Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt
AOK schickt Patienten zur Behandlung nach Polen
Als erste deutsche Krankenkasse bietet die AOK Brandenburg einem Medienbericht zufolge ihren Kunden Zahnersatz aus Polen an. Die
Krankenkasse habe für dieses Zusatzangebot bereits Kooperationsverträge mit einem Dentallabor in Stettin (Szczecin) sowie sieben polnischen Zahnärzten entlang der Grenze abgeschlossen, schreibt die «Berliner
Zeitung» (Mittwochausgabe). Die Zahnärzte sprächen Deutsch und erstellten gemeinsam mit den angereisten Patienten den Kostenplan. Das Potsdamer Gesundheitsministerium geht dem Blatt zufolge davon aus, dass weitere
Krankenkassen dem Modell folgen. Im Zuge der EU-Erweiterung werde es voraussichtlich vermehrt zum Abschluss solcher Verträge kommen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 19.10.2005
Deutschland droht EU-Klage
Deutschland droht eine Klage der Europäischen Kommission, weil die deutschen Behörden die Richtlinie zur Versicherungsvermittlung noch
nicht umgesetzt hätten. Die EU-Behörde forderte die Bundesregierung am Dienstag in einem Mahnschreiben ultimativ auf, das EU-Gesetz zu befolgen. Das Schreiben ist die letzte Stufe vor einer Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit für eine Antwort.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 18.10.2005
Wege durch den Versicherungsdschungel - Neuer Ratgeber erschienen
Jeder Bundesbürger gibt laut Stiftung Warentest im Schnitt jährlich fast 2000 Euro für Versicherungen aus. Dennoch sei er oftmals nicht
einmal besonders gut versichert, betonen die Berliner Verbraucherschützer. Viele hätten eine Renten- oder Kapitallebensversicherung, die so teuer und unflexibel ist, dass über die Hälfte der Kunden den Vertrag mit
Verlusten vorzeitig kündige. Doch die wirklich nötige Berufsunfähigkeitsversicherung hätten sie nicht. Viele Familien seien dadurch nicht einmal ansatzweise versorgt, wenn der Haupternährer plötzlich stirbt.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 17.10.2005
"Finanztest": Studenten können jede Menge Geld sparen
Studenten können jede Menge Geld sparen, wenn sie Sondertarife und besondere Konditionen bei Banken oder Versicherungen nutzen. Sparen
lässt sich etwa durch ein kostenloses Girokonto, die Befreiuung von Rundfunkgebühren oder den Sozialtarif der Deutschen Telekom, wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe anlässlich des Semesterbeginns berichtet. Selbst die Pille bekommen Studentinnen demnach in einigen Städten auf Antrag gratis.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 20.09.2005
IKK-Direkkt darf Beiträge nicht senken
Die IKK-Direkkt gehört zu den bundesweit günstigen Krankenkassen mit einem allgemeinen Beitragssatz von 12,0 %. Die anhaltende
hervorragende Finanzentwicklung würde Ende 2005 zu Vermögensreserven von ca. 21 Mio. Euro führen. Deshalb beschloss der Verwaltungsrat der IKK-Direkkt eine Beitragssatzsenkung auf 11,8 % zur Entlastung der
Beitragszahler.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) erteilte keine Genehmigung. In einem Eilverfahren – sog. Einstweiliger Rechtsschutz (ER) – entschied nun das schleswig-holsteinische Landessozialgericht, dass
Krankenkassen nicht grundrechtsfähig sind, d.h., sie können auch nicht zum Schutz ihrer Beitragszahler, gestützt auf das Grundgesetz, einstweiligen Rechtsschutz erwirken. Faktisch bedeutet das, dass ohne staatliche
Genehmigung die Beitragszahler u.U. Jahre auf ihre Beitragsermäßigung warten müssen."Die Politik ist gefordert, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen", so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.
Paradoxerweise geht das Gericht sogar noch weiter und meint, dass zu hohe Beitragssätze sogar vorteilhaft für die Krankenkasse ist, weil weitere Finanzpolster angesammelt werden. Die Beitragszahler scheinen hierbei
keine Rolle zu spielen. Völlig unverständlich wird die Sache, als das Gericht zum Schluss seiner Begründung anführt, dass einiges für einen wahrscheinlichen Erfolg der IKK-Direkkt in einem möglicherweise
langjährigen Hauptsacheverfahren spricht. Quelle: IKK-Direkkt Pressemitteilung vom 16.09.2005
Kinder in Tagespflege künftig versichert
München (dpa) - Gute Nachricht für berufstätige Eltern: Kinder in Tagespflege sind künftig gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diesen besseren
Schutz regele das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe, erläuterte der Berufsverband der Unfallkassen in München. Das neue Gesetz trete zum 1. Oktober in Kraft. Rund 60 000 Kinder
könnten von der Neuregelung profitieren. Für die Tagespflegestätten gelten allerdings bestimmte Bedingungen. Sie müssen zum Beispiel kindgerechte Räumlichkeiten haben.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 15.09.2005
Baufinanzierung ohne Eigenkapital
Eigenkapital gilt seit jeher als solides Fundament einer jeden Hausfinanzierung. Dies beschwören Banken, Bausparkasse und
Verbraucherschützer. Falsch ist es ja auch nicht, denn es minimiert die monatliche Belastung und das Risiko des Kreditgebers. Nun verlocken die heutigen Zinskonditionen aber viele Kaufinteressenten ohne
Eigenkapital zum Bau oder Kauf einer Immobilie.
