Startseite

Versicherungs-Service24

 

 

 

Private Krankenversicherung

Selbständige

Angestellte

Beamte / Referendare

Studenten

 

Krankenzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Kombi-Zusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung

Zusatzversicherung Senioren

Reisekrankenversicherung

 

Altersvorsorge

Lebensversicherung

Sterbegeldversicherung

Risikolebensversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Rentenversicherung

Pensionskasse

 

Private Unfallversicherung

Unfallversicherung Erwachsene

Unfallversicherung Senioren

Kinderunfallversicherung

 

Betriebliche Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht Handwerker

Betriebsinhaltsversicherung

Betriebsunterbrechung

Rechtsschutzversicherung

Flottenversicherung

 

Rechtsschutzversicherung

Privatkunden

Selbständige / Unternehmen

 

Finanzierungs-Service24

Übersicht Finanzierung

Baufinanzierung

Immobilienfinanzierung

Umschuldung

Finanzierung ohne Eigenkapital

Gewerbefinanzierung

Auslandsfinanzierung

Beamtendarlehen

Bausparen

Hausbau - Häuser

 

Unternehmen

Kontakt

Über Uns

Presse

Impressum

Datenschutz

Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt

 

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Die McZahn AG aus Willich verspricht für die Zukunft ihren Kunden Zahnersatz zum Nulltarif. Dies klingt nach "Fielmann" für die Zähne. Zum Nulltarif bedeutet, dass die Patienten ohne private Zuzahlung Zahnersatz erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein geführtes Bonusheft und dass nach den Regelleistungen der Krankenkasse abgerechnet wird.

Möglich wird dies, weil die McZahn AG den Zahnersatz in China fertigen läßt. Die Qualität soll nach Aussagen des Unternehmens dem deutschen Qualitätsstandard entsprechen. Der Zahnersatz aus China muss vor dem Einsatz grundsätzlich die Endkontrolle eines deutschen Zahnlabors passieren. Den Gebiss-Abdruck nimmt der deutsche Zahnarzt natürlich vor Ort selbst vor.

450 Zahnarztpraxen möchte das Unternehmen bis 2009 in Deutschland gründen. Die ersten fünf Praxen werden im Oktober in Krefeld (zwei Praxen), Moers, Wassenberg und Bünde eröffnet. 

Eigene Recherche (FG) 26.07.2006

 

Eingebrochen wird auch bei Sonnenschein

Wer an den schönen Sommertagen die Fenster oder die Terrassentür gern sperrangelweit öffnet, um Licht, Sonne und Luft hereinzulassen, sollte Haus oder Wohnung nicht unbeaufsichtigt lassen. Denn sonst lockt er möglicherweise lichtscheues Gesindel an.

Die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, warnt vor allzu sorglosen Frischluftfreuden: "Einbrecher lauern gerade an warmen Sommertagen darauf, freien Zugang zu bekommen. Da kann es ganz schnell zu Ärger mit der eigenen Versicherung kommen."

Wer durch offene Fenster oder Terrassentüren unerbetenen Besuch "einlädt", schaut beim Schadensfall in die Röhre, weil man nämlich nur gegen "Einbruch", nicht aber gegen einfachen Diebstahl versichert ist.

"Leer gehen meist auch Verbraucher aus, die Fenster auf Kipp stellen", sagt Versicherungsfachwirtin Bianca Höwe vom BdV. Denn dann handelt man nach dem Verständnis mancher Hausratversicherer möglicherweise grob fahrlässig. Höwe empfiehlt: "Um Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder den Gang vors Gericht zu vermeiden, sollten beim Verlassen des Gebäudes alle Türen und Fenster fest geschlossen werden. Auch bei persönlicher Anwesenheit in Haus oder Wohnung sollten nur Fenster und Türen geöffnet werden, die ständig im Auge behalten werden können."

BdV-Tipp: Es gibt Gesellschaften, die auch im Falle der groben Fahrlässigkeit zahlen. Vorher beim eigenen Versicherer nachzufragen, kann sich im Falle eines Falles auszahlen.

Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. vom 19.07.2006

 

Private Reise-Krankenversicherung gehört ins Urlaubsgepäck

Wer sich sich gerade auf den Sommerurlaub vorbereitet, sollte unbedingt prüfen, ob ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Allen gesetzlich Versicherten rät die Verbraucherzentrale Bayern, bei Reisen ins Ausland eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Die Krankenkassen übernehmen zwar innerhalb Europas und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik eine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, einen begrenzten Schutz. Allerdings werden Urlauber im Ausland häufig nur auf Privatrechnung behandelt und bleiben damit auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Kassen erstatten maximal die Beträge, die sie auch beim Krankheitsfall im Inland übernommen hätten. Die Kosten für einen Rücktransport müsste jemand, der keine private Auslandsreise-Krankenversicherung besitzt, in jedem Fall alleine tragen, und das geht unter Umständen in die Tausende.

