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Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt

 

Alkohol und Versicherungen

Unfallversicherungen und Alkohol passen meistens nicht zusammen. In vielen Fällen verweigern Versicherer die Zahlung der Unfallrente, wenn der Betroffene betrunken war.

So entschied zum Beispiel das Kammergericht Berlin (AZ: 6 W 12/03) gegen einen Versicherten, der im Rausch das Hotelfenster öffnete, hinausfiel und sich schwere Verletzungen zuzog. Als er von seiner privaten Unfallversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verlangte, weigerte diese sich und verwies auf die Versicherungsbedingungen. Danach sind durch Alkohol bedingte Bewusstseinsstörungen
nicht versichert.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Yahoo Finanzen 09.02.2006

 

Mehr als zwei Millionen Menschen profitieren von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke

Inzwischen nehmen über zwei Millionen chronisch kranke Menschen an einem qualitätsgesicherten strukturierten Behandlungsprogramm (Disease Management Programm, DMP) teil. Im Dezember 2005 waren 2.040.967 Versicherte in eines der rund 6.000 zugelassenen Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzkrankheit eingeschrieben. Für zwei weitere Krankheiten – Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen – sind die Zulassungsvoraussetzungen in Rechtsverordnungen bereits festgelegt. Die Programme werden derzeit von den Krankenkassen vorbereitet und stehen in Kürze den Versicherten zur Verfügung. Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung ist ein wichtiges Ziel meiner Gesundheitspolitik.

Besonders bei chronischen Erkrankungen ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Behandlung erhalten, die gut abgestimmt ist und dem neuesten Stand der Medizin entspricht. Ich bin daher sehr froh, dass sich die Disease Management Programme zum festen Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Versorgung entwickelt haben. Mehr als zwei Millionen Menschen sind inzwischen in diese speziell für chronisch Kranke entwickelten Programme eingeschrieben. Das ist ein Erfolg.“

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Pressemitteilung BMGS 02.02.2006

 

Beiträge für private Krankenversicherung können Kindergeld retten

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass eine freiwillige private Krankenversicherung bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Kindergeldrecht zu berücksichtigen ist (AZ: 2 K 477/04). Damit ist es möglich, die Prämien vom entsprechenden Einkommen abzuziehen.

In dem verhandelten Fall ging es um die Bezüge einer Studentin, die beim Finanzamt gejobbt hatte und aufgrund der Tätigkeit beihilfeberechtigt war. Die Kosten der entsprechenden Versicherung drückten das Einkommen so weit, dass das Jahreseinkommen unterhalb der relevanten Grenze lag und die Eltern Kindergeld beantragten.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Yahoo Finanzen 01.02.2006

 

Deutsche fürchten sich vorm Pflegefall

Wer möchte das nicht: lange leben und dabei gesund bleiben. Die Realität sieht anders aus: Die Deutschen werden zwar immer älter, aber auch immer pflegebedürftiger. Genau dieses Szenario fürchtet auch die Mehrheit der Bundesbürger: 62 Prozent der Deutschen haben Angst davor, im Alter zum Pflegefall zu werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage der DBV-Winterthur Versicherungen in Zusammenarbeit mit TNS Infratest.

Vor der Pflegebedürftigkeit fürchten sich Frauen (66,8 %) mehr als Männer (57,7%), junge Menschen bis 29 Jahren (63,1%) mehr als Ältere ab 60 (56,5%). Besonders groß ist die Angst bei Hausfrauen/-männern (73,4%) und normalen Angestellten/Beamten (70,1%), während leitende Angestellte/Beamte (47,7%) sowie Schüler und Studenten (54,8%) dem Alter etwas sorgenfreier ins Auge blicken.

Mit der Angst vor dem Pflegefall gehen auch finanzielle Sorgen einher. Denn ein Pflegeheim kann schnell zur Kostenfalle werden. Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz liegen schon heute ab 3 000 Euro aufwärts im Monat - Summen, die die Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht deckt. Hinzu kommt: Die gesetzliche Pflegeversicherung steht selbst vor massiven finanziellen Problemen.

