Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt
Elektronische Gesundheitskarte wird in acht Bundesländern erprobt
Mit einhelliger Zustimmung der Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, in welchen Ländern Feldtests mit der
elektronischen Gesundheitskarte starten sollen. Es sind: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Einbeziehung aller acht
Bundesländer, die bereits mit Vorbereitungen für die Testphase begonnen haben, ist eine wertvolle Grundlage für die Vorbereitung der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
„Die elektronische Gesundheitskarte wird die Qualität, die Sicherheit und die Transparenz der medizinischen Versorgung verbessern. Künftig wird ein Apotheker bzw. eine Apothekerin erkennen können, wenn sich Arzneimittel nicht miteinander vertragen. Das ist ein entscheidender Fortschritt für Patientinnen und Patienten. Denn jährlich sterben mehr Menschen an Arzneimittelunverträglichkeiten als im Straßenverkehr. Auf der Karte können auf freiwilliger Basis Notfalldaten wie die Blutgruppe, eventuelle Allergien vermerkt werden. Im Notfall kann der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin hierauf zurückgreifen – zum Vorteil des Versicherten. Die elektronische Gesundheitskarte wird außerdem mit einem Foto versehen sein und dadurch den Missbrauch verhindern.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Pressemitteilung BMGS 03.01.2006
Krankenstand mit 3,3 Prozent auf historischem Tiefststand
Der Krankenstand ist im Jahr 2005 weiter gesunken. Er erreichte einen historischen Tiefststand von 3,3 Prozent. Dies gilt sowohl für die alten als
auch die neuen Bundesländer. Bereits im Jahr 2004 war der Krankenstand auf 3,4 Prozent und damit auf das niedrigste Niveau seit Einführung der Lohnfortzahlung im Jahr 1970 gesunken, nachdem er 2003 bei 3,6 Prozent
und damit erstmals unter 4 Prozent lag. In den 70er Jahren lagen die Krankenstände bei über 5 Prozent, in den 80er Jahren zwischen 5,7 und 4,4 Prozent.
Der niedrige Krankenstand führt zu einer deutlichen
Entlastung der Arbeitgeber durch sinkende Lohnnebenkosten. Im Jahr 2005 waren kalendertäglich nur noch gut 907 000 Pflichtmitglieder der Krankenkassen krankgeschrieben. Nach Schätzungen dürfte der Rückgang des
Krankenstands allein im Jahr 2004 die Kosten der Lohnfortzahlung um rd. 1 Mrd. Euro vermindert haben. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2005 auf geringerem Niveau fort.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Pressemitteilung BMGS 02.01.2006
Zahnarzthaftung: Aufklärung über Behandlungskosten-Erstattung
Ein Zahnarzt, der seinem Patienten ohne sicheres Wissen erklärt, dass dessen Privat-Versicherung die Kosten einer Behandlung vollständig
erstatten werde, und der mit dem Eingriff beginnt, bevor die Versicherung eine Kostenübernahme zugesagt hat, verletzt seine Vertragspflichten. Das hat das OLG Köln entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet,
wollte sich ein Privatpatient mehrere Zahn-Implantate einsetzen lassen. Seine Zahnärztin sagte ihm, die Behandlung werde vollständig von seinem privaten Krankenversicherer getragen. Sie erstellte einen Heil- und
Kostenplan, den der Mann bei seiner Versicherung einreichte. Dann begann sie - ohne die Stellungnahme der Versicherung abzuwarten - mit der Behandlung.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Pressemitteilung Anwaltsuchservice 20.12.2005
Das ändert sich zum 1. Januar 2006 im Gesundheitsbereich
1. Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2006
Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47.250 Euro festgesetzt. Diese Grenze entspricht – wie bisher – dem Wert von 75
% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach
festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung ist (z. B. für die Festsetzung der
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen
Rentenversicherung), wird für das Jahr 2006 auf 2.450 Euro/Monat (West) und 2.065 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine einheitliche Bezugsgröße für Ost und West in Höhe von
2.450 Euro/Monat.
2. Arzneimittel
Ab 1. Januar 2006 dürfen keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in Arzneimitteln mehr verwendet werden.