Private Auslandsreise-Krankenversicherungen bieten weltweit finanziellen Schutz für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen und den ärztlich angeordneten Rücktransport. In jedem Fall ist es aber ratsam, vor Abschluss das "Kleingedruckte" zu lesen. Die Leistungen können von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich sein.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern 14.07.2006

 

Reisekrankenversicherung online abschließen

Auf vielfachen Wunsch bieten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit, eine Reisekrankenversicherung  online abzuschließen. Die Reisekrankenversicherung können Sie als Jahres- oder Tages-Reisekrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz wird getragen von der SIGNAL IDUNA Versicherung.

In der Jahres-Reisekrankenversicherung beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Versicherungsschutz besteht für alle privaten Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 42 Tagen je Reise. Für die Jahres- Reisekrankenversicherung beträgt das Höchstaufnahmealter 64 Jahre. Der Jahresbeitrag beträgt für die Einzelperson 7,70 EUR und für die ganze Familie 17,00 EUR. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben.  
     
Falls Sie einmal länger oder dienstlich verreisen möchten, bietet sich die Tages- Reisekrankenversicherung an. Hier können Sie den Vertrag für einzelne Reisen bis zu 365 Tagen einfach Ihrer Reisedauer anpassen. Weitere Informationen zu den Leistungen und Beiträgen finden Sie hier:
Reisekrankenversicherung.

(In eigener Sache, 06.07.2006)

 

Versicherungsschutz für Auszubildende und Berufsanfänger dringend notwendig

Welche Versicherungen sind notwendig und welche Beiträge kann man sich (er-)sparen? Nach Beendigung der Schule stellen sich viele Auszubildende, Berufsanfänger und Studenten die Frage nach dem "richtigen" Versicherungsschutz. Die wichtigsten Versicherungen für junge Arbeitnehmer sind die Kranken-, die Privathaftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Die Krankenversicherung ist in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeinen Beitragssätze liegen in Thüringen zwischen 11,8 und 14,5 % (Stand Juni 2006). Durch die Wahl einer Kasse mit einem geringeren Beitragssatz kann also bis zu 1,7% des Bruttoeinkommens - und das sind bei 800,00 EUR bereits 13,60 EUR also über 150,00 EUR im Jahr - gespart werden.

Unverzichtbar ist in jedem Fall die Privathaftpflichtversicherung. Häufig sind Studenten und Auszubildende noch über einen eventuell bei den Eltern vorhandenen Vertrag mitversichert. Auszubildende und Studenten sollten jedoch immer bei ihren Eltern nachfragen, ob ein solcher Vertrag über eine Privathaftpflichtversicherung besteht. In jedem Fall ist aber nach Abschluss der Lehre oder Studium für Berufsanfänger ein eigener Vertrag erforderlich.

Besonders wichtig gerade für Berufsanfänger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch junge Menschen können ganz plötzlich von Leukämie, Multiple Sklerose oder anderen Krankheiten betroffen und dadurch nicht mehr arbeitsfähig sein. Sie haben weder ein ausreichendes Vermögen noch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen sichern. Sollte der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Empfohlen wird der Abschluss entweder als Einzelversicherung oder aber in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Die billigere Unfallversicherung stellt hier keinen ausreichenden Ersatz dar, da diese den Fall einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit überhaupt nicht absichert!

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Thürungen 28.06.2006

 

Kabinett beschließt Eckpunkte der Gesundheitsreform

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006 zugestimmt. Die Eckpunkte dienen als Grundlage zur Erarbeitung eines entsprechenden Reformgesetzes, das die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichert.

Schwerpunkte der Reformmaßnahmen sind insbesondere:

* In Zukunft wird niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein.

* Der Zugang der Versicherten zu allen medizinisch notwendigen Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts bleibt erhalten, unabhängig von der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge.

* Es werden erste Weichen dafür gestellt, dass künftig alle an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt werden.

* Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung werden durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Kassen- und auf Leistungserbringerseite sowie durch Straffung der Institutionen weiter erhöht.

* Es erfolgt auf allen Ebenen ein Abbau von Bürokratie und gleichzeitig entsteht deutlich mehr Transparenz.

* Die Nachhaltigkeit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei künftiger Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit gesichert. Damit werden wichtige Beschäftigungsimpulse gesetzt.

* Zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen wird die Grundlage für einen fairen Wettbewerb geschaffen.

Die kompletten Artikel lesen Sie hier: Quelle: BMGS vom 12.07.2006

<<< Weitere Nachrichten >>>

Newsletter abonnieren


Weiterführende Webseiten: Empfehlungen zu Versicherungen, Finanzen und Steuern

Steuer sparen News - Interessante Informationen zum Geld sparen bei Versicherung, Steuern, Tipps zur Geldanlage und Kredit

Tipps zur Steuererklärung - Der Einkommensteuer Ratgeber gibt Informationen zum deutschen Steuerrecht - Sparen Sie Einkommensteuer

Online-Steuerlexikon - Durch das "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" wurde die Steuerfreiheit u.a. für die
Abfindung abgeschafft.