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Auslandsfinanzierung

Finanzierung - Ferienhaus oder Ferienwohnung in Italien
 

Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Italien

In Italien bieten wir Ihnen eine deutsche Finanzierung mit der Beleihung der italienischen Immobilie an. Profitieren Sie von günstigen Konditionen und unseren langjährigen Erfahrungen in der Auslandsfinanzierung.

Wir vermitteln Finanzierungen nur in Nord-Italien (bis 50 km südlich von Rom).

 

 

Finanzierung Italien

Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Immobilien im Ausland ist nach wie vor hoch. Italien ist als Urlaubsland seit jeher beliebt bei den Deutschen. Ob Ferienhaus oder auch als Alterswohnsitz, es entscheiden sich  immer öfter Käufer für ein eigenes Ferienhaus im sonnigen Italien.

 

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Finanzierung Italien Urlaubsland Bella Italia

Italien, das beliebte Reiseziel der Deutschen hat viele Gesichter. Der Norden des Landes ist von rauer Schönheit geprägt. Hier stehen die höchsten Berge, die Europa zu bieten hat: das Matterhorn, der Mont Blanc oder der Gran Paradiso. Auch der Lago Maggiore ist in der nördlichen Hälfte von Italien zu finden.

Das Klima ist unterschiedlich in Norditalien. Je näher man sich an den Bergmassiven befindet, umso rauer wird das Klima. Dagegen herrschen am beliebten Gardasee angenehme klimatische Bedingungen. Regelmäßig wehende Winde lassen diesen beeindruckenden See zu einem Magneten für den Wassersport werden. Jährlich zieht er große Mengen an Besuchern und Sportlern an, die sich von der besonderen Umgebung faszinieren lassen.

Noch heute kann man überall in dem wunderschönen Land die Spuren aus römischer Zeit bewundern, die nicht nur die Gesellschaft sondern auch die Kultur des Landes maßgeblich prägte. Berühmt für seine Kultur, seine Opernhäuser und die einmaligen Architekturen lädt das Land den Besucher dazu ein, es besser kennen zu lernen.

Richtige Planung beim Kauf der Immobilie in Italien

In den vergangenen Jahren wurde es für die Deutschen immer attraktiver, sich einen Ferien- oder Zweitwohnsitz oder auch einen Alterswohnsitz im Ausland zuzulegen. Bevorzugt sind solche Länder, die über ein angenehm mildes und warmes Klima verfügen. Italien steht bereits seit vielen Jahren hoch im Kurs der Urlauber. Was liegt da näher, sich ein eigenes Haus in der Region zu kaufen, in der man liebend gern seinen Urlaub oder seinen Ruhestand genießen möchte?

Das Land ist vielschichtig, seine Kultur und die Menschen sind vielseitig, temperamentvoll und herzlich. Mit den einzelnen Besuchen während eines Urlaubs ist es beinahe unmöglich, sich das Land ganz zu erschließen und all seine Schönheiten zu entdecken.

Wer sich in Italien, ganz gleich ob in Nord- oder Süditalien oder in der Mitte des schönen Landes ein Haus, beziehungweise ein Anwesen oder auch nur eine Wohnung kaufen möchte, sollte beachten, dass sich die rechtlichen Verhältnisse der erheblich unterscheiden können.

Wer sich in Italien ein Haus kaufen möchte, sollte sich zumindest von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Örtliche Architekten oder Sachverständige, Personen, die den örtlichen Markt und seine Preise kennen, sind ebenfalls von Vorteil um die Zahlung von überhöhten Preisen zu vermeiden. Auch können diese Fachleute auch gleich noch helfend zur Seite stehen, wenn es um die Qualität der Bausubstanz geht.

Bevor der Kauf abgeschlossen wird, sollten zuvor noch einige Fragen geklärt sein. So stellt sich zum einen die Frage, ob der zum Verkauf stehende Besitz auch wirklich als Wohnung zugelassen ist? Besitzt der Verkäufer das uneingeschränkte Recht an Grundstück und Gebäude? Welche Rechte, zum Beispiel Durchgangsrechte sind auf das Grundstück eingetragen?

