Aktuelle Nachrichten Bauen und Finanzieren
VPB stellt neuen Ratgeber vor: "Machen Sie Ihr Haus kindersicher!"
"Wo Handwerker arbeiten, da haben Kinder grundsätzlich nichts verloren! Das strikte "Betreten verboten" gilt nicht nur für
Nachbars Rohbau, sondern auch für das eigene Elternhaus." Daran erinnert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). Bis zum Einzug sollten Kinder sich dort nicht aufhalten, denn die
Gefahren lauern überall: fehlende Treppen und Handläufe, wackelige Leitern, ungesicherte Kellerschächte und Deckendurchbrüche, lose Kabel an noch nicht montierten Lichtschaltern.
Wo überall auf der
elterlichen Baustelle Gefahren für die Jüngsten lauern, das hat der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt in seinem neuesten Ratgeber "Machen Sie Ihr Haus kindersicher!" zusammengestellt. Den VPB-Ratgeber
können Sie hier herunterladen: "Machen Sie Ihr Haus kindersicher!"
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Verband privater Bauherren 28.10.2009
Günstige Zinskonditionen für Beamte und Akademiker
Beamte verfügen über ein gesichertes Einkommen. Aufgrund ihrer guten Bonität sind Beamte gern gesehene Kunden bei den Banken. Zu dieser
bevorzugten Zielgruppe zählen nicht nur die Beamten sondern auch Berufssoldaten, Akademiker und unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst. Beamte profitieren von ihrer guten Bonität und erhalten so besonders
attraktive Kredite mit günstigen Zinsen, niedrigen monatlichen Raten und längeren bequemen Laufzeiten.
Die Zinsen für Beamtendarlehen liegen unter den üblichen Zinsen von Banken und Sparkassen. Günstige Zinsen machen das Darlehen nicht nur
günstiger sondern bei vergleichbarer Darlehenshöhe sind auch geringere monatliche Raten zu zahlen. Dies kommt der monatlichen Liquidität zu Gute.
Da die Beamtendarlehen für größere Darlehenssummen ausgelegt sind, ist auch die Laufzeit entsprechend länger. Die Laufzeit eines Beamtendarlehens
liegt in der Regel zwischen 12 und 20 Jahren. Durch die längere Laufzeit sind auch größere Anschaffungen mit bequemen Monatsraten bezahlbar.
Durch die Zinsgarantie erhält der Kunde Planungssicherheit, da die Zinsen für die gesamte Laufzeit garantiert sind. Die maximale Darlehenshöhe des
Beamtendarlehens ist abhängig von dem
monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Der Kunde kann ein individuelles Darlehen zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR erhalten. Bei entsprechender Bonität sind auch Darlehen über 100.000 EUR möglich.
Pressemitteilung der FS24 vom 04.08.2009
Ferienimmobilie: Vermieten und Steuern sparen
Jeder vierte Deutsche möchte sich gerne ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung leisten. Um diesen Traum zu finanzieren, würden 65 Prozent
von ihnen die Zweitimmobilie auch vermieten, so das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse.
Die Mehrheit der potenziellen Ferienimmobilien-Käufer will einen Teil der Kosten über eine zeitweise Vermietung wieder hereinholen:
Gefragt nach dem Zweck, für den sie eine Ferienimmobilie erwerben würden, gaben 65 Prozent der Befragten an, sie selbst nutzen, aber auch zeitweise vermieten zu wollen. 50 Prozent planen die Ferienimmobilie als
Kapitalanlage, 69 Prozent als Altersruhesitz. Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur anerkennt, wenn langfristig eine
Gewinnerzielung durch Vermietung im Vordergrund steht. „Wer sich seinen Traum vom eigenen Urlaubsdomizil erfüllt und Anschaffungs- und Finanzierungskosten sowie Heizung, Strom und Reparaturen steuerlich absetzen
will, muss die eigene Nutzung deutlich einschränken.“
Pressemitteilung der Postbank vom 18.08.2009
KfW Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Anpassung an neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009
Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. Nach der
EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.
"Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen
weiter sehr attraktiv", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. "Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert."
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die
Investoren gewährleistet.
Energetische Standards gültig ab 1.10.2009
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch
der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des
Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: KfW-Förderbank 11.08.2009
In Deutschland günstig finanziert: Auslandsimmobilien
Die derzeit niedrigen Immobilienpreise in Westeuropa beflügeln den Wunsch der Deutschen, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in
Spanien zu besitzen.
Laut einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse können sich rund 44 Prozent der Befragten vorstellen, eine
Ferienimmobilie in Deutschlands beliebtesten Urlaubsland zu erwerben, in einer BHW-Vergleichsumfrage von 2000 waren es nur 36 Prozent. „Angesichts der gegenwärtig sehr günstigen Zinsen, lassen sich Immobilien im
Ausland, wie zum Beispiel auf der iberischen Halbinsel, oft sogar noch besser in Deutschland finanzieren.“, erklärt Georg Hoogendijk von BHW Immobilien. „Wir stellen eine verstärkte Nachfrage nach Eigentum in
Spanien, vor allem auf Mallorca, fest.“ Die Immobilienpreise haben sich in Spanien um bis zu 70 Prozent verbilligt.
04.08.2009
Pressemitteilung der Postbank vom 04.08.2009
Tipp für Immobilien-Besitzer: Grundschuld-Löschung lohnt nicht
Ein geldwerter Tipp für Häuslebauer: Wer getilgte Grundschulden löschen lässt, verschenkt in der Regel Hunderte Euro.
Häuslebauer, die ihre Baufinanzierung über eine Bank abwickeln, müssen dem Kreditinstitut in aller Regel eine so genannte Grundschuld als Sicherheit geben. Damit sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie,
wenn der Schuldner seine Darlehensraten nicht mehr bedient. In diesem Fall ist das Geldinstitut berechtigt, die Zwangsvollstreckung einzuleiten oder die Immobilie unter Zwangsverwaltung zu stellen.
Wenn Haus
oder Wohnung verkauft und mit dem Erlös das Darlehen auf einen Schlag getilgt wird, stellt sich für Verkäufer die Frage, ob sie die im Grundbuch eingetragenen Schulden löschen lassen sollen. Dann, so die Überlegung,
kann dem Erwerber eine lastenfreie Immobilie übergeben werden.
Ein teurer Gedanke. Denn die Löschung von Grundschulden im Zuge eines Immobilienverkaufs belasten die Börse von Verkäufer und Käufer. Was der
eine löschen lässt, muss der andere meist sofort wieder eintragen lassen. Und dafür fallen Notar- und Grundbuch-Gebühren an.
Weitaus kostengünstiger ist es hingegen, die Grundschulden einfach stehen zu
lassen, damit sie von der finanzierenden Bank des Käufers weitergenutzt werden können.
Das funktioniert auch, wenn der Käufer sein Darlehen bei einem anderen Geldinstitut als der Hausbank des Verkäufers
aufnimmt. Es gilt: Grundschulden können von Bank zu Bank weitergereicht werden - ein Vorgang, der im Fachjargon als "Grundschuldabtretung" bezeichnet wird.
Hierbei bleibt die ursprüngliche
Grundschuld im Grundbuch bestehen und erhält nur einen Vermerk, dass sie an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten wird. Mit dieser Vorgehensweise lässt sich ordentlich Geld sparen, wie die Vergleichsrechnung
zeigt.
Wird beim Verkauf die Immobilie lastenfrei übergeben, muss der Verkäufer für die Löschung einer Grundschuld von 150.000 Euro gut 300 Euro einkalkulieren, die jeweils etwa zur Hälfte an den Notar und
das Grundbuchamt zu zahlen sind. Der Käufer muss wiederum über 600 Euro an Notar- und Amtsgebühren zahlen, wenn er für die Finanzierung eine Grundschuld in gleicher Höhe eintragen lässt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2009
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