Günstige Ertragsanteilbesteuerung der privaten Rentenversicherung
Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
Dies bedeutet, dass nicht die gesamte Rente, sondern nur ein geringer Teil der Rentenzahlung steuerpflichtig ist. Dieser Wert ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn und gilt
dann für die gesamte Laufzeit der Rente. Der Ertragsanteil beträgt – zum Beispiel bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren – lediglich 18%
Die
private Rentenversicherung ist flexibel
Da Sie heute noch nicht wissen können was in Zukunft im Alter auf Sie zukommt, ist Flexibilität bei der
Altersvorsorge sehr wichtig. Zum einen können Sie mit der flexiblen Abrufphase die Rentenzahlung dann beginnen lassen, wenn Sie Ihre private Rente auch benötigen. Zum anderen
können Sie während der Sparphase jederzeit den Beitrag Ihrer Lebenssituation anpassen.
Professionelle Beratung zahlt sich aus.
Bei der Auswahl und dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung sollten Sie nicht auf die
Unterstützung eines unabhängigen Beraters verzichten. Das Internet bietet gute Möglichkeiten sich über verschiedene Tarife zu informieren.
Dennoch hängt die Auswahl der privaten Rentenversicherung von vielen persönlichen Faktoren des
Kunden ab. Aus diesem Grund lassen wir Sie auch nicht mit zahlreichen Angeboten allein. Nutzen Sie das Know-how unserer Fachberater. Das günstigste Angebot ist leider nicht
immer auch der beste Tarif.
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