Damit schafft Deutschland zum Jahreswechsel als eines der ersten Länder weltweit den kompletten Ausstieg aus FCKW bei Arzneimitteln.
3. Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft und im Krankheitsfall
Nach dem bisherigen Lohnfortzahlungsgesetz erhalten
Kleinunternehmer bestimmte Aufwendungen bei Mutterschaft und im Krankheitsfall ihrer Beschäftigten im Rahmen zweier Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet. Das Lohnfortzahlungsgesetz soll ab dem 1. Januar
2006 – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 21. Dezember 2005 - durch das Aufwendungsausgleichsgesetz ersetzt werden. Dann nehmen alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, am Umlage-
und Erstattungsverfahren für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (so genanntes "U 2-Verfahren") teil.
Daneben ergeben sich Änderungen auch am so genannten "U
1-Verfahren", nach dem den beteiligten Arbeitgebern die Aufwendungen im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung etc.) von den Krankenkassen anteilig erstattet wird.
Der Gesetzentwurf über den Ausgleich von
Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze – Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:
- die Krankenkassen erstatten die Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen (U 2-Verfahren) unabhängig von der Zahl ihrer
Beschäftigten
- Teilnahme aller Krankenkassen an den Umlageverfahren (U 1- und U 2-Verfahren)
- Ausgleich der Kosten auch für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten (bislang wurden im U 1-Verfahren Angestellte nicht berücksichtigt)
- Einheitliche Beschäftigtenhöchstgrenze für die Teilnahme der Arbeitgeber am Ausgleich der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(U 1-Verfahren)
- Optionsmöglichkeit der Krankenkassen, die Durchführung der Umlageverfahren U1 und U 2 durch eine gemeinsame Stelle wahrnehmen zu lassen
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Pressemitteilung BMGS 16.12.2005
Sicher ins Wintervergnügen
Mit dem ersten Schnee drängt es Winterfreunde hinaus an Hänge und Pisten. Doch wer das weiße Vergnügen ohne nachteilige Folgen überstehen will, sollte
zuvor außer auf seine Ausrüstung auch einen Blick in seine Versicherungspolicen werfen. „Jedes Jahr verunglücken 60.000 Wintersportler und viele tragen lebenslängliche Folgen davon“, stellt der Sprecher des Bundes
der Versicherten (BdV), Thorsten Rudnik, fest und rät: „Eine private Unfallversicherung sollte jeder haben, der die weiße Pracht genießen will.“ Diese Versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte
Invalidität bleibt.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Pressemitteilung Bund der Versicherten 08.12.2005
Die jungen Alten - Unfall-Schutzbriefe für Rentner: Was diese Angebote wirklich taugen
Die «jungen Alten» sind mittlerweile eine beliebte Zielgruppe der Wirtschaft geworden - und das gilt auch für Versicherungen. Denn die
über 50-Jährigen verfügen vielfach über genügend finanzielle Mittel zum Abschluss von Versicherungen. Bei weitem nicht immer sind diese jedoch auch sinnvoll. So werden zum Beispiel immer mehr Unfall-Schutzbriefe
verkauft, eine Kombination aus Unfallversicherung mit einem Bündel von Hilfsleistungen. Die Hilfen bestehen meistens aus einem Reinigungs-Service für die eigenen vier Wände, einem Essens-Service oder einem
Pflegedienst. Aber schon hier gibt es die ersten Unklarheiten: Während einige Versicherer diese Leistungen bezahlen, organisieren andere nur die Hilfe - die Kosten trägt der Versicherte selbst. Außer diesen
Sofortleistungen ist der Unfallversicherungsschutzbrief für Senioren nichts anderes als eine herkömmliche Unfallversicherung.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 08.12.2005
Rechtstipp: Arbeitnehmer kann bei Direktversicherung nicht wählen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abschluss einer Direktversicherung mit einem Versicherungs- unternehmen ihrer Wahl. Das geht aus
einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Die Wahl des Versicherungsträgers soll nach dem Willen des Gesetzgebers allein dem Arbeitgeber zustehen, um dessen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und
einen regelmäßig günstigeren Gruppenversicherungsvertrag abschließen zu können.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier Quelle: Yahoo Finanzen 08.12.2005
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