Für diese Käufer gibt es durchaus die Möglichkeit einer Vollfinanzierung bis zu 105% des Verkehrswertes. Im Gegensatz zu Deutschland ist
es nämlich in den Niederlanden oder den USA
absolut normal sein Haus komplett zu finanzieren. Möglich ist dies auch in Deutschland für Arbeitnehmer, Beamte und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie unter Baufinanzierung ohne Eigenkapital. (In eigener Sache)
Zahnersatzversorgung durch Festzuschusssystem zusammengebrochen
Aus Sicht der IKK-Direkkt ist es Zeit zur kritischen
Bestandsaufnahme des ab 01.01.2005 eingeführten Festzuschusssystems bei der Versorgung mit Zahnersatz.
Auffällig ist, dass die Zahnersatzversorgung der Bevölkerung dramatisch eingebrochen ist. Mit der
politisch motivierten Definition von Kassenregelversorgungen sind wesentliche Standardleistungen, auf die die Patienten bis Ende letzten Jahres einen Anspruch hatten, herausgenommen worden. Das war nicht der
politische Wille des Gesetzgebers. Auf den Punkt gebracht heisst das, das neue Festzuschussmodell führt zu Leistungseinschränkungen beim Zahnersatz und trägt damit zum Sozialabbau bei.
Festzustellen ist nun,
dass nach 8 Monaten die Zahnersatzausgaben der Krankenkassen um ca. 36 % zurückgegangen sind. „Das sind mehr als im Katastrophenjahr 1998, als Festzuschüsse erstmalig bei Zahnersatz eingeführt und wegen des
ebenfalls drastischen Zusammenbruchs der Zahnersatzversorgung wieder abgeschafft wurden“, so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK-Direkkt.
Der Schutz der Versicherten und eine bedarfsgerechte
Versorgung zahnkranker Patienten erfordern den sofortigen Stop des fehlgeschlagenen Experiments mit befundorientierten Festzuschüssen. „In Deutschland darf man den Kontostand nicht am Lachen der Menschen erkennen
dürfen“, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt. Quelle: IKK-Direkkt Pressemitteilung vom 15.09.2005
Damit Lehrer nicht den Schaden haben
Erfüllt ein Lehrer seine Aufsichtspflicht nicht, handelt er unter Umständen grob fahrlässig. Und das kann weit reichende Konsequenzen
haben: Kommt es etwa in der Pause zu einer Schlägerei, bei der ein Schüler verletzt wird, kann der Pädagoge für die finanziellen Folgen haftbar gemacht werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt in diesem
Fall vor den finanziellen Folgen. Ob im Unterricht, beim Sport oder auf Klassenfahrt - Lehrer sind für das Wohl ihrer Schüler verantwortlich. Passiert dennoch ein Unfall, bei dem ein Schüler zu Schaden
kommt, kann der Pädagoge dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Stellt sich heraus, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt oder sich aus anderen Gründen fahrlässig verhalten hat, muss er unter Umständen für die
finanziellen Folgen aufkommen: zum Beispiel für eine teure medizinische Behandlung oder im schlimmsten Fall sogar für eine lebenslange Rente des Schülers. Quelle: AXA Pressemitteilung vom 02.09.2005
Zusatzversicherung für Senioren
Einen neuen Tarif in der Zusatzversicherung hat die SIGNAL IDUNA Versicherung zum 01.09.2005 auf dem Markt gebracht. Der GE-AKTIV richtet sich speziell an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ab 61 Jahren. Schwerpunkt dieser Zusatzversicherung ist der Zahnersatz. Geleistet werden bei Zahnersatz 30 Prozent der Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Damit kommt der Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung auf eine Gesamterstattung von bis zu 95 Prozent.
Darüber hinaus leistet diese Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen in Höhe von bis zu 165 Euro alle drei Jahre oder bei einer
Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien. Weiterhin übernimmt der GE-AKTIV 80 Prozent der gesetzlichen Zuzahlungen für ärztlich verordnete Heilmittel, wie Massagen, Fango oder auch Krankengymnastik. Eine
Auslandsreisekrankenversicherung ist ebenfalls enthalten.
Unabhäng vom Alter und Geschlecht beträgt der Monatsbeitrag 14,87 EUR. Es gibt keine Altersgrenze und wie gewohnt recht einfache Gesundheitsfragen.
Quelle: SIGNAL IDUNA Pressemitteilung vom 26.08.2005
Weitere Informationen hierzu auf unserer Website unter Zusatzversicherung Senioren.
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