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Zusatzversicherung Senioren
Zusatzversicherung für Senioren
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Wir wissen aus Erfahrung, dass eine vernünftige Absicherung bei Zahnersatz der wichtigste Grund für den
Abschluss einer Zusatzversicherung ist. Wir haben Ihnen zwei attraktive Pakete geschnürrt, die exzellente Leistungen für Zahnersatz bieten.
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Zusatzversicherung Senioren GE-AKTIV
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Zahnersatz (Zahnkronen, Implantate, Brücken, Inlays)
Zusätzlich zu den von Ihrer Krankenkasse gewährten Festzuschüssen (50 bis 65 % der
Regelversorgung) erhalten Sie aus dieser Zusatzversicherung noch einmal 30 %* der Beträge der jeweiligen Regelversorgung. Damit kommen Sie auf eine Gesamterstattung von bis zu
95 %*.
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Brillen und Kontaktlinsen
Sie erhalten für Brillen (Gläser und Fassung) und Kontaktlinsen immer nach einer Änderung der
Sehschärfe um 0,5 Dioptrin, ansonsten alle drei Jahre bis zu 165 EUR.
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Zuzahlung Heilmittel
Erstattet werden 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese betragen 10 % je Anwendung plus die
Gebühr von 10 EUR je Verordnung für ärztlich verordnete Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinische Bäder, usw.
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Kurtagegeld Gezahlt wird ein Kurtagegeld von 10 EUR, längstens für 28 Tage innerhalb von 3 Jahren. Voraussetzung hierfür
ist, dass die Kosten der Kur aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen z. B. auch offene Badekuren.
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Auslandsreisekrankenversicherung
Erstattet werden bei Reisen von bis zu jeweils 6 Wochen Dauer die im Ausland durch akut
aufgetretene Erkrankungen oder Unfälle entstandenen Kosten für Heilbehandlungen und ggf. der medizinisch notwendige Rücktransport. Bei Tod wird die Überführung oder Bestattung
im Ausland bis zu 11.000 EUR übernommen
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Zusatzversicherung Senioren GE-AKTIV PLUS
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Zahnersatz (Zahnkronen, Implantate, Brücken, Inlays) Erstattet werden 30 %* des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages bis zum Höchstsatz der GOZ
auch für höherwertigen Zahnersatz wie Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer einschließlich vorhandener Implantate und 1.000 EUR Rechnungsbetrag
je Implantat)
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Brillen und Kontaktlinsen Sie erhalten für Brillen (Gläser und Fassung) und Kontaktlinsen immer nach einer Änderung der
Sehschärfe um 0,5 Dioptrin, ansonsten alle drei Jahre bis zu 165 EUR.
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Zuzahlung Heilmittel Erstattet werden 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese betragen 10 % je Anwendung plus die
Gebühr von 10 EUR je Verordnung für ärztlich verordnete Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinische Bäder, usw.
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Zuzahlung Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel Erstattet werden 80 % der gesetzlichen Zuzahlungen.
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Kurtagegeld Gezahlt
wird ein Kurtagegeld von 10 EUR, längstens für 28 Tage innerhalb von 3 Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Kur aufgrund
öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen z. B. auch offene Badekuren.
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Auslandsreisekrankenversicherung Erstattet werden bei Reisen von bis zu jeweils 3 Monaten Dauer die im Ausland durch akut
aufgetretene Erkrankungen oder Unfälle entstandenen Kosten für Heilbehandlungen und ggf. der medizinisch notwendige Rücktransport. Bei Tod wird die
Überführung oder Bestattung im Ausland bis zu 11.000 EUR übernommen
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Krankenhaus Geleistet
wird für gesetzliche Krankenhaus- und Fahrtkosten- zuzahlungen, Einweisungsklausel
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Weitere empfehlenswerte Versicherungen für Senioren
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* Die tariflichen Leistungen sind im 1. Versicherungsjahr(VJ) auf 300 EUR, im zweiten
VJ auf 450 EUR, im dritten VJ auf 600 EUR und im viertem VJ auf 750 EUR begrenzt. Dafür verzichtet der Versicherer auf Fragen zum Zahnstatus.
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