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Gesundheitskompromiss weiterhin unbefriedigend

Zu der erzielten Einigung der Koalitionsspitzen zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte: "Die heute Nacht von der Großen Koalition vereinbarten Regelungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind das unbefriedigende Ergebnis einer allerdings sehr schwierigen Verhandlungssituation zwischen den Koalitionspartnern. Das erzielte Ergebnis wird genauestens zu analysieren sein.

Zwar scheint man an dem Eckpunkt "Erhalt der Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung" prinzipiell festhalten zu wollen. Aber es ist unverkennbar, dass die PKV durch Einzelregelungen, die zu einer massiven Verteuerung ihrer Beiträge führen, um ihre Attraktivität gebracht werden soll. Dabei sind einzelne Eingriffe - die Gutachten dazu liegen vor - verfassungswidrig.

So soll der Versichertenbestand zur Mitfinanzierung des neu einzuführenden Basistarifs herangezogen werden. Damit wälzt die Große Koalition über Steuern zu finanzierende Umverteilungsaufgaben auf die Privatversicherten ab. Das ist nicht akzeptabel.

Ebenso wenig akzeptabel sind die vorgesehenen Wechselmöglichkeiten im Bestand. Denn: damit verbunden ist ein verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge sowie eine deutliche Erhöhung der Beiträge für die bereits heute privat Krankenversicherten.

Sollte die vorzunehmende genaue Prüfung der von der Koalitionsspitze getroffenen Vereinbarungen - und insbesondere auch deren gesetzestechnische Umsetzung - bestätigen, dass rechtliche Hürden ignoriert worden sind, wird eine verfassungsrechtliche Klärung auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg unausweichlich sein.

Pressemitteilungen Verband der privaten Krankenversicherung vom 05.10.2006

 

Kinder möglichst früh an den Zahnarztbesuch gewöhnen

Eine fremde Umgebung, dazu bohrende Geräusche und Menschen in weißen Kitteln können Kindern eine gehörige Portion Angst einjagen, besonders dann, wenn der erste Zahnarztbesuch wegen akuter Schmerzen stattfindet. Dr. Susanne Holthausen, Ärztin bei der Techniker Krankenkasse (TK) rät deshalb allen Eltern, nicht erst mit ihrem Kind zum Zahnarzt zu gehen, wenn es bereits Schmerzen hat. Vielmehr sollte man den Sprössling möglichst frühzeitig zu den eigenen Kontrollterminen mitnehmen.

"Am besten ist es, wenn man die Kleinen spielerisch an die neue Umgebung gewöhnt. Ein Stuhl, der auf und ab fährt oder ein Bohrer, mit dem man eine Wasserschlacht veranstalten kann, ist für jedes Kind spannend. Dabei kann der Zahnarzt vorsichtig versuchen, in den Mund zu schauen. Wenn das beim ersten Mal nicht gleich klappt, ist es nicht so schlimm, als wenn das Kind wegen akuter Schmerzen unbedingt behandelt werden muss", so die Ärztin.

Eine schwierige Situation für alle Mütter und Väter ist sicher, wenn ihr Kind anfängt zu weinen und sich partout nicht behandeln lassen will. Dr. Susanne Holthausen: "Sollte das Kind während der Behandlung Angst bekommen, hilft nur gutes Zureden und eine kindgerechte Erklärung des nächsten Behandlungsschrittes. Keinesfalls sollte das Kind gegen seinen Willen weiterbehandelt werden, es sei denn, es ist medizinisch dringend erforderlich." Hat sich der Nachwuchs beim Untersuchungstermin wacker geschlagen, sollte man ihn unbedingt loben. Gibt es sogar ein kleines Geschenk für die außerordentliche Tapferkeit, kann beim nächsten Zahnarztbesuch eigentlich nichts mehr schief gehen.

Pressemitteilung Techniker Krankenkasse vom 23.09.2006

 

Zwangskollektivierung im Gesundheitswesen

"Jetzt gibt es keinen Zweifel mehr an den Plänen zur Zerschlagung der privaten Krankenversicherung. Mit der Zwangskollektivierung der Krankenversicherungen und der Entmündigung von Ärzten und Patienten soll definitiv der Weg in die Staatsmedizin beschritten werden", kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den jetzt bekannt gewordenen "Rohentwurf", der - wie auf jeder Seite vermerkt - "nicht von der Leitung gebilligt" ist. "Für das Gesundheitswesen wäre es besser, wenn das auch so bliebe."

"Kein Problem im Gesundheitswesen wäre gelöst, wenn die einzig  funktionierende Krankenversicherung zerstört würde. Diese Gesundheitsreform löst keine Probleme  - diese Gesundheitsreform ist das Problem", sagte Hoppe. Das Nebeneinander der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung fördere die Weiterentwicklung der 
medizinischen Versorgung. "Während die gesetzliche Krankenversicherung per Gesetz engen wirtschaftlichen Grenzen unterworfen ist, können gerade private Krankenversicherungen durch Innovationen den medizinischen Fortschritt schneller vorantreiben", so Hoppe. Führe die Innovation durch häufigen Einsatz zu einer kostengünstigen Behandlung der Patienten, könne diese auch leichter in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hiervon profitierten letztlich alle Patienten.

