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Zahnzusatzversicherung DENT- FEST
 

Die preiswerte Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz - Ohne Gesundheitsfragen

 

 

 

Die Zahnzusatzversicherung DENT-FEST verdoppelt die Zahnersatz-Leistungen Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie mit einfachem  Zahnersatz zufrieden sind und in erster Linie Ihre Zuzahlungen auf 0,00 EUR reduzieren möchten, ist diese Zahnversicherung genau der richtige Tarif für Sie!

 

 

Zahnzusatzversicherung DENT- FEST

Die Leistungen

Erstattungsfähig sind, sofern ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, die Aufwendungen für

  • Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen) einschließlich Reparaturen 
  • Vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, die unmittelbar mit der versicherten Zahnersatzbehandlung zusammenhängen (außer funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Leistungen).
  • Das Erstellen des Heil- und Kostenplans
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien

Diese erstattungsfähigen Aufwendungen werden in gleicher Höhe wie von der GKV erstattet, maximal 100% des Rechnungsbetrages.

Keine Wartezeiten

Es besteht Versicherungsschutz vom 1. Tag. Die tariflichen Leistungen sind begrenzt im ersten Versicherungsjahr auf 250 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren auf zusammen 750 EUR, in der ersten drei Versicherungsjahren auf zusammen 1.250 EUR und in den ersten vier Versicherungsjahren auf zusammen 1.750 EUR. Die Begrenzungen entfallen bei Unfällen.

Ausschlüsse

Nicht versichert sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne. Nicht versichert sind Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden.

 

 

 

 

Zahnzusatzversicherung DENT- FEST PLUS mit Tarif Z50-3

Die Leistungen

Zusätzlich zu den o.g. Leistungen werden die verbleibenden Restkosten bis zu 1.280 EUR pro Kalenderjahr erstattet für

  • Zahnersatz und Implantate,
  • Zahnbehandlung, z.B Inlays, Kunststoff-Füllungen, Wurzelbehandlung
  • Kieferorthopädische und kieferchirugische Leistungen, z.B. eine Kiefer- / Zahnregulierung mit einer Zahnspange / Zahnklammer
  • Zahnvorsorge (Prophylaxe nach den Ziffern 100-102 der GOZ)

Wartezeit

Für diese zusätzlichen Leistungen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn (Entfallen für Zahnersatz nach Unfällen)

Ausschlüsse

Nicht versichert sind Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden.

 

Gesundheitsprüfung

Für die Zahnzusatzversicherung DENT-FEST findet keine Gesundheitsprüfung statt. Es werden keine Zahnfragen im Antrag gestellt.

Sollte der Zahntarif Z50-3 hinzuversichert werden, wird gefragt ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung besteht oder eine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder durchgeführt wird.