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Aktuelle Nachrichten vom Versicherungsmarkt

 

Orkan „Xynthia“ verursacht Schäden in Millionenhöhe

„Xynthia“ forderte mehr Menschenleben in Europa als die zerstörerischen Orkane „Lothar“ (1999) und „Kyrill“ (2007). Das Orkan-Tief wütete in Westeuropa mit Böen bis zu 166 km/h. In Deutschland waren Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am heftigsten betroffen. Allein in Bayern, vor allem in Franken, und der Pfalz wird nach ersten Hochrechnungen mit rund 20.000 Schadenmeldungen und mit einem Schadenaufwand von ca. 15 Millionen Euro gerechnet.

Stürme können Schäden an Gebäuden und Autos verursachen - etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten.

Für Schäden am Gebäude leistet eine Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Sturm ab Windstärke 8, aber auch durch Feuer, Leitungswasser, Hagel sowie weiteren Elementarereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Schneedruck. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Niederschläge übrigens ebenfalls versichert.

Eine Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden, die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können  mitversichert.

Schäden am eigenen Auto ersetzt eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie leistet nicht nur für Schäden, die direkt durch den Sturm entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.

Pressemitteilung von der Versicherungskammer Bayern vom 01.03.2010

 

CAMPACT will Kopfpauschale stoppen

Die Kampagne “Kopfpauschale stoppen!” wurde vom Kampagnen-Netzwerk Campact initiiert und wird unter anderem von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte unterstützt.

Die Kampagne richtet sich gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP), wonach künftig alle Arbeitnehmer einen Einheitsbeitrag zur Krankenversicherung bezahlen sollen, unabhängig davon wie viel sie verdienen. “Bei der Kopfpauschale müssen Menschen mit niedrigen Einkommen für die Entlastung der Besserverdienenden bezahlen”, sagte Christine Borchers von Campact. “Den komplizierten und bürokratischen sozialen Ausgleich über das Steuersystem müssten Millionen Menschen in Anspruch nehmen. Das ist angesichts der Löcher in den öffentlichen Haushalten völlig unfinanzierbar.”

Campact plant für die nächsten Wochen weitere Aktionen gegen die Kopfpauschale. “Die große Mehrheit der Menschen ist für ein solidarisches Gesundheitswesen. Wer viel verdient, muss auch einen höheren Beitrag leisten. Das wollen wir mit unserer Kampagne deutlich machen”, sagte Borchers.

Die Kampagne wird außer von Campact und Verdi auch vom Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -initiativen (BAGP), dem Verein Armut und Gesundheit, der Breast Cancer Action Germany, dem Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V, der Verdi-Jugend und den Internationalen Ärzten zur Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) unterstützt.

Quelle: www.kopfpauschale-stoppen.de 01.03.2010

 

Geld zurück von der Versicherung?

„Kunden, die ihre Versicherung statt jährlich in Raten mit Zuschlag zahlen, können sich Geld von ihrem Versicherer zurück holen“ So oder ähnlich war es in der Presse zu lesen oder auch in einer Fernsehsendung zu hören.

Die Sendung Plusminus stellte Verbrauchern eine neue Geldquelle in Aussicht, die ihre Versicherungsbeiträge unterjährig bezahlen, ohne vom Versicherer über den Effektivzins dieser Ratenzahlungen informiert worden zu sein. Das habe der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29.7.2009 entschieden. Auch Verbraucherverbände haben das Thema aufgegriffen und informieren auf ihren Internetseiten über solche vermeintlichen Erstattungsansprüche.

Richtig ist: das Landgericht Bamberg hat am 8.2.2006 in einem konkreten Fall der HUK Coburg entschieden hat, dass bei dem dort zu prüfenden LV-Vertrag (Riester-Vertrag) und der hierzu vereinbarten unterjährigen Zahlungsweise der sog. effektive Jahreszins anzugeben sei, weil ein Ratenzahlungszuschlag verlangt wurde.