Besonders teuer wird es bei Einstufung in Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) - hier kostet ein stationärer Pflegeplatz 4 000 Euro oder mehr. Die Pflegepflichtversicherung zahlt in diesem Fall bis zu 1 432 Euro, in Härtefällen bis zu 1 688 Euro im Monat. Die Differenz - in der Regel also rund 2 500 Euro - muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. Rente oder Pension, Ersparnisse und Immobilien können so bei einer längeren Pflegebedürftigkeit beinahe oder ganz aufgebraucht werden. Wer die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche zahlen kann, für den müssen Kinder oder Sozialhilfe einspringen. Keine schönen Aussichten fürs Alter.

Kein Wunder also, dass sich immer mehr zum Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung entschließen. Stetig wachsende Kundenzahlen in diesem Bereich beobachtet auch die DBV-Winterthur.

Vorteil: Die Pflegetagegeldversicherung zahlt für die Dauer der Pflegebedürftigkeit das vereinbarte Pflegetagegeld - und zwar unabhängig von den aus der Pflegepflichtversicherung erbrachten Leistungen. Das Pflegetagegeld kann zudem so bemessen werden, dass man sich im Pflegefall mehr als das Allernötigste leisten kann - z.B. eine Dauerpflegekraft für zu Hause oder ein ausgesuchtes Pflegeheim.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Pressemitteilung BDV-Wintherthur Versicherungen 31.01.2006

 

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

 – Bis zu 1.200 Euro steuerlich abziehbar –

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eine Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Damit sollen Privathaushalte als Arbeitgeber stärker gefördert werden. Dies kommt u. a. auch Familien zu Gute, in denen ein Pflegebedürftiger ambulant betreut wird.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Ich habe mich gezielt dafür eingesetzt, dass mit dem Gesetz auch der Bereich der Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt. Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln unterstützen wir die Beschäftigung im Pflegebereich und entlasten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die Pflegebedürftigen wollen und sollen soweit und solange wie möglich in der Familie gepflegt werden. Mit den heute beschlossenen Regelungen unterstützen wir nachdrücklich den Grundsatz 'ambulant vor stationär'. Unser Ziel ist es, dass ältere Menschen nicht vorschnell in ein Heim abgeschoben werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Pflege- und Betreuungsbedürftigen in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt ihrer Angehörigen wohnen. Außerdem wirken wir der Schwarzarbeit in der Pflege entgegen und verbessern gleichzeitig die Beschäftigungsmöglichkeiten bei den professionellen Leistungserbringern.“

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Pressemitteilung BMGS 18.01.2006

 

Aufbau kapitalgedeckter privater Pflegeversicherung jetzt beginnen

Zu dem von Experten erwarteten Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung, das den von der Bundesregierung angekündigten Fehlbetrag von 200 Mio. Euro um das Doppelte übertreffen soll, erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach: "Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist überfällig.

Ihre Finanzierung muss schnellstmöglich auf zwei Säulen – Umlage und Kapitaldeckung – umgestellt werden. Ohne eine ergänzende kapitalgedeckte Finanzierung wird das chronisch defizitäre Umlageverfahren den Ausgabenanstieg in Folge der Bevölkerungsalterung nicht bewältigen."

Bereits vor einem Jahr hat der PKV-Verband ein Modell für eine private, ergänzende kapitalgedeckte Finanzierung der gesetzlichen Pflege-versicherung vorgelegt. Mit dem PKV-Modell gelingt die dringend no-wendige Dynamisierung der Pflegeleistungen. Gleichzeitig kann der heutige gesetzliche Beitragssatz dauerhaft stabilisiert werden. Bei einem schnelleren Ausbau der Kapitaldeckung ist sogar eine sofortige Absenkung des Pflegebeitrags möglich. Der schrittweise Einstieg in die kapitalgedeckte Finanzierung ermöglicht moderate Beiträge an die private Pflegeversicherung und ist damit sozialverträglich.

"Wir stellen der Regierungskoalition für ihre Arbeiten zum Gesetz für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung ein fundiert kalkuliertes und belastbares Modell zur Verfügung. Eine langfristig tragfähige Lösung für die soziale Pflegeversicherung kann nur gemeinsam von Politik, gesetzlicher und privater Pflegeversicherung erarbeitet werden. Dabei muss immer klar sein, dass eine dauerhaft finanzierbare Pflegeversicherung nur mit Kapitaldeckung möglich ist. Dafür ist die private Pflegeversicherung der prädestinierte Partner", so Leienbach.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Pressemitteilung PKV 15.01.2006


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