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Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt

 

Finanztest testet Zahnzusatzversicherungen

Die Tester von Finanztest hatten in der Ausgabe 04.2007 Zahnzusatzversicherungen untersucht. Es wurden 36 Tarife dem Test unterzogen. Der Leser der Finanztest könnte den Eindruck gewinnen, eine einfache und objektive Entscheidungshilfe zu erhalten. Das wäre ja auch bequem, wenn man sich im Tarif-Dschungel nur an den Testsieger halten könnte. Aber  man kann nicht alle Zahnversicherungen im Test "über einen Kamm scheren". Spätestens in der Zahnarztpraxis stellt sich dann heraus, ob die empfohlene Zahnversicherung auch ausreichenden Schutz bietet.

Der Finanztest zieht für die Gesamtbewertung nur eine einzelne Leistungsposition vor und zwar die Erstattung eines Implantats. Aber es kommt schon darauf an, was für Anforderungen der Kunde an eine Zahnzusatzversicherung stellt. Reicht es aus, wenn die Zusatzversicherung nur Zahnersatz leistet oder müssen auch Leistungen für Füllungen, Inlays, kieferorthopädische Massnahmen und Prophylaxe enthalten sein? Aussagefähiger wäre ein Test gewesen, der alle versicherten Leistungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt und Empfehlungen für bestimmte Zielgruppen enthalten hätte. Das Versicherungs-Journal hat nochmal diesen Test kritisch unter die Lupe genommen. Leistungsstarke Tarife wie zum Beispiel der DENT-MAX der SIGNAL IDUNA sind im Finanztest-Vergleich der Zahnversicherungen nicht angemessen bewertet worden, da hier nicht das ganze Leistungsspektrum und die Honorierung der Vorsorgebereitschaft des Kunden berücksichtigt wurde.

18.04.2007

 

Informationen zur Gesundheitsreform 2007

Wir haben Ihnen aktuelle Informationen zur Gesundheitsreform 2007 zusammengestellt:

Änderungen beim Wechsel Arbeitnehmer in die PKV
Hier finden Sie alle Informationen, Beispiele und den Gesetzesauszug zu den Änderungen beim Wechsel in die private Krankenversicherung.

Versicherungsschutz für alle
Alle Infos zur neuen Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 und die Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. in die private Krankenversicherung (Basistarif) zurückzukehren.

Das Bundesministeriums für Gesundheit hat unter der Rufnummer 01805 - 99 66 01 ein Bürgertelefon eingerichtet. Hier erhalten Ratsuchende die persönliche und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz.

Fragen können Sie auch in unserem Forum zur Krankenversicherung stellen. Vielleicht finden Sie hier bereits die gesuchte Antwort.

 21.03.2007

 

Finanzierungs-Service24 geht online

Mit einem umfangreichen Angebot bieten wir unseren Besuchern mehr Informationen rund um das Thema Finanzierung. Neben aktuellen Nachrichten vom Markt halten wir auch Infos zur Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung und zur Gewerbefinanzierung bereit. Ein Team aus erfahrenen Finanzierungsfachleuten berät den Kunden individuell nach seinen Wünschen. Nach den Vorgaben des zukünftigen Immobilienbesitzers wird die passende Finanzierung ermittelt. Auch ohne den Einsatz von Eigenkapital ist eine Finanzierung möglich. Eine Vollfinanzierung bis zu 130 % des Verkehrswertes ist bei entsprechender Bonität darstellbar.  Auch der Kunde, der eine günstige Anschlussfinanzierung für sein bestehendes Darlehen sucht, kann sich auf ein attraktives Angebot freuen. Weitere Infomationen finden Sie auf der Startseite zur Finanzierung.

(In eigener Sache)

 

Wegen Gesundheitsreform droht Abwanderung zu Privatkassen

Die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung könnte zu einer Abwanderungswelle gut verdienender Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu den Privaten führen. Grund dieser Befürchtung ist der sogenannte Basistarif, den private Versicherer künftig anbieten müssen. Der Basistarif könne "zu einer verstärkten Abwanderung der freiwillig gesetzlich Versicherten zu privaten Anbietern führen", sagt Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), der ZEIT.

Nach der Reform müssten die Privatkassen gesetzlich Versicherten, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3563 Euro monatlich) liegt, einen Vertrag mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen anbieten. Der Tarif dafür dürfe nicht höher liegen als der maximale Beitrag, den ein gesetzlich Versicherter zahlt. Das sind zurzeit etwa 500 Euro monatlich. Doch die Unternehmen werden ihre Prämien auch innerhalb dieses Basistarifs je nach individuellem Risiko kalkulieren, sagt ein Sprecher des Verbands der privaten Kassen gegenüber der ZEIT. Jüngere und Gesunde würden dann deutlich weniger als den Höchstsatz zahlen. Damit bekämen ausgerechnet die gutverdienenden und vergleichsweise gesunden Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen starken Anreiz, ohne das Risiko steigender Prämien in die Privatversicherung zu wechseln.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Zeit online 17.01.2007

 

Koalition bessert nach - Basistarif bleibt Fehlkonstruktion

Die bekannt gewordenen Vereinbarungen der Gesundheitspolitiker von Union und SPD über die Ausgestaltung des so genannten Basistarifs und weitere PKV-relevante Bestimmungen kommentiert der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte: "Dem Anschein nach will die Koalition den Zugang zum geplanten Basistarif in der PKV zumindest zeitlich begrenzen.

Diese Veränderung gegenüber dem Kabinettsentwurf geht offenkundig auf die Union zurück, die erkannt hat, dass die ursprünglich vorgesehenen Regelungen das sukzessive Aus für die PKV bedeutet hätten.