Der BGH hat sich hingegen in dem erwähnten Anerkenntnisurteil inhaltlich gar nicht zu der umstrittenen Rechtsfrage geäußert. Da die HUK Coburg die Forderung des Klägers anerkannt hatte, musste der BGH nur diese Tatsache im Urteil feststellen. Es liegt also insoweit auch keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vor. Das Urteil des LG Bamberg entfaltet lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreits Bindungswirkung.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) - die Rechtsansicht des LG Bamberg nicht für zutreffend. Die Pflicht zur Angabe eines effektiven Jahreszinses besteht nur bei Kreditverträgen. In der Begründung zum Verbraucherkreditgesetz, auf dem die entsprechende Angabepflicht basiert, ist aber ausdrücklich erwähnt, dass Dauerschuldverhältnisse wie Versicherungsverträge mit Ratenzahlungszuschlägen nicht als Kredite anzusehen sind.

Das LG-Urteil ist ausschließlich zu einem Vertrag und den Vertragsbedingungen der HUK Coburg ergangen. Konsequenzen für andere Versicherungsunternehmen oder Versicherungsverträge ergeben sich daher aus dem Urteil nicht.

12.02.2010

 

Bürgerentlastungsgesetz bisher kaum bekannt

76 Prozent der Bundesbürger kennen das neue Gesetz noch nicht. Zum Jahreswechsel ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. In der Bevölkerung ist dieses allerdings noch weitgehend unbekannt: Nur jeder vierte Bundesbürger weiß, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können - ebenso wie die Beiträge für mitversicherte Kinder. Selbst wer das neue Gesetz bereits kennt, fühlt sich bisher nur unzureichend darüber informiert. Die wenigen Informationen haben die Bundesbürger vornehmlich den Medien entnommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Psychonomics AG, das im Auftrag der Versicherungskammer Bayern 1.000 Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren repräsentativ befragt hat.

Pressemitteilung von der psychnomics AG vom 04.01.2010

 

Richtige Sicherungstechnik erschwert Langfingern den Beutezug in Gewerbeobjekten

Die Schadensbilanz bei Gewerbeobjekten belief sich 2008 auf mehr als 302 Millionen Euro. Neu aufgelegte Broschüre der Polizei und der deutschen Versicherer informiert Gewerbetreibende über den richtigen Schutz vor Einbrechern

Immer wieder geraten Gewerbebetriebe ins Visier von Einbrechern – ob Gaststätten, Kioske, Lager- und Produktionshallen, Ladengeschäfte oder Handwerksbetriebe. Um dem Beutezug von Langfingern einen Riegel vorzuschieben, gibt die Polizei in ihrer gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der VdS Schadenverhütung GmbH überarbeiteten Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ Gewerbetreibenden Tipps, um sich vor ungebetenen Besuchern zu schützen. Denn durch umsichtiges Verhalten und geeignete Vorkehrungen lassen sich Einbrüche vermeiden und Schäden reduzieren.

107.671 Fälle von Einbruchdiebstahl aus Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen sowie 56.794 Fälle von Diebstahl aus Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden und Kiosken verzeichnet die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2008. Betroffen sind nicht nur abgelegene Gewerbegebiete „auf der grünen Wiese“ oder unbewohnte, nachts menschenleere Büro- und Geschäftshäuser in den Innenstädten, sondern auch Objekte inmitten bewohnter Gebiete – vor allem diese sind häufig nur unzureichend gesichert. Meist haben es die Einbrecher auf Waren, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände abgesehen. Daneben zerstören oder beschädigen sie häufig auch die Einrichtung oder wichtige Geschäftsunterlagen und -daten. Die Schäden solcher Einbrüche sind immens: 2008 belief sich die Schadensbilanz bei Gewerbeobjekten auf mehr als 302 Millionen Euro. Zudem besteht die Gefahr, dass betroffene Unternehmen unter Produktionsausfällen leiden. Im Extremfall kann das sogar die Insolvenz eines Betriebes zur Folge haben.

Pressemitteilung von der GDV vom 16.12.2009

 

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