Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt
Zahnersatz ohne Zuzahlung
Die McZahn AG aus Willich verspricht für die Zukunft ihren Kunden Zahnersatz zum Nulltarif. Dies klingt nach "Fielmann" für die Zähne. Zum Nulltarif bedeutet, dass die Patienten ohne private Zuzahlung Zahnersatz erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein geführtes Bonusheft und dass nach den Regelleistungen der Krankenkasse abgerechnet wird.
Möglich wird dies, weil die McZahn AG den Zahnersatz in China fertigen läßt. Die Qualität soll nach Aussagen des Unternehmens dem deutschen
Qualitätsstandard entsprechen. Der Zahnersatz aus China muss vor dem Einsatz grundsätzlich die Endkontrolle eines deutschen Zahnlabors passieren. Den Gebiss-Abdruck nimmt der deutsche Zahnarzt natürlich vor Ort
selbst vor.
450 Zahnarztpraxen möchte das Unternehmen bis 2009 in Deutschland gründen. Die ersten fünf Praxen werden im Oktober in Krefeld (zwei Praxen), Moers,
Wassenberg und Bünde eröffnet.
Eigene Recherche (FG) 26.07.2006
Eingebrochen wird auch bei Sonnenschein
Wer an den schönen Sommertagen die Fenster oder die Terrassentür gern sperrangelweit öffnet, um Licht, Sonne und Luft hereinzulassen, sollte Haus oder
Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen. Denn sonst lockt er möglicherweise lichtscheues Gesindel an.
Die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, warnt vor allzu sorglosen Frischluftfreuden: "Einbrecher lauern gerade an
warmen Sommertagen darauf, freien Zugang zu bekommen. Da kann es ganz schnell zu Ärger mit der eigenen Versicherung kommen."
Wer durch offene Fenster oder Terrassentüren unerbetenen Besuch
"einlädt", schaut beim Schadensfall in die Röhre, weil man nämlich nur gegen "Einbruch", nicht aber gegen einfachen Diebstahl versichert ist.
"Leer gehen meist auch Verbraucher aus,
die Fenster auf Kipp stellen", sagt Versicherungsfachwirtin Bianca Höwe vom BdV. Denn dann handelt man nach dem Verständnis mancher Hausratversicherer möglicherweise grob fahrlässig. Höwe empfiehlt: "Um
Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder den Gang vors Gericht zu vermeiden, sollten beim Verlassen des Gebäudes alle Türen und Fenster fest geschlossen werden. Auch bei persönlicher Anwesenheit in Haus oder Wohnung
sollten nur Fenster und Türen geöffnet werden, die ständig im Auge behalten werden können."
BdV-Tipp: Es gibt Gesellschaften, die auch im Falle der groben Fahrlässigkeit zahlen. Vorher beim eigenen
Versicherer nachzufragen, kann sich im Falle eines Falles auszahlen.
Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. vom 19.07.2006
Private Reise-Krankenversicherung gehört ins Urlaubsgepäck
Wer sich sich gerade auf den Sommerurlaub vorbereitet, sollte unbedingt prüfen, ob ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Allen
gesetzlich Versicherten rät die Verbraucherzentrale Bayern, bei Reisen ins Ausland eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
Die Krankenkassen übernehmen zwar innerhalb Europas und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik eine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat,
einen begrenzten Schutz. Allerdings werden Urlauber im Ausland häufig nur auf Privatrechnung behandelt und bleiben damit auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Kassen erstatten maximal die Beträge, die sie auch beim
Krankheitsfall im Inland übernommen hätten. Die Kosten für einen Rücktransport müsste jemand, der keine private Auslandsreise-Krankenversicherung besitzt, in jedem Fall alleine tragen, und das geht unter Umständen
in die Tausende.
Private Auslandsreise-Krankenversicherungen bieten weltweit finanziellen Schutz für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen und
den ärztlich angeordneten Rücktransport. In jedem Fall ist es aber ratsam, vor Abschluss das "Kleingedruckte" zu lesen. Die Leistungen können von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich sein.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern 14.07.2006
Reisekrankenversicherung online abschließen
Auf vielfachen Wunsch bieten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit, eine Reisekrankenversicherung online abzuschließen. Die Reisekrankenversicherung können Sie als Jahres- oder Tages-Reisekrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz wird getragen von der SIGNAL IDUNA Versicherung.
