Kein Geld, keine Arbeit, keine Ahnung wie es weitergehen soll?
Wer zum Beispiel von seiner selbständigen Tätigkeit nicht leben und keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen kann,
sollte sich dies eingestehen und etwas ändern. Jede zweite Existenzgründung in Deutschland scheitert und es ist keine Schande wenn man es versucht hat, es aber nicht geklappt hat. Hier ist die
Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner, die entweder eine passende Beschäftigung oder Sozialleistungen anbietet.
Das Geld für die PKV wäre da aber es gibt gesundheitliche Probleme?
Nun, dann ist das Wichtigste schon mal geklärt. Der private Krankenversicherer prüft die Bonität und den Gesundheitszustand
des Antragstellers. Wenn die Wirtschaftsauskünfte in Ordnung sind und der Kunde kann seine Bonität zum Beispiel mit einer BWA untermauern, steht die Tür zur PKV schon weit offen.
Der Kunde schätzt Vorerkrankungen in der Regel anders ein wie ein privater Krankenversicherer. Die Gesellschaft prüft welche
Behandlungskosten zukünftig anfallen können. Ein Heuschnupfen zum Beispiel empfindet ein Patient eher lästig als besorgniserregend. Laut Statistik führen aber zahlreiche solcher Allergien zu Asthma und
daher verlangen Gesellschaften in der Regel auch Risikozuschläge um ihr Kostenrisiko zu mindern.
Risikovoranfrage
Bevor ein Antrag gestellt wird, macht es Sinn das gesundheitliche Risiko vorab zu klären. Der erste Schritt ist das Gespräch mit dem
Fachmann. Er stellt die Gesundheitsfragen aus Sicht der Gesellschaft und hakt nach damit auch keine Frage zur Gesundheit unbeantwortet bleibt. Ein Makler kann bei dem privaten Krankenversicherer eine
Voranfrage stellen, um erfahren zu können wie die Gesellschaft das Risiko einschätzt und zu welchen Bedingungen sie einen Versicherungsschutz anbieten würde. Ein erfahrener Fachmann wird auch nach dem
Abklären der Gesundheitsfragen schon eine Vorauswahl der in Frage kommen Gesellschaften treffen können, denn jeder Versicherer hat seine eigene Annahmepolitik.
Die ärztliche Untersuchung (Arztbericht)
Ohne Vorversicherung kann ein Versicherer im Leistungsfall schlecht Rückfragen halten. Die Gesellschaft kann keinen
Vorversicherer anschreiben noch auf andere bekannte Ärzte zurück greifen. Aus diesem Grund ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Jede Gesellschaft nutzt für den Arztbericht einen spezifischen
Fragenbogen, der von einem Arzt zu beantworten ist. Der Kunde kann sich in der Regel den Arzt aussuchen. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Antragsteller oder oftmals auch der private
Krankenversicherer. Für den Kunden gibt es bezüglich der Untersuchung einige Dinge zu beachten, daher bereiten wir Sie auf die ärztliche Untersuchung vor und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Prämienzuschlag (Strafzahlung für Unversicherte nach § 193 VVG)
Wer seit dem 01.01.2009 länger als einen Monat nicht krankenversichert ist, muss einen Prämienzuschlag zahlen. Dieser einmalige
Prämienzuschlag richtet sich danach wie lange der Antragsteller bisher nicht versichert war. Als Grundlage wird der KV-Beitrag des beantragten Tarifs gewählt und rückwirkend die Beitragsentwicklung des
Tarifes berücksichtigt. Für den zweiten bis fünften Monat wird jeweils ein Monatsbetrag, für alle weiteren Monate ein Sechstel des Monatsbeitrages für den Prämienzuschlag berechnet.
Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet diese Nachzahlung einzufordern. Es kursieren immer noch Gerüchte, dass einige
Gesellschaften die Strafzahlung nicht einfordern. Hoffen Sie nicht darauf. Man kann die Nachzahlung abmildern, in dem man den günstigsten Tarif beantragt und nach Abschluss in einen höherwertigen Tarif
wechselt. Viele Versicherer lassen auch mit sich reden und bieten eine Ratenzahlung von zum Beispiel 6 Monatsraten an. Sicher ist eine Nachzahlung ärgerlich, aber in der Vergangenheit hat der zukünftige
PKV-Kunde viele Beiträge gespart. Wichtig ist wieder zurück in das System zu gelangen und dabei gleich auf die richtige Gesellschaft zu setzen, wo man auch in Zukunft noch gut und preiswert versichert
ist.
Viele Gesellschaften blockieren den Wiedereinstieg für Nichtversicherte
Die privaten Krankenversicherer reißen sich nicht gerade um die unversicherten Menschen, die einen Antrag auf eine private
Krankenversicherung stellen. Ihnen wird unterstellt, dass sie wirtschaftlich schwach, unzuverlässig in der Beitragszahlung sind oder gesundheitliche Probleme haben. Viele Versicherer haben ihre
Annahmerichtlinien geändert, so dass zum Beispiel eine deutsche Vorversicherung von mindestens 24 Monaten gefordert wird. Insbesondere Ausländern soll so der Zutritt zur PKV erschwert werden. Den
unversicherten Selbständigen wird der unattraktive und teure Basistarif angeboten. Viele Kunden, die auf eigenem Weg versuchen zurück in die private Krankenversicherung zu gelangen, fangen sich Absagen
ein und resignieren. Das Gleiche kann dem Interessenten passieren, wenn er sich ein einen Versicherungsvermittler wendet, der nicht die richtigen Zugangswege kennt und Fehler begeht, die zu Lasten des
Kunden gehen.
Auf den richtigen Berater kommt es an.
Um allgemeine Informationen und einen ersten Überblick über die private Krankenversicherung zu erlangen, ist die
Recherche im Internet hilfreich. Aber leider gibt es auch zahlreiche Webseiten zum Thema PKV, die den Suchenden nicht wirklich weiterbringen und nur der Gewinnung von Adressdaten dienen. Auf dem Weg
zurück in die private Krankenversicherung können viele Fehler gemacht werden, die dem Kunden Geld kosten. Daher ist es wichtig von Anfang an alles richtig zu machen und sich an einen erfahrenem
Versicherungsfachmann zu wenden.
|