Der Verkäufer ist in den Niederlanden rechtlich verpflichtet, den Käufer über alle Mängel, auch
versteckte, an der Immobilie zu informieren, sowie eventuelle Hypotheken, die noch auf die Immobilie lasten, mitzuteilen. Diese müssen vom Käufer ausdrücklich akzeptiert
werden, damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustanden kommen kann. Der Käufer wiederum ist dazu verpflichtet, die Immobilie sorgfältig zu begutachten, im Zweifelsfalle kann
hier ein Gutachten eines Sachverständigen auch Klarheit schaffen.
Ebenfalls ist es möglich, einen Kaufvertrag über eine Option abzuschließen. Dabei reserviert der
Verkäufer die Immobilie für den Käufer über eine bestimmte Zeit. In dieser Zeit kann der Käufer sich um die Zuzugsgenehmigung sowie die anstehende Finanzierung kümmern. Sollte
eines der Vorhaben scheitern, kann der Käufer in den meisten Fällen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Gebühren für den Rücktritt werden dagegen nur dann verlangt, wenn die
Option über einen vergleichsweise langen Zeitraum bestand.
Seit dem 01. September 2003 hat sich auch in der rechtlichen Abwicklung des Immobilienerwerbs in
den Niederlanden einiges getan. Seit diesem Zeitpunkt ist nur noch ein schriftlicher Kaufvertrag gültig, vorher hatten auch mündliche Abreden Bestand. Zudem muss der Käufer
das Recht erhalten, binnen drei Tagen den Kauf zu widerrufen. Die Frist gilt ab dem Zugang der beiderseits unterzeichneten Verträge. Zwischen Zugang und Ende der Frist müssen
jeweils zwei Werktage liegen, wobei der Widerruf aber auch innerhalb dieser Frist beim Verkäufer eingehen muss.
Damit die Eigentumsübergabe aber auch ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, muss ein Notar
eingeschaltet werden. Dieser prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Verkauf durchzuführen. Dazu gehört das Recht des Verkäufers, die Immobilie zu verkaufen,
auch wird überprüft, welche Belastungen noch auf dem Eigentum liegen, ob die Finanzierung gesichert ist und vieles mehr. Zudem ist es Aufgabe des Notars dafür Sorge zu tragen,
dass auch alle fälligen Gebühren beglichen werden. Dafür erstellt er eine Kostenaufstellung mit den Notargebühren für die Übergabeurkunde, der Grunderwerbsteuer und den
Gebühren für den Hypothekenbrief.
Nachdem alle Verträge unterzeichnet wurden, wird der Kaufpreis vom Käufer an den Notar
überwiesen, der diesen wiederum an den Verkäufer weiterleitet. Zusätzlich reicht er die notwendigen Urkunden beim Katasteramt zur Eintragung ein. Durch die Eintragung des
Übergabevertrages im Grundbuch des Katasteramts wird der endgültige Kauf bzw. Eigentumsübergang erst rechtskräftig. Zudem wird oft auch die Hypothekenurkunde ins Grundbuch
eingetragen.
Beim Kauf einer Immobilie fällt in den Niederlanden eine Transfersteuer (overdrachtsbelasting)
an, ähnlich der deutschen Grunderwerbsteuer. Ab 2021 zahlen Erstkäufer keine Steuer, wenn sie unter 35 Jahre alt sind und selbst die Immobilie bewohnen. Ab dem 01. April 2021
gilt die zusätzliche Bedingung dass die Immobilie nicht mehr als 400.000 Euro kosten darf.
Wenn jetzt ein Paar gemeinsam kauft wo ein Käufer unter 35 Jahre und der andere über 35 Jahre alt
ist, dann zahlt nur der / die Ältere für den eigenen Teil diese Steuer. Diese beträgt für selbstgenutzte Immobilien 2 Prozent vom Kaufpreis.
Wer eine Immobilie kauft und diese nicht selbst nutzt als Erstwohnsitz, zahlt 10,2 Prozent
Steuer. Dies gilt nicht nur für vermietete Objekte wie zum Beispiel Ferienhäuser sondern auch wenn man eine Immobilie kauft und diese seinen Kindern ohne Mietzahlung
überlässt. Der erhöhte Satz von 10,2 Prozent Steuer gilt grundsätzlich für jede Immobilie die in den Niederlanden als Zweitwohnsitz gekauft wird.
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