Rechtliches und Gebühren beim Immobilienerwerb in Italien

Im Gegensatz zu einem Kauf, der innerhalb der deutschen Grenzen abgewickelt wird, ist der Vorvertrag, der so genannte “Compromesso” bereits ein rechtsverbindlicher Vertrag. Durch ihn und nicht durch einen Notarvertrag kommt das Geschäft rechtsverbindlich zustande. Der Käufer sollte sich durch die Namensgebung nicht beirren lassen. Auch wenn “Compromesso” nach Kompromiss klingt, hat es damit überhaupt nichts zu tun.

Mit dem Vorvertrag, einem gegenseitigen Versprechen, sichern sich beide Parteien zu, den Kauf bindend abzuschließen. Klingt einfach, ist auch so. Allerdings kann letztendlich niemand zu einem Kauf gezwungen werden. In der Regel leistet der Käufer eine Anzahlung. Tritt er von dem Verkauf zurück, verfällt ihm in den meisten Fällen diese Anzahlung.

Nach Abschluss des Vorvertrages geht es weiter zum Notar. Dieser bereitet alles für die Eintragung ins Kataster vor. Der Schwerpunkt der dabei vorgenommenen Prüfung liegt dabei in der Einhaltung der Formvorschriften und ob bei der Eigentumsübertragung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Auch wenn Italien beinahe unser direkter Nachbar ist, so bestehen doch einige sprachliche Barrieren. Und nicht jeder ist der englischen Sprache oder gar der Landessprache so mächtig, dass er solch einen wichtigen Termin wie den Notartermin ohne entsprechenden Beistand durch einen deutschsprachigen Anwalt oder zumindest einen Dolmetscher wahrnehmen kann. Häufig werden die Verträge oder auch die entsprechenden Formulare der zuständigen Stellen nur in der Landessprache ausgefertigt. Und damit der Käufer zum einen „nicht über den Tisch gezogen werden kann“ und er zum zweiten den Inhalt des Vertrages und der Formulare auch wirklich alle genau verstanden hat, ist eben der Dolmetscher notwendig. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu einem zweisprachigen Juristen her, der mit dem  Recht vor Ort vertraut ist.

Der italienische Gesetzgeber schreibt vor, dass zwei Zeugen bei der Unterzeichnung des Notarvertrages anwesend sein müssen, ist der Käufer der Immobilie ein Ausländer. Vergleichbar mit dem deutschen Einheitswert ermittelt auch der italienische Notar den Steuerwert. Dazu nimmt er die im Notariat vorliegende Grundwerttabelle als Grundlage. Der Notar ist zugleich für den italienischen Staat befugt, die fälligen Steuern, und Gebühren zu vereinnahmen. Die Notarkosten belaufen sich etwa auf 1.500,00 Euro. Der Betrag für die Grundsteuer hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. Er liegt zwischen 8 und 10 % des im Notarvertrag angegebenen Steuerwerts.

Auch bei der Zahlung des Kaufpreises gibt es Unterschiede. Er wird bereits beim Notar entrichtet, im Gegensatz dazu wird in Deutschland der Kaufpreis erst bezahlt, wenn die Auflassung eingetragen ist. Diese Auflassung gibt es aber in Italien nicht. Damit ist der Kauf abgeschlossen. Nach italienischem Recht gilt die beglaubigte Notarurkunde als Eigentumsnachweis. Das Warten auf die Eintragung im Kataster ist nicht nötig.

Wir finanzieren Ihr Ferienhaus oder Ferienwohnung in Italien

In Nord-Italien (bis 50 km südlich von Rom) bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der italienischen Immobilie an. Dies gilt nicht nur für das selbstgenutzte Ferienhaus sondern auch wenn das Haus vermietet wird.

In Nord-Italien kann Ihre Immobilie bis zu 70% des Beleihungswertes finanziert werden.

Falls sie ein Ferienhaus in Süditalien oder auf Sizilien kaufen möchten, können wir Darlehen abhängig von der Bonität bis 50.000 Euro ohne Sicherheiten vermitteln. Mit Einbringen von beleihbaren Sicherheiten in Deutschland können selbstverständlich auch höhere Darlehenssummen vermittelt werden.

Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung

Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder europäischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung. Neben der Finanzierung bieten wir Ihnen auch eine passende Ferienhaus-Versicherung für Ihre Immobilie an.

 

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