|
|
|
|
|
Auslandsfinanzierung
Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in Belgien
Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Belgien
In Belgien bieten wir Ihnen eine deutsche Finanzierung mit der Beleihung der belgischen Immobilie
an. Profitieren Sie von günstigen Konditionen und unseren langjährigen Erfahrungen in der Auslandsfinanzierung.
|
|
|
|
|
Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Immobilien im Ausland ist nach wie vor hoch. Belgien ist
nicht nur für Grenzgänger als Wohnort interessant. Auch als Urlaubsland wird es immer beliebter bei deutschen Urlaubern. Es entscheiden sich immer öfter Käufer für ein eigenes
Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Belgien.
|
|
|
|
|
|
Belgien bietet viele Vorzüge |
Dies liegt nicht nur an der einzigartigen Landschaft und den Sehenswürdigkeiten, sondern vor
allen Dingen auch daran, dass Belgien mit seiner kulturellen Vielfalt besticht. Allein die vielen offiziellen und inoffiziellen Sprachen, die hier gesprochen werden,
faszinieren und erleichtern das Zuwandern in Belgien. Das
grenznahe deutschsprachige Gebiet Belgiens zieht insbesondere Deutsche an. Und mit seiner Nähe zu Frankreich weiß man auch in Belgien einen feinen Gaumenschmaus zuzubereiten, was ebenfalls viele Belgien-Fans zu schätzen wissen.
Doch bevor man eine Immobilie in Belgien erwirbt, sollte man sich über die Regelungen vor Ort
informieren. Hier hilft oft ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder Notar vor Ort. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu einem zweisprachigen Juristen her,
der mit dem Recht vor Ort vertraut ist.
|
Rechtliches beim Kauf der Immobilie in Belgien beachten
|
Grundsätzlich ist auch eine mündliche Abrede in Belgien als rechtskräftiger Vertrag anzusehen.
Allerdings ist dieser nur zwischen Käufer und Verkäufer rechtskräftig. Dritten gegenüber hat die mündliche Abrede keinerlei Auswirkungen.
In der Regel wird beim Immobilienerwerb ein so genannter Vorvertrag abgeschlossen. In diesem
verpflichten sich beide Seiten zum Verkauf bzw. zum Kauf des Objektes. Sollte einer von beiden vom Vertrag zurücktreten wollen, so wird häufig eine Vertragsstrafe festgelegt.
Als Käufer sollte man sich jedoch das Recht vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Finanzierung scheitert oder auch im Nachgang Mängel festgestellt werden.
In der Regel wird mit Abschluss des Vorvertrages eine Anzahlung von etwa 10 % fällig, die man
aber auch bis zum endgültigen Kaufvertrag treuhänderisch beim Notar hinterlegen kann. Weiterhin sollte man darauf achten, dass der Zeitraum zwischen Vorvertrag und endgültigem
Kaufvertrag nicht mehr als vier Monate beträgt. Andernfalls wird die Einregistrierungsgebühr zweifach fällig.
Obwohl es auch hier nicht nötig ist einen Notar einzuschalten, sollte man auf dessen Hilfe nicht
verzichten. Denn der Notar bürgt für die einwandfreie Eigentumsübertragung und kann die beiden Parteien auch weiterführend entsprechend beraten. Die Gebühren für den Notar
sind dabei gesetzlich festgelegt und richten sich jeweils nach dem vereinbarten Kaufpreis. Zur Zeit liegen diese zwischen 1,2 und 5,6 % des Kaufpreises und werden nach dessen
Höhe gestaffelt. Zusätzlich fallen die so genannten Stempelgebühren an, die pro Blatt für ausgestellte Urkunden gelten. Die Kosten für den Notar hat der Käufer zu tragen.
Dafür hat er aber auch das Recht, diesen frei zu wählen. Das heißt, der Notar kann überall in Belgien sitzen, unabhängig davon wo die zu erwerbende Immobilie liegt. Die
Maklergebühren hingegen trägt in der Regel alleine der Verkäufer des Objektes.
Wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird auch gleichzeitig die Einregistrierungssteuer
fällig. Diese ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Grunderwerbssteuer. Die Höhe dieser Steuern hängt maßgeblich von der Region ab, in der das Haus oder Grundstück
gekauft werden soll. In der Wallonischen Region sowie in der Region um Brüssel muss man mit 12,5 % des Kaufpreises rechnen, in der Flämischen Region mit etwa 10 %. Davon
abgezogen werden dann noch eventuell Freibeträge. Diese sind zum Beispiel möglich, wenn kein weiteres Immobilieneigentum besteht und sich die Käufer verpflichtet,
mindestens drei Jahre lang das gekaufte Objekt als Hauptwohnsitz in Anspruch zu nehmen oder das jährliche Katastereinkommen der Immobilie bestimmte Höchstgrenzen nicht
überschreitet. Als Katastereinkommen wird dabei der Mietwert der Immobilie angesehen, der sowohl tatsächlich als auch fiktiv anfallen kann. Festgelegt wird dieses Einkommen
fiktiv von der Katasterbehörde. Die Festlegung erfolgt etwa alle zehn Jahre, wobei der Betrag allerdings so niedrig gewählt ist wie auch der Einheitswert in Deutschland.
|
Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Belgien
|
Wenn man in Belgien einen Neubau direkt vom Bauunternehmen kauft, sollte man die steuerlichen
Unterschiede kennen. Denn in diesen Fällen unterteilt sich der Kaufpreis. Auf den Grundstückswert muss man die Einregistrierungssteuer zahlen, auf den Wert des Gebäudes jedoch
die Mehrwertsteuer. Und diese liegt in Belgien derzeit bei 21 %.
Auch muss man bei der Aufnahme einer Hypothek einiges beachten. Hier ist eine
Hypothekenbestellung sowie die Eintragung beim Hypothekenbewahrer vonnöten, die beide durch einen Notar vorgenommen werden müssen. Die Einregistrierung der Hypothek im
Einregistrierungsbüro ist dabei ein rein steuerlicher Vorgang. Denn dafür fällt einmalig eine Steuer von 1 % des Hypothekenwertes an.
Erst nach dieser Einregistrierung kann die Hypothek auch beim Hypothekenbewahrer angemeldet
werden, welches eine grundlegende Voraussetzung für die Gläubiger darstellt. Die Eintragung in das Hypothekenregister ist dabei mit der Eintragung einer Grundschuld in
Deutschland vergleichbar. Durch die Eintragung kann der Hypothekengläubiger dann auch auf die ihm gewährten Vorrechte berufen, die ihm Dritten gegenüber eingeräumt wurden, was
vor allen Dingen bei einer Zahlungsunfähigkeit und der damit verbundenen notwendig werdenden Zwangsversteigerung wichtig ist. Für die Eintragung der Hypothek muss man nochmals
eine Steuer in Höhe von 0,3 % des Hypothekenwertes einkalkulieren. Ebenfalls werden vergleichsweise geringe Gebühren für das Hypothekenamt selbst fällig.
Sollten mit der Immobilie in Belgien Einkünfte, etwa durch Vermietung, entstehen, so müssen diese
auch in Belgien versteuert werden. Dies sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland vor, aus dem ersichtlich wird, dass alle Einkünfte aus
unbeweglichen Gütern immer in dem Land versteuert werden müssen, in dem das jeweilige Objekt sich befindet.
Die Grund- und Gebäudesteuer für eine Immobilie in Belgien wird dagegen jährlich fällig. Sie
errechnet sich auf der Basis des Katastereinkommens, welches alle 10 Jahre vom Katasteramt neu bestimmt wird.
|
Finanzierung Ihrer Immobilie in Belgien
|
In Belgien bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der belgischen
Immobilie an. Dies kann auch gerne das selbstgenutzte oder vermietete Ferienhaus sein.
Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt nur geringfügig über den regulären Zins, der für
die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins
kann 5 bis 15 Jahre festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.
In Belgien kann Ihre Immobilie bis zu 70% (bei Beamten bis 80%) des Beleihungswertes finanziert werden. Bei
entsprechender Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert werden.
Falls sie die Immobilie nicht beleihen möchten, können wir Darlehen bis 50.000 Euro (Beamte bis 60.000 Euro)
ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch höhere Darlehenssummen vermittelt werden.
|
Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung
|
Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende
Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder
europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung. Neben der Finanzierung bieten wir Ihnen auch eine passende
Ferienhaus-Versicherung für Ihre Immobilie an.
|
|
|
|
|
|
|
|