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Bausparen ABC
Von A wie Abschlussgebühr bis Z wie Zwischenfinanzierung
Nachfolgend werden hier die wichtigsten Begriffe zum Bausparen erklärt. Sollte dennoch eine Frage offenbleiben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt je nach Tarif 1,0 und 1,6 Prozent. Die Abschlussgebühr deckt einen Teil der Vertriebskosten der Bausparkasse.
Arbeitnehmersparzulage Neben der Wohnungsbauprämie gibt es noch die
Arbeitnehmersparzulage als staatliche Bausparförderung. Wenn der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen (VWL) vom Arbeitgeber auf sein Bausparkonto überweisen lässt, erhält der Bausparer 9%
Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen sind hier niedriger angesetzt als bei der Wohnungsbauprämie. Bei der Arbeitnehmersparzulage betragen die Einkommensgrenzen für Ledige 17.900 EUR und für Ehepaare 35.800
EUR zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Bauspardarlehen Bei vielen Tarifen ist das Bauspardarlehen variabel. Sie ergibt sich aus der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben. Daneben gibt es Bauspartarife mit
einem festen Darlehensanspruch von 50 oder 60 Prozent der Bausparsumme. Hier verringert der Bausparer nicht seinen Darlehensanspruch, wenn er mehr als das erforderliche Mindestsparguthaben einzahlt. Bei den modernen
Tarifen mit Wahl- oder Mehrzuteilung hängt die Höhe des Darlehens auch von der erbrachten Sparleistung und den erzielten Guthabenzinsen ab. Bauspardarlehen dürfen nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt
werden.
Bausparsumme Die Bausparsumme
ist eine im Bausparvertrag fest vereinbarte Summe, die später bei der Zuteilung dem Bausparer ausgezahlt wird. Die Bausparsumme setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen.
Bewertungszahl Die Bewertungszahl ist eine objektive Maßzahl, die aussagt
welche Sparleistung der Bausparer gegenüber der Bauspargemeinschaft erbracht hat. Sie errechnet sich aus dem Zeitfaktor (Wie lange stehen die Sparbeiträge der Bauspargemeinschaft zur Verfügung?) und dem Geldfaktor
(In welcher Höhe stehen die Sparbeiträge der Bauspargemeinschaft zur Verfügung?). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, überprüfen die Bausparkasse immer zu bestimmten Stichtagen.
Darlehensgebühr Glücklichweise verzichten die meisten Bausparkassen in
ihren Tarifen auf eine Gebühr für das Bauspardarlehen. Einige Bausparkassen verlangen aber noch eine Darlehensgebühr von zwei Prozent.
Effektivzins Bauspardarlehen Der effektive Jahreszins eines Bauspardarlehens
beziffert neben dem Nominalzins auch weitere Gebühren und Kosten des Darlehens. Er reicht aber leider nicht aus, um Bauspar-Angebote zu vergleichen. Für einen Vergleich der Bausparverträge müssen auch Faktoren wie
Flexibilität, Zuteilungsverfahren, Guthabenzins und vieles mehr berücksichtigt werden.
Erhöhung Bausparsumme Der Bausparer kann jederzeit seine Bausparsumme erhöhen. Für den erhöhten Teil der Bausparsumme wird aber wieder eine Abschlussgebühr fällig. Sollte der
Kunde beim Abschluss des Bausparvertrages die erhöhte Abschlussgebühr von 1,6 Prozent bezahlt haben, kann er unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent die Bausparsumme verdoppeln, ohne eine erneute Gebühr
zahlen zu müssen.
Guthabenzins Der
Guthabenzins wird während der Ansparphase eines Bausparvertrages dem Bausparkonto gutgeschrieben. Der Zins liegt bei den Bausparkassen ja nach Tarif zwischen 0,5 und 1,5 Prozent. Einige Tarife bieten dem Bausparer
einen Zinsbonus, falls er auf das Bauspardarlehen verzichtet.