CDU und CSU obliegt es nun auch, die Umsetzung zu überwachen und neuerliche, einseitige Auslegungen durch das Bundesgesundheitsministerium zu verhindern - denn nach den bislang vorliegenden Informationen bietet die aktuelle Vereinbarung wiederum erheblichen Interpretationsspielraum.

Auch wenn eine abschließende Bewertung der jetzigen Vereinbarung noch nicht vorgenommen werden kann, steht fest: Die Gesundheitsreform führt zu einer erheblichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die PKV und ihre Versicherten. Allein der - wie auch immer auszugestaltende - Basistarif und die Portabilität von Alterungsrückstellungen werden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen, ohne ein einziges Problem des Gesundheitswesens zu lösen.

Erst wenn das Bundesgesundheitsministerium die heutige Vereinbarung umgesetzt hat, kann eine rechtliche Prüfung aus Sicht der Privatversicherten erfolgen. Diese werden Einschnitte in ihre Verträge und politisch gewollte Mehrbelastungen nicht hinnehmen.

Im Übrigen begrüßt die PKV, dass der Basistarif zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds eingeführt werden soll."

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung vom 15.01.2007

 

Krankenkassen erhöhen Beitragssätze

Zum 1. Januar 2007 haben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Begründet wurden diese Erhöhungen mit der Mehrwertsteuererhöhung und des gesunkenen Bundeszuschusses.

Die beiden größten gesetzlichen Krankenkassen, die Barmer Ersatzkasse und die Deutsche Angestellten-Krankenkasse erhöhten Ihren Beitragssatz von 13,8 auf 14,4 Prozent (Barmer) beziehungsweise von 13,8 auf 14,5 Prozent (DAK). Die AOK Hessen hat den allgemeinen Beitragssatz auf 14,9 Prozent erhöht. Obwohl die AOK Hessen nicht vershuldet ist, muss siein dieser Höhe des Beitragssatz anpassen und reagiert so auf die politisch verursachten Mehrbelastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Rund zwei Drittel der gesetzlichen Kassen haben bisher zum Januar ihre Beitragssätze erhöht. Weitere Krankenkassen könnten noch folgen. Die Stiftung-Warentest berichtet, dass bei 126 Krankenkassen der allgemeine Beitragssatz im Schnitt um 0,7 Prozentpunkte anstieg.

Das Bundesgesundheitsministerium wirft den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen vor, dass die Beitragssatzanhebungen zu hoch ausgefallen sind. Diesen Vorfürfen entgegneten die Verbände mit der Antwort, dass die Erhöhungen "politisch hausgemacht" wären und die Beitragssatzerhöhungen sorgfältig kalkuliert wären.

Aber nicht alle Krankenkassen müssen Ihre Beiträge erhöhen. Die IKK-Direkt zum Beispiel wird als schuldenfreie Kasse auch im Jahr 2007 ihren Beitragssatz von 12,0 % stabil halten. Damit bleibt die IKK-Direkt weiterhin die günstigste bundesweit wählbare Kasse in Deutschland.

Wer höhere Beiträge vermeiden will, kann die Krankenkasse wechseln. Kündigen darf jeder, der 18 Monate oder länger Mitglied seiner Kasse ist. Erhöht eine Versicherung ihren Beitragsatz, haben alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht gilt für zwei Monate. Eine Übersicht von günstigen Krankenkassen finden Sie unter www.krankenkassesuche.de.

(Eigene Recherche vom 09.01.2007)

 

Das ändert sich zum 1. Januar 2007 im Gesundheitsbereich

Zum 1. Januar 2007 gibt es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wichtige Änderungen und Neuregelungen. Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie hier in der Übersicht.

1. Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2007

Neue Versicherungspflichtgrenze: 3.975 Euro/Monat (47.700 Euro/Jahr) (2006: 3.937,50 Euro/Monat, 47.250 Euro/Jahr)

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren (PKV-Versicherte), gilt 2007 für die Versicherungspflicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 42.750 Euro/Jahr (Ost und West). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 2007 unverändert. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3.562,50 Euro/Monat (42.750 Euro/Jahr). Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2.450 Euro/Monat (29.400 Euro/Jahr).
 

2. Änderung des Vertragsarztrechts

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sieht zahlreiche Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung vor. Ärztinnen und Ärzte haben in Zukunft mehr Möglichkeiten, zu entscheiden, wo und wie sie ihre ärztliche Tätigkeit ausüben. Darüber hinaus enthält das Gesetz Neuregelungen, die dazu dienen, regionalen Versorgungsproblemen entgegenzuwirken. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Regelungen:

- der Versorgungsauftrag, der aus der Zulassung resultiert, kann auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit beschränkt werden (sog. Teilzulassung),
- Vertragsärzte haben die Möglichkeit, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
- die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden verbessert,
- die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren wird ganz aufgehoben,
- die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren wird in unterversorgten Gebieten aufgehoben,
- die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten - auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend - wird erleichtert (sog. Zweigpraxen) und
- örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern - auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend - sind in Zukunft zulässig

 Darüber hinaus enthält das Gesetz u. a. Regelungen

- zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren,
- zur Abmilderung von regionalen Versorgungsproblemen,
- zur Verlängerung der Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung um zwei Jahre,
- zur Klarstellung und finanziellen Absicherung der Beteiligung der Patientenvertreterinnen und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien,
- zur Beseitigung der Schwierigkeiten beim Einzug der sog. Praxisgebühr,
- zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Schweiz und
- zur Sicherstellung der Entschuldung der Krankenkassen.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Ländern vor, dass der dort bislang noch geltende Vergütungsabschlag für privatärztliche und -zahnärztliche Leistungen sowie für Leistungen freiberuflicher Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wird.

Pressemitteilung vom BMGS vom 20.12.2006

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