Zahnzusatzversicherung DENT- FEST
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Die Leistungen
Erstattungsfähig sind, sofern ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
besteht, die Aufwendungen für
- Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen) einschließlich Reparaturen
- Vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, die unmittelbar mit der versicherten
Zahnersatzbehandlung zusammenhängen (außer funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Leistungen).
- Das Erstellen des Heil- und Kostenplans
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Diese erstattungsfähigen Aufwendungen werden in gleicher Höhe wie von der GKV erstattet, maximal 100% des
Rechnungsbetrages.
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Keine Wartezeiten
Es besteht Versicherungsschutz vom 1. Tag. Die tariflichen Leistungen sind begrenzt im ersten
Versicherungsjahr auf 250 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren auf zusammen 750 EUR, in der ersten drei Versicherungsjahren auf zusammen 1.250 EUR und in den ersten
vier Versicherungsjahren auf zusammen 1.750 EUR. Die Begrenzungen entfallen bei Unfällen.
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Ausschlüsse
Nicht versichert sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne. Nicht
versichert sind Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden.
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Zahnzusatzversicherung DENT- FEST PLUS mit Tarif Z50-3
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Die Leistungen
Zusätzlich zu den o.g. Leistungen werden die verbleibenden Restkosten bis zu 1.280 EUR pro Kalenderjahr
erstattet für
- Zahnersatz und Implantate,
- Zahnbehandlung, z.B Inlays, Kunststoff-Füllungen, Wurzelbehandlung
- Kieferorthopädische und kieferchirugische Leistungen, z.B. eine Kiefer- / Zahnregulierung mit einer
Zahnspange / Zahnklammer
- Zahnvorsorge (Prophylaxe nach den Ziffern 100-102 der GOZ)
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Wartezeit
Für diese zusätzlichen Leistungen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn (Entfallen für
Zahnersatz nach Unfällen)
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Ausschlüsse
Nicht versichert sind Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden.
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Gesundheitsprüfung
Für die Zahnzusatzversicherung DENT-FEST findet keine Gesundheitsprüfung statt. Es werden keine Zahnfragen
im Antrag gestellt.
Sollte der Zahntarif Z50-3 hinzuversichert werden, wird gefragt ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung besteht oder eine kieferorthopädische
Behandlung angeraten oder durchgeführt wird.
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