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Private Krankenversicherung für Angestellte

Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung (PKV)

Höherverdienende Angestellte können sich entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten.

Die private Krankenversicherung bietet neben flexiblen Tarifen auch sehr gute Leistungen, die deutlich über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgehen.

Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 53.550 EUR (Stand 01.01.2014) liegt. Zu ihrem Bruttojahreseinkommen werden alle regelmäßigen Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezählt.
 

Der Arbeitgeber beteiligt sich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss  beträgt bis zu 295,65 EUR (Stand 01.01.2014) im Monat. Hinzu kommt ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

Es gibt in der privaten Krankenversicherung zwei Arten von Selbstbeteiligungen. Dies sind zum einen der absolute Selbstbehalt und die anteilige Selbstbeteiligung an Leistungen. Der absolute Selbstbehalt ist in der Regel ein fester jährlicher Betrag, der vom Kunden getragen werden muss, bevor die private Krankenversicherung erst mal leistet. Dieser Selbstbehalt ist  vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung beim Auto.

Die Selbstbeteiligung hilft der Gesellschaft enorm Kosten zu sparen. Nicht nur dass der Selbstbehalt von den Leistungen in Abzug gebracht wird, sondern weil kleine Rechnungen erst gar nicht eingereicht werden und so die Verwaltung der Gesellschaft entlasten.

Da gibt es noch die anteiligen Selbstbeteiligungen, wo ein fester Betrag oder eine prozentuale Beteiligung von den Leistungen abgezogen wird. Dies ist zum Beispiel bei Zahnersatz üblich. Keine Gesellschaft leistet hier einhundert Prozent. Selten werden auch die für Kosten Heil- und Hilfsmittel voll übernommen. Heilmittel sind zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik, Fangopackungen und ähnliches. Zu den Hilfsmitteln zählen Brillen, Schuheinlagen, orthopädische Strümpfe, Krankenfahrstuhl, Prothesen, Hörgerät und so weiter.

Das Hausarztprinzip

Immer mehr Versicherer schränken die freie Arztwahl ein um Kosten zu sparen und Tarife anbieten zu können, die am Versicherungsmarkt wettbewerbsfähig sind. Eine Maßnahme, die immer häufiger bei Einstiegsprodukten wieder zu finden ist,  wird das Hausarzt-Prinzip genannt. Bei einer Erkrankung muss der Kunde zuerst seinen Hausarzt aufsuchen. Dieser übernimmt die Behandlung und entscheidet, ob er den Patienten an einen Facharzt überweist oder nicht. Nur in diesem Fall erhält der Kunde 100 Prozent der Kosten erstattet.

Geht er direkt zu einem Facharzt übernimmt die Krankenversicherung nur 75 oder 80 Prozent der Kosten. Das kann für lange chronische Erkrankungen sehr teuer werden, falls die Folgekosten immer nur zum Teil erstattet werden. Es gibt Gesellschaften, die in so einem Fall diese Kosten zugunsten des Kunden deckeln. Auf jeden Fall muss der Kunde das Hausarzt-Prinzip verstanden haben. Wo es eine Regel gibt, da bestehen auch Ausnahmen. In einem Notfall darf selbstverständlich jeder Arzt sofort helfen. Außerdem müssen je nach Gesellschaft der Hausarzt auch nicht unbedingt ein Allgemeinmediziner sein, sondern es kann auch ein Internist sein.

Weitere Ausnahmen wäre der Arztbesuch der Frau beim Gynäkologen, des Kindes beim Kinderarzt oder bei Augenerkrankungen der Besuch beim Augenarzt. Hier macht ein Erstbesuch beim Hausarzt ja wenig Sinn. Näheres regeln immer die Versicherungsbedingungen des Versicherers. Die Bedingungen der Krankenversicherung sollte man als Kunde schon kennen und zwar am besten vor Vertragsabschluss.

Auf den richtigen Berater kommt es an.

Als zukünftiger Kunde einer privaten Krankenversicherung ist man gut beraten, wenn man schon gut informiert in ein Beratungs-/ Verkaufsgespräch mit einem Verkäufer eintritt. Es gibt am deutschen Markt unzählige Vermittler, die vom Verkauf der privaten Krankenversicherung leben. Da gibt es zum einen den Ausschließlichkeitsvermittler oder auch als Einfirmenvertreter bezeichneten Verkäufer, der nur für eine Gesellschaft vermitteln darf. Er kann nicht unabhängig sein, muss es aber auch nicht. Er ist vergleichbar mit einem Vertragshändler einer Automarke und wird natürlich die Vorzüge seiner Produkte dem Kunden aufzeigen.

Wenn man sich letztendlich als Kunde für eine Gesellschaft entschieden hat, spricht ja auch nichts dagegen den gewünschten Tarif bei einem Vertreter der Versicherung zu kaufen wenn er eine gute Beratung durchgeführt hat und man sich als Kunde gut bei ihm aufgehoben fühlt. Nach der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler ist der Einfirmenvertreter auch verpflichtet, dem Kunden über seinen Status in Kenntnis zu setzten. So weiß der Kunde, dass er nicht unabhängig beraten werden kann. Dies trifft übrigens auch für den Mehrfachagenten zu. Dieser Vermittlergruppe ist auch vertraglich gebunden nur für bestimmte Gesellschaften Verträge zu vermitteln. Hier passt auch wieder der Vergleich mit einem Autohändler, der Vertragshändler von drei oder vier Automarken ist.

Unabhängig beraten muss der Versicherungsmakler. Er muss nach einem Beratungsgespräch die passende Krankenversicherung empfehlen. Wenn er dies nicht macht, haftet er für die schlechte Beratung. Der Makler trägt also eine ganz andere Verantwortung als zum Beispiel der Einfirmenvertreter. Trotzdem kann man als Kunde nicht bei jedem Makler sicher sein, die beste private Krankenversicherung für seine individuelle Bedarfslage auch empfohlen zu bekommen. Nicht jeder Makler ist auch ein Fachmann für die private Krankenversicherung. Wer seine Brötchen überwiegend mit der Vermittlung von Sachversicherungen oder Lebensversicherungen verdient, kann nicht den gesamten Krankenversicherungsmarkt perfekt kennen.

Es gibt zwar als technische Unterstützung für den Berater eine Vergleichssoftware, die Tarife der privaten Krankenversicherung miteinander vergleicht. Man muss aber auch mit dieser Software umzugehen wissen und eine Vorauswahl von in Frage kommender Krankenversicherungen treffen. Neben fehlender Kompetenz darf man auch nicht vergessen, dass auch die Makler von der Provision der Versicherer leben. Es gibt erhebliche Unterschiede was die Vergütung von Vermittlungsprovisionen der Gesellschaften und der Tarife betrifft. So ist es manchmal möglich, dass Gesellschaften empfohlen werden, die üblicherweise eine höhere Provision ausschütten.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Eine Absicherung im Krankheitsfall ist für Arbeitnehmer ein Muss. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld pro Krankheitstag. Es wird immer eine Karenzzeit im jeweiligen Tarif festgelegt. Bei Arbeitnehmern sind dies in der Regel 6 Wochen – also 42 Tage. Hier wird erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Tagegeld gezahlt. Sollte vertraglich eine längere Lohnfortzahlung vereinbart sein, kann natürlich auch ein günstigeres Tagegeld mit einer längeren Karenzeit versichert werden.
 

 

 

 

 

 

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