht erhalten, binnen drei Tagen den Kauf zu widerrufen. Die Frist gilt ab dem Zugang der beiderseits unterzeichneten Verträge. Zwischen Zugang und Ende der Frist müssen
jeweils zwei Werktage liegen, wobei der Widerruf aber auch innerhalb dieser Frist beim Verkäufer eingehen muss.
Damit die Eigentumsübergabe aber auch ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, muss ein Notar
eingeschaltet werden. Dieser prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Verkauf durchzuführen. Dazu gehört das Recht des Verkäufers, die Immobilie zu verkaufen,
auch wird überprüft, welche Belastungen noch auf dem Eigentum liegen, ob die Finanzierung gesichert ist und vieles mehr. Zudem ist es Aufgabe des Notars dafür Sorge zu tragen,
dass auch alle fälligen Gebühren beglichen werden. Dafür erstellt er eine Kostenaufstellung mit den Notargebühren für die Übergabeurkunde, der Grunderwerbssteuer, die derzeit
bei 6 % des Kaufpreises liegt und den Gebühren für den Hypothekenbrief.
Nachdem alle Verträge unterzeichnet wurden, wird der Kaufpreis vom Käufer an den Notar
überwiesen, der diesen wiederum an den Verkäufer weiterleitet. Zusätzlich reicht er die notwendigen Urkunden beim Katasteramt zur Eintragung ein. Durch die Eintragung des
Übergabevertrages im Grundbuch des Katasteramts wird der endgültige Kauf bzw. Eigentumsübergang erst rechtskräftig. Zudem wird oft auch die Hypothekenurkunde ins Grundbuch
eingetragen.
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Wir finanzieren Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in den Niederlanden
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In den Niederlanden bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der niederländischen Immobilie an.
Dies gilt nicht nur für das selbstgenutzte Ferienhaus sondern auch wenn das Haus vermietet wird.
Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für
die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins
kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.
In den Niederlanden kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert
werden. Bei entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett
finanziert werden.
Falls sie das Ferienhaus oder die Ferienwohnung in den Niederlanden nicht beleihen möchten, können wir
Darlehen bis 60.000 Euro (Beamte bis 100.000 Euro) ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch
höhere Darlehenssummen vermittelt werden.
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Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung
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Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende
Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder
europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung.
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