In der Jahres-Reisekrankenversicherung beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht
gekündigt wird. Versicherungsschutz besteht für alle privaten Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 42 Tagen je Reise. Für die Jahres- Reisekrankenversicherung beträgt das Höchstaufnahmealter 64 Jahre. Der
Jahresbeitrag beträgt für die Einzelperson 7,70 EUR und für die ganze Familie 17,00 EUR. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben. Falls Sie einmal länger oder dienstlich verreisen möchten, bietet
sich die Tages- Reisekrankenversicherung an. Hier können Sie den Vertrag für einzelne Reisen bis zu 365 Tagen einfach Ihrer Reisedauer anpassen. Weitere Informationen zu den Leistungen und Beiträgen finden Sie hier: Reisekrankenversicherung.
(In eigener Sache, 06.07.2006)
Versicherungsschutz für Auszubildende und Berufsanfänger dringend notwendig
Welche Versicherungen sind notwendig und welche Beiträge kann man sich (er-)sparen? Nach Beendigung der Schule stellen sich viele Auszubildende,
Berufsanfänger und Studenten die Frage nach dem "richtigen" Versicherungsschutz. Die wichtigsten Versicherungen für junge Arbeitnehmer sind die Kranken-, die Privathaftpflicht- und die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Krankenversicherung ist in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeinen Beitragssätze liegen in
Thüringen zwischen 11,8 und 14,5 % (Stand Juni 2006). Durch die Wahl einer Kasse mit einem geringeren Beitragssatz kann also bis zu 1,7% des Bruttoeinkommens - und das sind bei 800,00 EUR bereits 13,60 EUR also über
150,00 EUR im Jahr - gespart werden.
Unverzichtbar ist in jedem Fall die Privathaftpflichtversicherung. Häufig sind Studenten und Auszubildende noch über einen eventuell bei den Eltern
vorhandenen Vertrag mitversichert. Auszubildende und Studenten sollten jedoch immer bei ihren Eltern nachfragen, ob ein solcher Vertrag über eine Privathaftpflichtversicherung besteht. In jedem Fall ist aber nach
Abschluss der Lehre oder Studium für Berufsanfänger ein eigener Vertrag erforderlich.
Besonders wichtig gerade für Berufsanfänger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch junge Menschen können ganz plötzlich von
Leukämie, Multiple Sklerose oder anderen Krankheiten betroffen und dadurch nicht mehr arbeitsfähig sein. Sie haben weder ein ausreichendes Vermögen noch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen sichern. Sollte der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt der Versicherer eine monatliche
Berufsunfähigkeitsrente. Empfohlen wird der Abschluss entweder als Einzelversicherung oder aber in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Die billigere Unfallversicherung stellt hier keinen ausreichenden
Ersatz dar, da diese den Fall einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit überhaupt nicht absichert!
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Thürungen 28.06.2006
Kabinett beschließt Eckpunkte der Gesundheitsreform
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform
2006 zugestimmt. Die Eckpunkte dienen als Grundlage zur Erarbeitung eines entsprechenden Reformgesetzes, das die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichert.
Schwerpunkte der Reformmaßnahmen sind insbesondere:
* In Zukunft wird niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein.
* Der Zugang der Versicherten zu allen medizinisch notwendigen Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts bleibt erhalten, unabhängig
von der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge.
* Es werden erste Weichen dafür gestellt, dass künftig alle an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt
werden.
* Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung werden durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Kassen- und auf Leistungserbringerseite sowie
durch Straffung der Institutionen weiter erhöht.
* Es erfolgt auf allen Ebenen ein Abbau von Bürokratie und gleichzeitig entsteht deutlich mehr Transparenz.
* Die Nachhaltigkeit der
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei künftiger Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit gesichert. Damit werden wichtige Beschäftigungsimpulse gesetzt.
* Zwischen privaten und
gesetzlichen Krankenkassen wird die Grundlage für einen fairen Wettbewerb geschaffen.
Die kompletten Artikel lesen Sie hier: Quelle: BMGS vom 12.07.2006
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