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Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt

 

Reisekrankenversicherung gehört mit ins Gepäck

Mit Beginn der Sommerferien setzt sich die gewohnte Reisewelle wieder in Bewegung. Eine Urlaubsreise bedeutet Ausspannen, andere Länder und Menschen kennenlernen, neue Eindrücke sammeln und vom Alltag Abstand gewinnen - all das macht den Urlaub mit zu einem den angenehmsten Zeiten des Jahres. Damit das auch so bleibt, gehört eine umfassende Reisekrankenversicherung ins Gepäck.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kommt bei akuten Erkrankungen und Unfällen für  Behandlungen und selbstverständlich auch für die erforderlichen Medikamente auf. Weiterhin übernimmt die Reisekrankenversicherung die Kosten eines eventuell medizinisch notwendigen Rücktransports in die Heimat

Bei der Jahresreisekrankenversicherung sind Sie immer für Reisen bis zu 6 Wochen im Jahr   gut versichert. Der geringe Jahresbeitrag von zum Beispiel 7,70 EUR für Einzelreisende bzw. 17,70 EUR für Familien pro Jahr (SIGNAL IDUNA) reißt bestimmt kein Loch in Ihre Urlaubskasse. Falls Sie nur eine bestimmte Reise versichern möchten, können Sie auch nur eine Tages-Reisekrankenversicherung abschließen. Last-Minute Freunde können eine Reisekrankenversicherung natürlich auch kurzfristig online abschließen.

(In eigener Sache) 12.07.2007

 

Sicher in die Ferien: Schutzimpfungen jetzt auch für Urlaubsreisen

Bislang wurden Schutzimpfungen für Auslandsreisen nur dann von den Krankenkassen gezahlt, wenn die Reise berufsbedingt war. Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Kassen jedoch die Möglichkeit erhalten auch Reiseimpfungen in ihren Leistungskatalog aufzunehmen.

Iinsgesamt können damit fast 20 Mio. Auslandsreisende sich vor der geplanten Urlaubsreise auf Rezept impfen lassen. Seit Anfang dieser Woche gilt diese Regelung auch für die ca. 1,4 Mio. Versicherten der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Damit bieten 4 der 5 größten Ersatzkassen (TK, DAK, KKH, GEK) in Deutschland Schutzimpfungen vor der Urlaubsreise als Satzungsleistung an.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: www.internisten-im-netz.de 05.07.2007

 

Burn-out bei Studierenden nimmt zu

Immer mehr Studierende leiden unter dem für Manager typischen Burn-out-Syndrom wie Depressionen, Angstattacken, Versagensängsten, Schlafstörungen oder Magenkrämpfen. Das berichtet das Deutsche Studentenwerk (DSW) in der jüngsten Ausgabe seines "DSW-Journal". 

In den Psychologischen Beratungsstellen der Studentenwerke würden sich verstärkt Studierende mit solchen Beschwerden melden, heißt es in dem Beitrag. DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf Dobischat spricht von einer "Besorgnis erregenden Entwicklung". Er sagte: "Die Studierenden stehen unter immer stärkerem Erwartungs-, Leistungs- und vor allem Zeitdruck. Die vielen laufenden Hochschulreformen dürfen aber nicht dazu führen, dass ein Studium krank macht." Dobischat appellierte an die Hochschulen, insbesondere die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge nicht zu überfrachten. Gemäß der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat jeder siebte Studierende Beratungsbedarf zu depressiven Verstimmungen sowie zu Arbeits- und Konzentrationsschwierigkeiten; jeder siebte Studierende will sich zu Prüfungsängsten beraten lassen. "Der Berg wird immer größer, meine Angst vor den Prüfungen ist kaum noch auszuhalten, und ich habe einfach keine Kraft mehr. Seit Wochen werden meine Schlafstörungen immer schlimmer und ich bekomme Weinkrämpfe, die ich nicht kontrollieren kann. Ich weiß nicht mehr weiter!" Diesen Hilferuf einer Studentin zitieren die Autorinnen des DSW-Journal in ihrem Beitrag über die zunehmenden Fälle von Burn-out bei Studierenden. Das Burn-out-Syndrom sei in den Psychologischen Beratungsstellen der Studentenwerke "der Newcomer der vergangenen Jahre", wird ein Studentenwerks-Psychologe zitiert.

Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks e.V. vom 02.07.2007

 

Der modifizierte Standardtarif in der PKV

Zum 1. Juli 2007 wird als nächste Stufe der Gesundheitsreform der modifizierte Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt.

Der Anspruch, sich im Standardtarif versichern zu können, gilt für folgende Personen:

  • für diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben
  • und für diejenigen, die nie versichert waren und die zum Beispiel wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind - so insbesondere Selbständige.

Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, speziell für diese Personengruppen ab 1. Juli 2007 einen neuen Standardtarif anzubieten - den so genannten modifizierten Standardtarif.

Für den modifizierten Standardtarif gilt im Einzelnen:

  • Der Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
  • Die PKV-Unternehmen können im modifizierten Standardtarif niemanden, der zur Aufnahme berechtigt ist, ablehnen.
  • Es dürfen keine Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden. Die Höhe des Beitrages ist vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, nicht aber von seinem Gesundheitszustand.
  • ür den Zugang zum modifizierten Standardtarif gelten keine Altersbeschränkungen.

Sowohl für den herkömmlichen als auch für den modifizierten Standardtarif wird die ärztliche und zahnärztliche Behandlung über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Das bedeutet, dass diese Versicherten ebenso wie gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf (zahn-)ärztliche Versorgung haben. Für die Vergütung der (zahn-)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden. Versicherte im Standardtarif müssen damit nicht mehr befürchten, dass sie von Ärzten nur behandelt werden, wenn sie selbst erhebliche Zuzahlungen leisten.

Außerdem wird gewährleistet, dass Menschen mit niedrigem Einkommen auch im modifizierten Standardtarif nicht durch Prämienzahlungen überlastet werden: Der monatliche Beitrag für Einzelpersonen darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Das sind derzeit rund 500 Euro. Der Beitrag kann aber, abhängig vom Eintrittsalter, auch deutlich niedriger ausfallen. Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt zudem: Besteht finanzielle Hilfebedürftigkeit (nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II bzw. XII) oder entsteht diese durch Zahlung des Beitrages, muss das Versicherungsunternehmen den Beitrag halbieren. Und wer auch den ermäßigten Beitrag nicht zahlen kann, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt.

Zum 1. Januar 2009 wird der modifizierte Standardtarif durch den Basistarif abgelöst; die Versicherungsverträge werden entsprechend umgestellt. Dann gilt zudem auch für die PKV eine allgemeine Pflicht zur Versicherung des Krankheitsrisikos in einem bestimmten Mindestumfang.

Pressemitteilung vom BMGS vom 26.06.2007

Anm. d. Red.: In unserem Forum finden Sie weitere Informationen zum Standardtarif.

 

Bevölkerung steht Wahltarifen der Krankenkassen skeptisch gegenüber

Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen wie bessere Leistungen im Krankenhaus oder bei Zahnersatz stoßen bei den Verbrauchern auf große Skepsis. Dies ergab eine aktuelle, repräsentative Befragung von 1.250 Personen durch die Continentale Krankenversicherung a.G. und tns infratest. So wissen 63 Prozent der Bevölkerung, dass die Kassen die Zusatzangebote später wieder abschaffen können. Für 81 Prozent ist eine lebenslange Leistungsgarantie aber wichtig.

Der Hintergrund: Gesetzliche Krankenkassen bieten seit kurzer Zeit Wahltarife an, die bessere Leistungen beim Zahnersatz oder die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus umfassen, beziehungsweise beabsichtigen deren Einführung. In den Tarifen der privaten Krankenversicherer finden sich diese Leistungen schon seit langer Zeit, bei ihnen sind sie für die Versicherten aber lebenslang garantiert. Die Krankenkassen können ihre Angebote hingegen später wieder zurückziehen.

Pressemitteilung der Continentale Krankenversicherung a.G. vom 20.06.2007

 

TK-Arzneimittelreport: Deutschlands Beschäftigte bekamen 2006 Medikamente für fast fünf Milliarden Tage 

Nach Angaben des Arzneimittelreports der Techniker Krankenkasse (TK) 2007 erhielten die 2,5 Millionen bei der TK versicherten Beschäftigten im letzten Jahr pro Kopf Medikamente für 155 Tage verschrieben. Rechnet man diese Daten auf alle Arbeitnehmer in Deutschland hoch, ergibt sich ein Arzneimittelvolumen, das ausreicht, um die Beschäftigten fünf Milliarden Tage mit Medikamenten in der empfohlenen Tagesdosierung zu behandeln.