"Jetzt aber wird das Zukunftsmodell einer auf Kapitaldeckung basierenden Krankenversicherung demontiert, um den Weg frei zu machen für eine staatlich kontrollierte Einheitszwangsversicherung mit Zuteilungsmedizin und Abschaffung der Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte", kritisierte Hoppe die Regierungspläne.

Pressemitteilungen Verband der privaten Krankenversicherung vom 21.09.2006

 

Private Krankenversicherer schließen psychisch Kranke zumeist aus

Psychisch Kranke brauchen dringend einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung. "Die PKV hat bisher alle Forderungen abgelehnt, psychisch Kranke zu einem angemessenen Versicherungsschutz zu verhelfen", erklärte Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer in Berlin. "Deshalb muss jetzt der Gesetzgeber tätig werden."

Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte in einer Umfrage festgestellt, dass 40 von 48 Unternehmen, die im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert sind, keine psychisch kranken Menschen aufnehmen. "Bisher kann schon eine Konsultation bei einem Psychotherapeuten dazu führen, dass ein Patient als nicht versicherungsfähig eingestuft wird", kritisierte BPtK-Präsident Rainer Richter. "Die Gesundheitsreform sollte hier unbedingt korrigierend eingreifen."

Potenziell sind Millionen von Versicherten betroffen: Psychische Störungen entwickeln sich zu einer der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Nach den Ergebnissen des Bundesgesundheitssurveys 2004 erkrankt etwa jeder dritte Erwachsene im Laufe eines Jahres an einer psychischen Störung. Das sind über 16 Millionen erwachsene Menschen pro Jahr. Die PKV schließt damit eine große Gruppe von Patienten aus ihrem Versicherungsschutz aus. "Diese Diskriminierung versucht die PKV mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zu rechtfertigen", kritisierte der BPtK-Präsident. "Das ist nicht akzeptabel und die BPtK begrüßt, dass der Gesetzgeber dies beenden will. Das setzt allerdings auch voraus, dass die Prämiengestaltung keine neue Eintrittsbarriere aufbaut."

Neun private Krankenversicherungen (20 Prozent) lehnten die Aufnahme sogar dann ab, wenn die psychische Erkrankung erfolgreich behandelt wurde und schon Jahre zurückliegt. Katastrophal sind die Umfrageergebnisse für schwer psychisch Kranke: Wer an Depression, Schizophrenie oder Psychosen erkrankt, steht meist für immer vor den Türen der PKV. Depressionen sind eine psychische Erkrankung, die jeden treffen kann. Rund vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Depression. Selbst leichte, so genannte reaktive Depressionen nach einer Ehescheidung oder einem Trauerfall können noch dazu führen, dass der Patient bis zu zehn Jahren warten muss, bevor er in der PKV wieder versicherungsfähig wird.

"Die PKV darf nicht ein Angebot bleiben, dass sich fast ausschließlich an Gesunde richtet", forderte BPtK-Präsident Richter. "Ein PKV-Basistarif ist deshalb dringend erforderlich." Seine wesentlichen Elemente sind: Keine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen, angemessene Prämiengestaltung durch Risikostrukturausgleich und ein Leistungsniveau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pressemitteilung Bundespsychotherapeutenkammer vom 08.09.2006

 

Versicherungsvertreter beraten Studenten oft mangelhaft 

Versicherungsvertreter im Check: Beratung für Studenten oftmals nur mangelhaft

Die Beratung für Studenten durch Versicherungsvertreter verlief überwiegend mangelhaft. So lautet das Fazit einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, bei der 25 Policenverkäufer Vorschläge machten.

Die Kunden, mit denen es die 25 Versicherungsvertreter verschiedenster Gesellschaften und Agenturen zu tun hatten, versprachen mit ihrem Monatseinkommen von 900 Euro sowie rund 3000 Euro auf dem Sparbuch wahrlich keine dicken Abschlüsse: Studenten im ersten Semester, die nur unter der Woche im Studentenheim wohnen, fragten nach, welchen Schutz sie unbedingt benötigen.

Laut Testvorgabe sollten dafür monatlich rund 50 Euro zur Verfügung stehen. Der Rest war fest gebunden: für Miete, Lebensunterhalt, Studium und sonstige Ausgaben.

Das hinderte jedoch acht Berater nicht, Vorschläge jenseits von 600 Euro Jahresbeitrag vorzulegen. Als extrem dreist entpuppte sich dabei ein Vertreter, der schon bei der Terminvereinbarung nach dem Getränkewunsch des Kunden fragte. Insgesamt 1649 Euro jährlich gedachte er zu kassieren: für fünf verschiedene Policen. Danach hatte der Testkunde den Kaffee auf.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW vom 21.08.2006

 

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