Mindestbausparsumme Dies ist die kleinste Bausparsumme, die der Kunde abschließen kann. Sie ist vor allem für den Bausparer interessant, der in erster Linie auf Rendite sparen
möchte, die staatliche Förderung nutzen und die Abschlussgebühr gering halten möchte. Ja nach Bausparkasse und Tarif liegt die Mindestbausparsumme zwischen 5.000 und 10.000 EUR, bei einigen Tarifen speziell für
Finanzierer bei 50.000 EUR.
Mindestsparguthaben Das Mindestsparguthaben steht für die erforderliche Sparleistung die der Bausparer mindestens erreichen muss, damit er die Voraussetzung für eine Zuteilung
erhält. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Es gibt aber auch mittlerweile Tarife mit einem Mindestsparguthaben von 30 bis 60 Prozent.
Mehrzuteilung Bei Tarifen mit einer Mehrzuteilung kann der Kunde ein
höheres Bauspardarlehen erhalten und sich so mehr als die Bausparsumme auszahlen lassen. Dafür muss der Bausparer einen höheren Tilgungsbeitrag leisten oder er hat sich zuvor durch eine relativ hohe Sparleistung
diesen Anspruch erwirtschaftet.
Regelsparbeitrag Der Regelsparbeitrag ist ein von der Bausparkasse vorgegebener monatlicher Sparbeitrag, der meist drei bis fünf Promille der Bausparsumme beträgt. Der Bausparer
muss diesen Sparbetrag nicht unbedingt einhalten. Er dient als Richtwert, damit der Kunde sein Sparziel in einer angemessenen Zeit erreicht und hindert schlechte Bausparberater daran überhöhte Bausparsummen zu
verkaufen.
Schnellspartarif (Sofortauffüllung) Mit diesen Bauspartarifen werden die Kunden bedient, die eine schnelle Zuteilung wünschen. Entweder sind hier die Sparraten deutlich höher oder das
Mindestsparguthaben wird sofort bei Abschluss eingezahlt (Sofortauffüllung). Jetzt muss der Bausparer nur noch warten und seine Zielbewertungszahl erreichen.
Tilgungsbeitrag Dies ist die Rate, die der Bausparer während der Darlehensphase
zahlen muss. Sie setzt sich aus Zins und Tilgung des Bauspardarlehens zusammen. Optionstarife lassen dem Bausparer die Wahl zwischen verschiedenen Tilgungsbeiträgen und somit der Laufzeit des Darlehens. Manchmal
wird der Tilgungsbeitrag aber auch von der Höhe der Bewertungszahl beeinflusst.
Wahlzuteilung Bei einigen der neuen Bauspartarife kann der Kunde nach eine Mindestlaufzeit jederzeit die Zuteilung beantragen. Dieses Optionsrecht der Wahlzuteilung
erkauft sich der Bausparer aber mit einem hohen Tilgungsbeitrag oder mit einem reduzierten Bauspardarlehen.
Wohnungsbauprämie
Bausparen lohnt sich auch als reine Geldanlage wenn der Bausparer Anspruch auf Förderung hat und sein Geld sieben Jahren anlegt. Auf die
jährlichen Sparleistungen bis zu 512 EUR (Ehepaare 1.024 EUR) erhält der Bausparer 8,8% Wohnungsbauprämie falls das zu versteuernde Einkommen 25.600 EUR (Ehepaare 51.200 EUR) nicht übersteigt. In Zahlen sind das 45
EUR pro Jahr für Singles und 90 EUR für Paare.
Zielbewertungszahl Dies ist die von der Bausparkasse festgelegte Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag vor der Zuteilung erreicht haben muss.
Zuteilung Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Bausparkasse die Bausparsumme
(Guthaben und Bauspardarlehen) zur Auszahlung bereit hält. Nach Erreichen der Zielbewertungszahl muss der Bausparer in der Regel noch zwischen drei und neun Monate warten, bis der zugeteilte Bausparvertrag auch
tatsächlich ausgezahlt werden kann.
Zwischenfinanzierung Bei einer Zwischenfinanzierung wird der Bausparvertrag (Guthaben und Bauspardarlehen) vorfinanziert. Zum Zuteilungstermin wird dieser Zwischenkredit dann
automatisch durch die ausgezahlte Bausparsumme abgelöst.
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