 Frauen bekamen nach Angaben der TK öfter und mehr Medikamente verordnet. Während drei Viertel der weiblichen Beschäftigten im vergangenen Jahr ein Rezept erhielten, bekamen bei den Männern nur sechs von zehn Mitarbeitern Medikamente verschrieben. Statistisch gesehen erhielt jede Arbeitnehmerin 4,5 Arzneimittelpackungen und damit eine mehr als ihre männlichen Kollegen verordnet.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse vom 18.06.2007

 

Versicherer erwarten Boom bei Zusatzversicherungen

Die Studie „Kundenkompass Zusatzversicherungen“ der Gothaer Krankenversicherung AG, die in Kooperation mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführt wurde, hat erstmals untersucht, wie GKV-Versicherte das heutige Marktangebot an Zusatzversicherungen bewerten und welche sie selbst abschließen.

Viele Versicherte haben den Überblick über die Lücken im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verloren. So beklagen drei von vier Kassenpatienten, die Leistungslücken ihrer Krankenkasse nicht genau zu kennen. Allerdings haben sich immer mehr GKV-Mitglieder auf einen Rückgang der Leistungen eingestellt. Fast jeder Zweite verfügt über mindestens einen Ergänzungstarif, um eine auftretende Versorgungslücke zu schließen. Am Gefragtesten sind dabei Ergänzungspolicen für den Zahnersatz – fast jedes dritte Kassenmitglied besitzt bereits solch eine Zusatzabsicherung.

Sinkender Festzuschuss bei Dentalbehandlung bereitet GKV-Versicherten Zahnschmerzen
87 Prozent der Befragten wollen mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung, einer drohenden Versorgungslücke im GKV-Leistungskatalog zuvorkommen. Damit reagieren sie auf die Befürchtung, dass der Gesetzgeber den Leistungskatalog weiter beschneidet. 63 Prozent glauben, dass es dazu kommen wird. Besonders das Eigenrisiko beim Zahnersatz veranlasst viele GKV-Versicherte, den Abschluss einer Zusatzversicherung zu erwägen: Vier von fünf Befragten geben dies als Abschlussgrund an.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier  Quelle: Gothaer 06.06.2007

 

Kooperation mit Fertighaus-Hersteller

Ergänzend zu unserem Angebot zur Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung bieten wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit sich zum Thema Hausbau und energiesparende Häuser zu informieren. In Zusammenarbeit mit unserem Hausbau-Partner stellen wir Ihnen Häuser vor, die in Holzrahmenbauweise erstellt werden und gesundes und energiesparendes Wohnen ermöglichen.

Gesundes Bauen bedeutet, die Gesundheit des Menschen bereits bei der Planung einen Hauses in den Mittelpunkt zu setzen. Diese Philosophie steht im Einklang mit dem Ziel unsere Umwelt und Natur beim Hausbau zu berücksichtigen. So entstehen individuelle Wohlfühlhäuser nach einem ganzheitlichen Wohnkonzept in traditioneller Holzbauweise verbunden mit den höchsten Energiespar-Standards. Traditionelles Zimmererhandwerk verbunden mit modernste Elementbauweise garantieren eine hohe Bauqualität beim Hausbau.

Glücklicherweise beschäftigen sich immer mehr Bauherren und Architekten mit dem Zukunftsthema Energie. Energiebewusstes Bauen ist gerade in einer Zeit, in der die Energiepreise fast täglich spürbar steigen, wichtiger denn je. Neben der Einsparung von Energiekosten leistet ein Energiesparhaus auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz unserer Umwelt.

Im Musterhaus erleben Sie ein Energiesparhaus ohne Gas und Öl zum Anfassen. Dieses Musterhaus erfüllt den hohen KfW-40-Standard. Ein KfW-40 Haus hat einen rechnerischen Primärenergiebedarf der Haustechnik von maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter rechnerische Nutzfläche und pro Jahr. Bei Einhaltung dieses Standards wird der Bau nach dem KfW-40 Programm gefördert.

Das Musterhaus ist auch Sitz der Vertriebs- und Planungsabteilung. Hier können Sie in gemütlicher Atmosphäre ein modernes Energiesparhaus erleben und Ihr eigenes Traumhaus mit kompetenten Partnern planen. Sie finden das
Musterhaus verkehrsgünstig in Stuhr nahe Bremen.

(In eigener Sache) 05.06.2007

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