Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt
Zweifel an Arztrechnung erlaubt
Es ist nicht ungewöhnlich, dass private Krankenkassen Arztrechnungen oder einzelne Positionen darauf anzweifeln und streichen. Es kommt
auch vor, dass die Privatversicherungen ihre Kunden auf Mängel der Arztrechnung hinweisen. In einem konkreten Fall hatte ein Orthopäde eine Privatkasse verklagt, weil diese einige zweifelhafte Positionen auf den von
ihm gestellten Rechnungen nicht begleichen wollte.
Nach einigem Hin und Her bezahlte die Versicherung und entschuldigte sich bei ihren Versicherten. Das genügte dem aufgebrachten
Knochenarzt aber nicht. Er klagte, denn er sah das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Patienten auf Schwerste geschädigt und bezichtigte die Versicherung der Ehrverletzung.
Er verlangte Schadensersatz von über 2.500 Euro sowie eine schriftliche Erklärung, dass die Versicherung ein derartiges Verhalten
zukünftig unterlasse. Nach Ansicht des Landgerichts München lag aber keine Ehrverletzung vor, auch einen unzulässigen "Eingriff in den Gewerbebetrieb" konnten die Richter nicht erkennen.
Die Klage wurde abgewiesen, das Urteil vom Oberlandesgericht in allen Punkten bestätigt (LG München, Az.: 34 O 1795/05 und OLG München,
Az.: 8 U 4256/05).
Quelle: Pressemitteilung ARAG 21.03.2006
Zwielichtige Finanzvermittler nutzen Urteile zur Lebensversicherung aus
Aus dem Dresdner Raum wurde den sächsischen Verbraucherschützern berichtet, dass Finanzvermittler Verbrauchern im Rahmen einer
vermeintlichen Optimierung der privaten Altersvorsorge die Kündigung ihrer Lebensversicherung nahe legen. Bedenken der Versicherten hinsichtlich finanzieller Verluste werden mit Verweis auf die höchstrichterliche
Rechtsprechung vom Oktober 2005 zerstreut.
Im Ergebnis solcher Beratungen ist es dazu gekommen, dass Verbraucher Rechtsanwälte beauftragt haben, die Beendigung ihrer
Versicherungsverträge herbeizuführen. Wegen der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten wurde den Betroffenen gleich noch ein Vertrag mit einem Finanzierer, einer Gesellschaft aus Halle an der Saale,
untergejubelt. Letztendlich sollte das Geld aus der gekündigten Lebensversicherung wieder investiert werden, wofür der Vermittler noch einen unterschriftsreifen Beteiligungsvertrag parat hielt.
"An
diesen Verträgen verdienen alle, außer den Verbrauchern. Diese müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes", warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der
Verbraucherzentrale Sachsen. Die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen ist für Versicherungsnehmer immer ein Verlustgeschäft. Daran ändert grundsätzlich auch die neue höchstrichterliche Rechtsprechung vom
12.10. 2005 nichts, wonach Verbraucher unter Umständen mit einem höheren Rückkaufswert rechnen können.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen 14.03.2006
Bonusheft ist bares Geld wert
Das Bonusheft. Es ist klein und unscheinbar, doch bares Geld wert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn man eine Krone, Brücke oder einen anderen
Zahnersatz braucht. "Wer einen Zahnersatz benötigt, bekommt einen festen Zuschuss von seiner Krankenkasse. Der Zuschuss erhöht sich, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war und das mit seinem Bonusheft
nachweist", sagt Heiko Kirsch, Sozialversicherungsexperte bei der Techniker Krankenkasse (TK).
Regelmäßig heißt, dass Erwachsene einmal im Jahr zum Check-up gehen müssen, Kinder und Jugendliche bis
18 Jahre zweimal. Bei diesen Kontrolluntersuchungen, für die keine Praxisgebühr fällig ist, wird überprüft, ob Zähne, Kiefer und Zahnfleisch intakt sind. Außerdem wird einmal im Jahr vorhandener Zahnstein
entfernt.
Heiko Kirsch: "Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung bei den Kontrollterminen war und dafür einen Stempel im Bonusheft hat, bekommt auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von
20 Prozent. Weitere 10 Prozent erhält, wer sogar in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war."
Ein Beispiel: Auf einen kaputten Zahn soll im Mai 2006 eine Krone, die 230 Euro kostet.
Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt 115 Euro, der Eigenanteil des Versicherten liegt ebenfalls bei 115 Euro. Ist das Bonusheft von 2001 bis 2005 lückenlos geführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20
Prozent. Der Festzuschussder Krankenkasse erhöht sich somit auf 138 Euro. Hat man alle Stempel zwischen 1996 und 2005, dann erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent und der Festzuschuss somit auf 149,50 Euro. Damit
sinkt der Anteil, den der Versicherte leisten muss, um insgesamt 34,50 Euro.
"Man sollte den Zahnarztbesuch deshalb nicht von einem Monat auf den nächsten verschieben. Bevor man sich versieht, ist
ein Jahr herum und der Bonus ist dahin", so der TK-Experte.
Die TK bietet deshalb einen kostenlosen Erinnerungsservice an. Auf Wunsch kann man sich über anstehende Untersuchungstermine wie die
Zahn-Prophylaxe informieren lassen. Das Bonusheft bekommt man beim Zahnarzt.
Quelle: Pressemitteilung Techniker Krankenkasse 07.03.2006
Immer mehr Implantate bei GKV-Versicherten
"Schon ein Jahr nach der Einführung des Festzuschusssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung ist mittlerweile jede
dreißigste Zahnersatzneubehandlung eine mit Implantatkonstruktion. Das zeigt, wie fortschrittsfreundlich das System ist, und wie positiv die Patienten das aufnehmen". Diese Bilanz zog der Vorstandsvorsitzende
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz, zu den Auswirkungen des Anfang 2005 eingeführten Systems befundbezogener Festzuschüsse für Zahnersatz, mit dem gesetzlich Krankenversicherte
erstmalig auch Zuschüsse für innovative Behandlungsmethoden wie Implantatversorgungen erhalten.
Damit wird das ohnehin schon hohe Versorgungsniveau weiter gesichert. Fedderwitz: "Das bezieht sich ausdrücklich auch auf die
Regelversorgung und schließt Härtefälle mit ein."
Im internationalen Vergleich, so Fedderwitz weiter, sei das Versorgungsniveau im deutschen Festzuschusssystem hervorragend: "In EU-Staaten wie
Dänemark oder Italien ist Zahnersatz überhaupt nicht versichert. In der Schweiz oder Holland, dessen System im Moment in aller Munde ist, ist der Leistungskatalog viel eingeschränkter als bei uns. Mit unserem System
sind wir vorneweg."
Besonders positiv wertete der Zahnärztechef bei seiner Jahresbilanz, dass bis heute keine Patientenbeschwerden über das Festzuschusssystem vorliegen. Entscheidend sei überdies, dass
die Systemumstellung für die Krankenkassen, aber auch für die Patienten absolut kostenverträglich erfolgt sei: "Wir haben den zahnmedizinischen Fortschritt in die GKV geholt, trotzdem müssen die Krankenkassen
nicht mehr Geld für Zahnersatz ausgeben. In 2005 haben sie gegenüber dem Vorjahr sogar massiv Mittel eingespart, indem sie sich gegen eine Übergangsregelung bei der Einführung des Systems gesperrt haben. Damit
werden jetzt wohl die Löcher gestopft, die die enormen Mehrausgaben im Medikamentenbereich gerissen haben."
In 2006 werde das Ausgabenvolumen für Zahnersatz tendenziell auf dem Ausgangsniveau von 2004 liegen, also bei etwa 3,5 Mrd. Euro. Dazu
Fedderwitz: "Wenn niemand leichtsinnig nach weiteren Leistungsausweitungen ruft, dann bleiben die Kosten stabil."
Quelle: Pressemitteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung 02.03.2006
BSG: Streichung des Sterbegeldes verfassungsgemäß
Das Bundessozialgericht hat am 16. Februar 2006 über seine Entscheidungen zum
Sterbegeld berichtet. Die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 ist danach rechtmäßig und verfassungskonform gewesen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt äußerte sich zufrieden: "Ich begrüße die nunmehr veröffentlichten Urteile des Bundessozialgerichts (Az.: B 1 KR 2/05 R, B 1 KR 3/05 R und B 1 KR 4/05 R, Anm. d. Red.).
Nach diesen höchstrichterlichen Entscheidungen besteht nun für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz beschlossenen Einschränkungen im Leistungskatalog sind uns nicht leicht
gefallen.
Aber es waren notwendige Maßnahmen, um das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung für alle bezahlbar zu erhalten. Die
Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums haben bei der Gesetzgebung die politischen Entscheidungen mit größter Sorgfalt und Präzision umgesetzt. Dies hat das Bundessozialgericht nunmehr bestätigt.
Quelle: Pressemitteilung BMGS 21.02.2006
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